CompuGroup Medical: Winapo-Fehler blockiert E-Rezepte bundesweit
02.07.2026 - 19:30:53 | boerse-global.de
Software-Pannen legen Apotheken lahm – neue Gesetze treten trotzdem in Kraft.
Der Start der großen Gesundheitsreform am 1. Juli 2026 wurde von massiven technischen Störungen überschattet. Während neue Vergütungsmodelle für Apotheken und geänderte Rabattverträge in Kraft traten, kämpften tausende Apotheken mit Systemausfällen. Besonders betroffen: die Verarbeitung von E-Rezepten.
Schwerer Software-Fehler bei CompuGroup Medical
Ein schwerwiegender Fehler im Winapo-System des Marktführers CompuGroup Medical (CGM) sorgte am Mittwoch für Chaos in deutschen Apotheken. Der Preisabgleichsdienst fiel aus, sodass neue Festzuschläge, Rabattverträge und Preisobergrenzen nicht korrekt verarbeitet werden konnten. Betroffene Apotheker berichteten, dass das System weder E-Rezepte empfangen noch verarbeiten konnte.
CGM bestätigte, dass auch der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) gestört war. Das Unternehmen leitete manuelle Unterstützung für betroffene Apotheken ein und identifizierte später eine Lösung per Programmupdate. Apotheker wurden angewiesen, bestimmte Synchronisationsabfragen zu bestätigen und ihre Systeme neu zu starten.
IDP-Ausfall trifft Millionen Versicherte
Parallel dazu legte ein technischer Defekt beim sektoralen Identitätsprovider (IDP) von T-Systems den Zugang zu digitalen Gesundheitsidentitäten für Versicherte der Barmer und AOK lahm. Die Störung betraf die E-Rezept-App und die elektronische Patientenakte (ePA). Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, dass alternative Authentifizierungsmethoden wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN weiterhin funktionierten.
Die aktuellen Ausfälle erinnern an die massive Digitalkrise im Sommer 2025. Damals hatten Apothekerverbände aus Westfalen-Lippe die E-Rezept-Situation in Kreisen wie Herford und Minden-Lübbecke als „historisch schlecht" bezeichnet – mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden und langen Wartezeiten für Patienten.
Neue Apothekenvergütung trotz technischer Probleme
Trotz der Pannen traten die gesetzlichen Neuerungen planmäßig in Kraft. Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) führt ein neues Vergütungsmodell ein: Das Fixum für Apotheken steigt auf 9 Euro. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nannte die Erhöhung einen ersten Schritt, kritisierte die Reform aber als halbherzig. Eine zweite Anhebung ist für Januar 2027 geplant.
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Das ApoVWG erweitert zudem die klinischen Kompetenzen der Apotheken. Seit Anfang Juli dürfen sie:
- Telemedizinische Assistenzleistungen anbieten, inklusive Videosprechstunden und digitaler Ersteinschätzungen
- Erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen wie Impfungen, Tests und venöse Blutentnahmen durchführen
- In bestimmten akuten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne vorheriges Rezept abgeben
Die vollständige Umsetzung der „Rezeptfrei-vom-Arzt"-Regelung wird allerdings erst für Sommer 2027 erwartet.
Pharmaindustrie: Feste Rabatte für mehr Planungssicherheit
Im Pharmasektor einigte sich die Bundesregierung auf einen festen Herstellerrabatt von 15,5 Prozent für patentgeschützte Arzneimittel. Bisher galten variable Abschläge. Der Schritt folgt auf Investitionswarnungen großer Pharmakonzerne wie Boehringer Ingelheim und Eli Lilly, die aufgrund fehlender Planungssicherheit einen Stopp ihrer Investitionen angedroht hatten.
ePA-Update bringt neue Funktionen – und Hardware-Hürden
Die Digitaldienstleister BITMARCK und RISE veröffentlichten am 1. Juli die ePA-Version 3.1.3. Sie führt einen digital unterstützten Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen ein. Eine Pilotphase für den elektronischen Medikationsplan startet Mitte Juli, eine Volltext-Suche soll bis Jahresende folgen.
Doch die Umstellung auf die sicherere ECC-Verschlüsselung bringt neue Hürden: Nutzer von ePA-Apps großer Kassen wie AOK, TK und Barmer benötigen ab Juli Geräte mit mindestens Android 14 oder iOS 18. Verbraucherschützer kritisieren die mangelnde Information der Öffentlichkeit. Allein die Barmer hat rund 2,8 Millionen digitale Identitäten ausgegeben, die von der Kompatibilitätsumstellung betroffen sein könnten.
Ob ePA oder Telemedizin – bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ist ein lückenloses Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser kostenlosen Excel-Vorlage erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflichten nach Art. 30 DSGVO rechtssicher und zeitsparend. Kostenlose Muster-Vorlage für das Verarbeitungsverzeichnis herunterladen
Koalition ringt um Beitragsstabilität
Der Koalitionsausschuss berät weiter über umfassende Gesundheits- und Wirtschaftsreformen. Die Gespräche am 1. Juli konzentrierten sich auf die Stabilisierung der Beitragssätze, die von einem Anstieg um 1,4 Prozent bedroht sind, sowie auf die langfristige Finanzierung von Pflege und Rente. Beschlüsse zu diesen Gesetzespaketen stehen noch aus.
