Delhi, High

Delhi High Court: OpenAI darf Nachrichteninhalte für KI-Training nutzen

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 19:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Indisches Gericht weist Klage der Nachrichtenagentur ANI ab und stärkt die Nutzung von Daten für KI-Entwicklung als transformatorischen Zweck.

Delhi High Court: OpenAI darf geschützte Inhalte für KI-Training nutzen
Moderner Gerichtssaal mit juristischen Dokumenten, symbolisiert die Schnittstelle von Recht und künstlicher Intelligenz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das indische Gericht weist einen Eilantrag der Nachrichtenagentur ANI zurück – ein wegweisendes Urteil für die KI-Branche.

Der Delhi High Court hat am heutigen Freitag entschieden, dass OpenAI bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Nachrichteninhalte zum Training seiner KI-Modelle nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Das Gericht wies damit den Eilantrag der indischen Nachrichtenagentur ANI ab, die eine einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern erwirkt hatte.

Gericht beruft sich auf Ausnahmeregelung

Richter Amit Bansal stellte klar, dass die Speicherung öffentlich zugänglicher Werke zum Training künstlicher Intelligenz unter die Fair-Dealing-Regelung des indischen Urheberrechts fällt. Paragraf 52(1)(a) erlaubt die Nutzung geschützter Inhalte für private Zwecke und Forschung – ohne dass dies als Rechtsverletzung gilt.

Das Gericht betonte, dass die Speicherung der Werke einem transformatorischen Zweck diene: der Entwicklung von KI-Technologie. Es handle sich nicht um einen direkten Ersatz für die Originalinhalte. ANI habe daher in diesem Verfahrensstadium keinen hinreichenden Nachweis für eine Urheberrechtsverletzung erbringen können.

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Keine identischen Inhalte nachgewiesen

Bei der Prüfung der von ChatGPT erzeugten Ausgaben stellte das Gericht fest, dass diese not wesentlich mit den Originalberichten der Nachrichtenagentur übereinstimmten. ANI habe keine Belege dafür vorgelegt, dass das KI-Modell deren spezifische Formulierungen oder Berichte wortwörtlich reproduziere.

Besonders interessant: Das Gericht untersuchte auch die technischen Verfahren des KI-Modells, darunter die Retrieval-Augmented-Generation (RAG)-Technik. Es kam zu dem Schluss, dass die erzeugten Texte sich deutlich von den zugrunde liegenden Trainingsdaten unterschieden. Da die generierten Inhalte nicht die geschützte kreative Ausdrucksform der Agentur spiegelten, lehnte das Gericht die beantragte einstweilige Verfügung ab.

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Öffentliches Interesse wiegt schwerer

Der Rechtsstreit hatte im Spätherbst 2024 begonnen, als ANI Klage gegen OpenAI einreichte. In der heutigen Entscheidung betonte Richter Bansal, dass die Interessenabwägung zugunsten des KI-Entwicklers ausfiel. Eine einstweilige Verfügung gegen das Training großer Sprachmodelle würde der Allgemeinheit irreparablen Schaden zufügen, da sie die Entwicklung und Verfügbarkeit von KI-Werkzeugen behindern könnte.

Das Hauptverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wird jedoch fortgesetzt. Der Fall gilt als wegweisender Präzedenzfall in Indien – und könnte weit über das Land hinaus Signalwirkung entfalten. Die Frage, wie generative KI und geistiges Eigentum miteinander vereinbar sind, bleibt damit weiter auf der Agenda der Gerichte.

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