Cybergrooming, Moritz

Cybergrooming: Moritz Oppelt fordert dauerhafte Rechtsgrundlage für Chatkontrollen

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Baden-Württembergs Justizminister verlangt mehr Zugriffsmöglichkeiten, während kurze Speicherfristen und eine geringe Anzeigenquote Ermittlungen erschweren.

Moritz Oppelt fordert dauerhafte Befugnisse gegen Cybergrooming
Dunkler Serverraum mit unbeleuchteten Serverschränken in einer langen Reihe. Illustration mit AI erstellt.

Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt dringt auf eine dauerhafte Rechtsgrundlage für erweiterte Ermittlungsbefugnisse im Internet. Private Chats dürften im Kampf gegen Cybergrooming nicht mehr nur in Ausnahmefällen durchsucht werden, verlangt der CDU-Politiker laut einem Bericht vom 11. Oktober 2026. Ermittler stünden bei der Verfolgung digitaler Kontaktaufnahmen von Erwachsenen zu Minderjährigen in Missbrauchsabsicht regelmäßig vor hohen Hürden.

Bislang sind Maßnahmen auf europäischer Ebene zeitlich begrenzt. Die sogenannte Chatkontrolle ist EU-weit befristet bis April 2028 erlaubt, wobei Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste davon ausgeschlossen bleiben. Zudem erschweren kurze Speicherfristen die Ermittlungen: Provider speichern Verkehrsdaten derzeit lediglich für rund sieben Tage, was die nachträgliche Identifizierung von Verdächtigen erschwert.

Ermittlungen und geringe Anzeigenquote

Wie die Dimensionen des Phänomens in der Praxis aussehen, verdeutlichen aktuelle Verfahren. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das dortige Cybercrime-Zentrum ermitteln mit Stand Sommer 2026 gegen zehn Tatverdächtige wegen Cybergroomings. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Besitz kinderpornografischer Inhalte.

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Gleichzeitig bleibt das Dunkelfeld groß. Nach Angaben des Ersten Staatsanwalts Thorsten Nees liegt die Anzeigenquote bei Cybergrooming im einstelligen Bereich. Vor Gericht führen entsprechende Taten teils zu deutlichen Konsequenzen: Das Landgericht Heidelberg verurteilte zwei Männer zu viereinhalb beziehungsweise fast vier Jahren Haft.

Grundsätzlich reichen die gesetzlichen Sanktionen bei Cybergrooming je nach Einzelfall von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

BKA-Analyse zeichnet Täter- und Opferprofile

Eine Untersuchung des Bundeskriminalamts liefert detaillierte Einblicke in die Strukturen dieser Verfahren. Das BKA analysierte gut 300 Strafverfahrensakten zu Cybergrooming. Rund sechs von zehn Tätern waren demnach erwachsen, mit einem Durchschnittsalter von 30 Jahren. 98 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich, 89 Prozent besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Die Opfer sind laut der BKA-Auswertung mit 79 Prozent überwiegend weiblich und im Schnitt 11,9 Jahre alt, bei einer Spanne von 8 bis 13 Jahren. In drei Vierteln der untersuchten Akten bestand vor der Kontaktaufnahme im Netz keinerlei Vorbeziehung zwischen den Beteiligten. Genau an dieser Schwelle setzen die Forderungen nach wirksameren Kontroll- und Zugriffsinstrumenten an, um Kinder im digitalen Raum künftig frühzeitiger schützen zu können.

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