Cola-Kasten: Gestoppter Steuerentwurf hÀtte mehr als 5 Euro Aufpreis bedeutet
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte ĂŒber wirksame MaĂnahmen gegen ernĂ€hrungsbedingte Krankheiten gewinnt in der Gesundheitspolitik zunehmend an SchĂ€rfe. Die BundesĂ€rztekammer fordert die Bundesregierung auf, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesĂŒĂte GetrĂ€nke zĂŒgig umzusetzen.
Der PrĂ€sident der Kammer, Dr. Klaus Reinhardt, verweist auf seit Jahren steigende Zahlen bei Ăbergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes. Von diesen Entwicklungen seien Kinder und Jugendliche besonders betroffen.
Nach den Vorstellungen der BundesÀrztekammer soll sich die Abgabe am tatsÀchlichen Zuckergehalt orientieren. Ziel sei es, den Konsum zu senken und Hersteller zur Entwicklung zuckerÀrmerer Rezepturen zu bewegen.
Als internationales Vorbild nennt die Kammer GroĂbritannien, wo eine gestaffelte Softdrink-Abgabe bereits im Vorfeld ihres Inkrafttretens zu Anpassungen der Rezepturen fĂŒhrte. FĂŒr die Ărzteschaft stehe der gesundheitliche Nutzen im Mittelpunkt, nicht die Erzielung staatlicher Steuereinnahmen.
Der Streit um den Entwurf des Bundesfinanzministeriums
Auf Regierungsebene stöĂt das Vorhaben derzeit jedoch auf Widerstand. Das Bundeskanzleramt stoppte vorerst einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Zur BegrĂŒndung hieĂ es, der Entwurf weiche von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab, sei nicht mehrheitsfĂ€hig und es habe an einer frĂŒhzeitigen Koordinierung gefehlt.
Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine Steuerpflicht ab einem Gehalt von 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. Geplant war eine dreistufige Staffelung je Liter:
- 26 Cent bei einem Gehalt von 5 bis 7 Gramm je 100 Milliliter,
- 32 Cent bei 7 bis 10 Gramm je 100 Milliliter,
- 38 Cent ab einem Gehalt von 10 Gramm je 100 Milliliter.
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Als Starttermin war der 1. Juli 2027 vorgesehen. Ausnahmen sollten unter anderem fĂŒr Zero-GetrĂ€nke, reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, Schorlen ohne Zuckerzusatz, alkoholfreies Bier und Wein, Soja-, Nuss-, Samen- und GetreidegetrĂ€nke sowie GetrĂ€nke mit Milchfett gelten. Auch Diplomaten waren von der Regelung ausgenommen.
Das Ministerium bezifferte die erwarteten Einnahmen auf rund 1 Milliarde Euro jĂ€hrlich, konkret auf 945 Millionen Euro im Jahr 2027, 1,155 Milliarden Euro 2028 und bis zu 1,18 Milliarden Euro bis 2031. Im Regierungsentwurf fĂŒr den Haushalt 2027 waren 650 Millionen Euro eingepreist.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte hingegen ein Modell mit zwei Stufen (26 Cent bei 5 bis 8 Gramm sowie 32 Cent ĂŒber 8 Gramm), einem Höchstsatz von 32 Cent und jĂ€hrlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro ab 2028 empfohlen.
Unterschiedliche Positionen in Politik, Kassen und VerbÀnden
Die Reaktionen auf den Stopp der PlĂ€ne spiegeln das geteilte Meinungsbild wider. Susanne Johna vom Marburger Bund, Christos Pantazis von der SPD, Johannes Wagner von den GrĂŒnen sowie Luise Molling von der Organisation Foodwatch fordern eine Umsetzung der Abgabe.
Oliver Huizinga von der AOK sowie Barbara Bitzer von der Deutschen Allianz NichtĂŒbertragbare Krankheiten und der Deutschen Diabetes Gesellschaft begrĂŒĂen die Steuer grundsĂ€tzlich, Ă€uĂerten jedoch Zweifel an der Höhe der veranschlagten Einnahmen.
Ablehnung kommt von der Union sowie mehreren BundeslÀndern; der hessische MinisterprÀsident Boris Rhein sprach sich gegen eine Verteuerung aus. Der Unions-Agrarpolitiker Albert Stegemann erklÀrte, seine Fraktion stehe zwar prinzipiell hinter einer Zuckersteuer, lehne sie in der vorgelegten Form jedoch ab.
Reaktionen der Industrie und finanzielle Folgekosten
Widerstand formiert sich ebenfalls in der GetrÀnkewirtschaft. Der Deutsche Brauer-Bund und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie GetrÀnke lehnen das Vorhaben ab.
FĂŒr einen 12-Liter-Kasten Cola hĂ€tten Konsumenten ab Juli 2027 mehr als 5 Euro extra zahlen mĂŒssen, zusammengesetzt aus 4,56 Euro Zuckersteuer und 86 Cent Mehrwertsteuer. Ein Produkt mit 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter fiele unter den höchsten Steuersatz.
Lars Wagener, Chef von Eckes-Granini, verwies auf Handelsmargen von 40 bis 50 Prozent und errechnete fĂŒr einen Liter Limonade einen Preisanstieg von 1,99 Euro auf 2,42 Euro. Der GrĂŒnder von Fritz-Kola, Mirco Wolf Wiegert, forderte einen Aufschub bis mindestens 2028, da Rezepturanpassungen zwischen 12 und 15 Monaten beanspruchten.
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Neben den Konsumentenpreisen stehen die Verwaltungskosten im Fokus. Der Zoll veranschlagt fĂŒr den Vollzug 200 zusĂ€tzliche Stellen und Ausgaben von 89 Millionen Euro fĂŒr die Jahre 2026 bis 2029. Laut Finanzministerium entstĂŒnden der Wirtschaft jĂ€hrliche BĂŒrokratiekosten von 2,3 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von 930.000 Euro, wĂ€hrend die Verwaltung mit 11,8 Millionen Euro Personal- und 4,6 Millionen Euro Sachaufwand rechnet.
Gesundheitsdaten und Handlungsbedarf
Hintergrund der Debatte ist das Konsumverhalten in Deutschland: Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter GetrĂ€nke liegt zwischen 90 und 100 Litern jĂ€hrlich, der Verbrauch von ErfrischungsgetrĂ€nken insgesamt bei 125 Litern. Die damit assoziierten Brutto-Versorgungskosten fĂŒr das Gesundheitssystem werden im Entwurf auf rund 3,5 Milliarden Euro beziffert.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, freie Zucker auf unter 10 Prozent und idealerweise auf unter 5 Prozent der tĂ€glichen Energiezufuhr zu begrenzen, was etwa 25 bis 50 Gramm pro Tag entspricht. Deutschland liegt deutlich ĂŒber diesen Orientierungswerten. Ob eine Sonderabgabe dieses Defizit verringern kann, bleibt Gegenstand kontroverser gesundheitspolitischer Aushandlungen.
