DeutschlandID startet 2. Januar 2027: Neue Wallet für alle Bürger
20.06.2026 - 06:21:18 | boerse-global.de
Auf seiner 50. Sitzung einigten sich Bund und alle 16 Bundesländer auf den sogenannten „Deutschland-Stack" – eine einheitliche technische Grundlage für die Digitalisierung des Landes. Kern der Vereinbarung ist die verpflichtende Einführung der Europäischen Digitalen Identität (EUDI) und des nationalen eID-Systems.
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Der Bund übernimmt dabei den Großteil der Kosten für die Basiskomponenten. Neben der digitalen Identität umfasst der Deutschland-Stack das Nationale Once-Only-Technische System (NOOTS) und die Datenübertragungsinfrastruktur FIT-Connect. Die Einigung kommt nur einen Tag nach Veröffentlichung des EU-Berichts „State of the Digital Decade 2026", wonach drei von vier Europäern die Digitalisierung als Erleichterung ihres Alltags empfinden.
DeutschlandID ersetzt BundID
Die rechtliche Grundlage für die EUDI-Wallet in Deutschland bildet das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG). Das bisherige BundID-System wird durch die DeutschlandID abgelöst, die als zentraler Zugangspunkt für Bürger-Verwaltungs-Interaktionen dient. Aktuelle Zahlen zeigen: 73 Prozent der Deutschen kennen die eID-Funktion, aber nur 20 Prozent nutzen sie aktiv.
Deutschland plant den Start seiner offiziellen State-Wallet für den 2. Januar 2027 – knapp eine Woche nach der EU-Frist. Eigentlich müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen. Um die Akzeptanz zu steigern, setzt die Bundesregierung auf konkrete Anwendungen: Gewerbeanmeldungen, Baugenehmigungen und der digitale Führerschein stehen ganz oben auf der Liste. Zudem soll der PIN-Reset-Dienst für die Online-Ausweisfunktion wieder eingeführt werden.
Frankreich als Vorreiter
Während Deutschland noch in den Startlöchern steht, gilt Frankreich bereits als Spitzenreiter bei der digitalen Identität. Das France Identité-System läuft im Produktivbetrieb, und das Land veranstaltete erst im Juni 2026 eine EUDIW-Interoperabilitätssitzung. Beide Länder haben Sandbox-Umgebungen eingerichtet, um digitale Identitäten nach dem Architecture and Reference Framework (ARF) zu testen.
Der Verifizierungsanbieter Persona nimmt derzeit an ersten Evaluierungen in diesen Sandboxen teil. Auch andere Anbieter wie eID Easy stellen Testumgebungen für OpenID Connect (OIDC) bereit, um Unternehmen auf die Multi-Wallet-Umgebung vorzubereiten, die in der EU erwartet wird.
EIDAS 2.0: Fristen und technische Details
Die eIDAS-2.0-Verordnung trat am 14. April 2026 in Kraft und verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, ihren Bürgern EUDI-Wallet-kompatible digitale Ausweise zur Verfügung zu stellen. Bis Ende 2027 müssen dann regulierte Unternehmen – darunter Banken, Fintechs und Firmen, die den Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AMLR) unterliegen – diese Wallets zur Identitätsprüfung akzeptieren.
Erst am 18. Juni 2026 fiel eine wichtige technische Entscheidung: Die verpflichtenden Registrierungszertifikate wurden mit Unterstützung von 14 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, verabschiedet. Bei biometrischen Daten gibt es eine wichtige Einschränkung: Zwar müssen Staaten ein digitales Porträt ausstellen können, Bürger dürfen diese Funktion jedoch ablehnen.
Sicherheitsrisiken und Datenschutzdebatte
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Mit der Einführung rücken auch Sicherheitsfragen in den Fokus. Branchenexperten warnen: 86 Prozent der aktuellen Phishing-Kampagnen werden von Künstlicher Intelligenz unterstützt. Zudem steht der Quantencomputer vor der Tür – zwischen 2035 und 2040 wird mit leistungsfähigen Systemen gerechnet. Experten empfehlen daher den Einsatz von Post-Quanten-Kryptografie, um digitale Identitäten gegen zukünftige Entschlüsselungsversuche zu wappnen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen äußern indes Bedenken zum Datenschutz. Kritiker warnen vor Tracking-Möglichkeiten und umfassender Datensammlung. Die Integration von Identität, Zahlungen und staatlichen Diensten könnte die Erstellung umfassender Verhaltensprofile ermöglichen, so die Befürchtung. Befürworter entgegnen: EUDI-Wallets erlauben die gezielte Weitergabe einzelner Attribute – etwa des Alters oder der Fahrerlaubnis – statt der Übermittlung kompletter Ausweisdokumente.
