Cyberkriminalität: 334.000 Fälle und 202 Milliarden Euro Schaden 2025
26.06.2026 - 17:27:50 | boerse-global.de
Der Bundestag hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beraten, der Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse im digitalen Raum einräumt. Das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ erlaubt BSI, BKA und Bundespolizei künftig, Datenverkehr umzuleiten und aktiv in IT-Systeme einzugreifen.
Vom Beobachten zum Eingreifen
Innenminister Dobrindt bezeichnete den Entwurf als grundlegende Neuausrichtung der Sicherheitsstrategie. Statt Cyberangriffe nur aufzuklären, sollen Behörden künftig aktiv eingreifen können. Konkret dürfen sie Daten auslesen, verändern oder löschen.
Der Bundestag überwies die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse – federführend ist der Innenausschuss. Parallel beriet das Parlament einen Antrag der Linken, der sich explizit gegen sogenannte Hackbacks stellt.
Ärzte warnen vor Datenmissbrauch
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schlug Alarm. In einer Stellungnahme warnt sie, dass verdeckte Abwehrmaßnahmen die ärztliche Schweigepflicht gefährden könnten. Da die Eingriffe auch Praxisverwaltungssysteme betreffen, sieht die KBV ein erhebliches Risiko für Patientendaten.
Der Verband fordert eine Ausweitung der Schutzvorschriften des BKA-Gesetzes auf die neuen Maßnahmen. Nur so lasse sich das Patientengeheimnis wirksam schützen.
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334.000 Fälle – die Bedrohung wächst
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Für 2025 registrierte das BKA rund 334.000 Fälle von Cyberkriminalität – mit einem Schadensvolumen von 202,4 Milliarden Euro. Bereits 2024 waren es 130.000 Fälle mit Schäden von über 200 Milliarden Euro.
Allein 1.041 Ransomware-Angriffe dokumentierten die Ermittler im vergangenen Jahr. BSI-Präsidentin Plattner warnt vor einer neuen Qualität der Angriffe, die zunehmend durch künstliche Intelligenz unterstützt werden. Besonders kritische Infrastrukturen wie Biogasanlagen sind betroffen – hier nutzen Angreifer veraltete Hardware und unsichere Fernwartungszugänge.
Europäischer Rahmen wird enger
Das nationale Gesetz steht im Kontext verschärfter EU-Regulierung. Ab dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act – bei Verstößen gegen Hochrisiko-KI drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Nur wenige Wochen später, am 11. September, tritt die Cyber-Resilienz-Verordnung in Kraft. Sie schreibt verbindliche Sicherheitsstandards für digitale Produkte vor.
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International läuft die Kooperation bereits auf Hochtouren. Die Operation First Light führte im Mai 2026 zur Festnahme von 276 mutmaßlichen Betrügern in Südostasien. Die Ermittler sicherten über 700 Millionen US-Dollar.
Parallel wählte der Bundestag am Mittwoch Moritz Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten. Er tritt sein Amt am 1. Oktober an.
