Streit um Bezahlsystem: Apple entgeht EU-Wettbewerbsstrafe
11.07.2024 - 11:12:31Der Technologiekonzern Apple entgeht im Streit mit der EuropĂ€ischen Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die WettbewerbshĂŒter der EU akzeptieren ZugestĂ€ndnisse des US-Unternehmens und legen damit einen seit Jahren andauernden Disput um das Bezahlsystem Apple Pay bei, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in BrĂŒssel hervorgeht. Der iPhone-Konzern sichert - wie von BrĂŒssel gefordert - anderen Entwicklern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner GerĂ€te fĂŒrs kontaktlose Bezahlen zu. Ăber diese Chips kann ein Smartphone Informationen mit BezahlgerĂ€ten etwa in SupermĂ€rkten austauschen.Â
Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur ĂŒber Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet. «Dieses Verhalten hindert Entwickler daran, neue und konkurrierende mobile Geldbörsen fĂŒr iPhone-Nutzer anzubieten», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Apple teilte mit, dass seine Anwendungen Apple Pay und Apple Wallet weiterhin fĂŒr Nutzer und Entwickler verfĂŒgbar seien. Es werde also weiter die Möglichkeit bestehen, die Apps zum Bezahlen oder digitalem Hinterlegen von Ausweisen zu nutzen.
Kontaktloses Bezahlen mit digitalen Geldbörsen wird beliebter
Zahlen mit dem Handy wird in Europa laut EU-Kommission deutlich beliebter. «Die Nutzung von mobilen Geldbörsen in GeschĂ€ften hat sich in den vergangenen vier Jahren verdreifacht», so Vestager. Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, ĂŒber den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Dass Apple Pay als einziger Weg dafĂŒr gedacht war, erklĂ€rte Apple unter anderem mit SicherheitsĂŒberlegungen.Â
Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben. Ihre Umsetzung werde von einem von Apple benannten TreuhĂ€nder ĂŒberwacht, der der Kommission ĂŒber den gesamten Zeitraum hinweg Bericht erstatte, teilte die BrĂŒsseler Behörde mit.
Wenn die EU-Kommission die ZugestĂ€ndnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hĂ€tte, hĂ€tte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen mĂŒssen. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hĂ€lt, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhĂ€ngen.Â
Jahrelanger StreitÂ
Angefangen hatte die Auseinandersetzung vor mehr als vier Jahren. Nach Beschwerden von Konkurrenten hatte die Kommission ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Rund zwei Jahre spĂ€ter kamen die EU-WettbewerbshĂŒter vorlĂ€ufig zu dem Schluss, dass Apple seine Marktmacht in diesem Fall missbraucht. Im Januar dieses Jahres wurde dann bekannt, dass der US-Konzern eingelenkt und ZugestĂ€ndnisse angeboten hatte.Â
Nachdem die Kommission Konkurrenten und anderen Beteiligten die Chance gegeben hatte, diese zu bewerten, passte Apple sein Angebot laut Kommission an einigen Stellen nochmals an. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgerĂ€umt worden, so die Kommission.Â
Dass solche Streitigkeiten auch anders ausgehen können, zeigte sich im MĂ€rz. Die Kommission verhĂ€ngte eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den US-Konzern, weil Apple aus Sicht der Kommission seine Marktmacht missbraucht hat, indem es App-Entwickler zu sehr einschrĂ€nke.Â
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