Cyber Resilience Act: Hersteller müssen Sicherheitslücken in 24 Stunden melden
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 17:27 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Verstöße gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sind demnach auch als Wettbewerbsverletzungen zu werten.
Das Gericht (Az. 5 O 37/25 KfH) stellte klar: Anbieter auf digitalen Plattformen bleiben persönlich für vollständige Pflichtangaben verantwortlich. Geklagt hatte ein Wettbewerber wegen fehlender Herstellerinformationen – Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse sind laut Artikel 19 der GPSR zwingend anzugeben.
Die Verteidigung argumentierte mit technischen Fehlern des Marktplatzes. Das Gericht wies das zurück. Ein Plattformfehler entbinde den Händler nicht von seiner Verantwortung gegenüber Verbrauchern und Mitbewerbern.
Neue Regeln: EmpCo-Richtlinie und Cyber Resilience Act
Doch die GPSR ist nur der Anfang. Die EmpCo-Richtlinie sorgt branchenweit für Unruhe. Ab dem 27. September 2026 droht die Vernichtung von Produkten und Verpackungen, die nicht den neuen Standards entsprechen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert Übergangs- und Abverkaufsfristen. Bisherige Auslegungshilfen der EU stuft die Branche als unzureichend ein – sie binden private Klagebefugte rechtlich nicht.
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Parallel rücken die Fristen des Cyber Resilience Act (CRA) näher. Ab dem 11. September 2026 greifen Meldepflichten nach Artikel 14. Hersteller müssen Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an die ENISA melden. Die vollständige Compliance ist für Dezember 2027 geplant.
Die Strafen sind empfindlich: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Besonders für Maschinenbauer wird es teuer – ihre Produkte halten oft über 13 Jahre und müssen über die gesamte Nutzungsdauer mit Updates versorgt werden.
Strengere Regeln für Kleidung und Recht auf Reparatur
Schon in wenigen Tagen treten neue Umweltregeln in Kraft. Ab dem 19. Juli 2026 verbietet die Ökodesign-Verordnung (ESPR) großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung.
Die Industrie arbeitet bereits an Lösungen: Neue Recycling-Werkstoffe aus Mischtextilien entstehen, um der ab Februar 2027 geltenden Berichtspflicht zu begegnen.
Während neue Umweltauflagen den Handel beschäftigen, rücken auch technologische Regulierungen wie der EU AI Act in den Fokus der Compliance-Abteilungen. Ein kostenloser Download verschafft Ihnen den Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Ergänzend dazu kommt das Recht auf Reparatur. Ab dem 31. Juli 2026 müssen Hersteller Ersatzteile für defekte Produkte über mehrere Jahre vorhalten. Das ermöglicht Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Wettbewerbsbehörden verschärfen Aufsicht über Tech-Konzerne
Auch die Schweiz wird aktiv. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: die Abschaffung des „Choice Screens“ unter Android. In der EU bleibt die Funktion erhalten, in der Schweiz wird Google Search nun wieder standardmäßig festgelegt.
Ein Vizedirektor der Weko betonte: Die Grundgedanken des europäischen Digital Markets Act (DMA) seien mit dem Schweizer Kartellgesetz vergleichbar.
Auf EU-Ebene bestätigte das Gericht der Europäischen Union (EuG) derweil Apples Torwächter-Status. Mit Urteil vom 8. Juli 2026 (Az. T-1079/23) wiesen die Richter Klagen gegen die Einstufung des App Stores und von iOS als zentrale Plattformdienste ab. Apple unterliegt damit weiterhin den strengen DMA-Verpflichtungen. Der Messaging-Dienst iMessage wurde dagegen als weniger kritisch eingestuft.
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