Dänemark, KI-Gesetz

Dänemark plant KI-Gesetz: Behörden sollen Bürgerdaten fürs Training nutzen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 23:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Datatilsynet akzeptiert die allgemeine Rechtsgrundlage, hält Ausnahmen aber für unzureichend begründet; der Gesetzentwurf steht noch aus.
Ein modernes, minimalistisches Regierungsgebäude in Kopenhagen unter einem grauen Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die dänische Regierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, der öffentlichen Stellen weitreichende Befugnisse bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz einräumen soll. Behörden sollen demnach das pauschale Recht erhalten, personenbezogene Daten zur Entwicklung und zum Training von Systemen zu verarbeiten, Bürgerprofile zu erstellen und KI bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben einzusetzen.

Wenn Ministerien oder Behörden dabei Datenschutzrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung einschränken wollen, müssen sie dies gesondert rechtfertigen, die Verhältnismäßigkeit sowie die Notwendigkeit nachweisen und Schutzvorkehrungen treffen. Das Vorhaben soll in Kürze in das dänische Parlament eingebracht werden.

Rechtliche Blockaden in Vorzeigeprojekten als Auslöser

Den Hintergrund der Initiative bilden praktische Hürden bei bestehenden Digitalisierungsprojekten. Nach Regierungsangaben aus dem Jahr 2025 traten bei zwei Dritteln von insgesamt 40 behördlichen Leitprojekten rechtliche Probleme auf; vier Vorhaben erwiesen sich als überhaupt nicht nutzbar.

Im Gesundheits- und Sozialbereich war von 31 Initiativen lediglich eine einzige im operativen Betrieb, während kaum die Hälfte der Projekte regulär abgeschlossen werden konnte.

Konkreter Auslöser der Gesetzesinitiative war zudem eine Entscheidung der Datenschutzbehörde Datatilsynet aus dem Jahr 2023. Damals war der Stadtverwaltung Kopenhagen zwar gestattet worden, Daten für das Training eines KI-Systems zur Ersteinschätzung von Physiotherapie-Bedarfen zu verwenden, ein anschließender Einsatz im operativen Betrieb wurde jedoch untersagt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll in bestimmten Grenzen eine Änderung des Nutzungszwecks von bereits erhobenen Daten erlauben.

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Datenschutzbehörde sieht offene Punkte bei Ausnahmeregeln

Die Aufsichtsbehörde Datatilsynet hatte bereits im Februar 2026 Mängel am ursprünglichen Entwurf beanstandet und kritisiert, dass eine Überarbeitung im September 2026 den Großteil der Bedenken unberücksichtigt ließ.

Am 12. Oktober 2026 akzeptierte die Behörde zwar die allgemeine Rechtsgrundlage, bewertete jedoch die Rechtfertigungen für Ausnahmetatbestände als unzureichend. Dies betrifft insbesondere die Zweckänderung bei der Datennutzung sowie Befugnisse einzelner Ministerien.

Gleichzeitig stellte Datatilsynet am 12. Oktober 2026 klar, dass die geplante Rechtsbasis lediglich KI-gestützte Entscheidungsunterstützungen abdecke. Vollautomatisierte Verwaltungsentscheidungen nach Artikel 22 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung seien darin nicht enthalten. Ebenso verschaffe der Entwurf den Behörden weder Zugang zu neuen Datenquellen noch gestatte er eine Weitergabe der Daten.

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Widersprüchliche Reaktionen aus Ethikrat und Fachverbänden

Der dänische Datenethikrat forderte Parlament und Regierung in einer Stellungnahme vom 12. Oktober 2026 dazu auf, eine derart breite Ermächtigungsgrundlage zu überdenken.

Der Ratsvorsitzende Johan Busse gab zu bedenken, dass maßgeblich sei, welche konkrete Aufgabe ein KI-System überhaupt lösen solle. Das Gremium monierte das Fehlen verbindlicher Definitionen für echte menschliche Kontrolle und einheitlicher Qualitätsstandards.

Am 19. Oktober 2026 bekräftigte der Datenethikrat seine Kritik: Ein wirksames Eingreifen der Sachbearbeiter setze voraus, dass diese Vorschläge der Systeme überprüfen, Fehler erkennen und eigenständig abweichen können. Zudem sei problematisch, dass Minister unter bestimmten Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung einschränken dürften.

Aus den Reihen digitalpolitischer Verbände gibt es ebenfalls deutliche Einwände. Jesper Lund von der Vereinigung IT-Politisk Forening kritisierte, der Gesetzentwurf erwecke den Eindruck, dass allgemeine Standards nicht mehr griffen, sobald künstliche Intelligenz verwendet werde. Die Regierung schaffe eine noch breitere Grundlage als zuvor gerügt, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen zu verankern.

Unterstützung kommt hingegen aus der Wirtschaft: Asbjørn Flügge vom dänischen IT-Branchenverband begrüßte das Vorhaben grundsätzlich als Erleichterung für die Implementierung, warnte jedoch vor einer Fragmentierung der behördlichen Regelungen. Der nächste Verfahrensschritt ist die Vorlage des endgültigen Gesetzestextes.

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