Cookie-Banner: EU-Staaten lehnen Kommissionsvorschlag ab
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 00:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEU-Staaten begrenzen Kommissionsvorschlag
- Die Mitgliedsländer lehnen die automatische Übermittlung gespeicherter Cookie-Einstellungen an Webseiten ab.
- Der Kommissionsvorschlag sah eine Speicherung der Auswahl auf dem eigenen Gerät vor.
- Für technische Dienste, Reichweitenmessung und IT-Sicherheit sollen Betreiber mehr Ausnahmen erhalten.
- Vor Änderungen müssen EU-Staaten und Europaparlament noch eine Einigung erzielen.
EU-Staaten lehnen automatische Cookie-Einstellungen ab
Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zu den umstrittenen Cookie-Bannern verständigt und lehnen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verringerung der Abfragen ab. Die Mitgliedsländer wollen stattdessen mehr Ausnahmen für Webseitenbetreiber schaffen.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass Nutzer ihre Cookie-Einstellungen auf dem eigenen Gerät speichern und automatisch an besuchte Webseiten übermitteln lassen können.
Mehr Ausnahmen für Webseitenbetreiber
Nach dem gemeinsamen Standpunkt der EU-Staaten sollen Anbieter Cookies künftig ohne vorherige Einwilligung verwenden dürfen, wenn sie der Diensterbringung, der Reichweitenmessung oder der IT-Sicherheit dienen.
Damit verfolgen die Mitgliedsländer einen anderen Ansatz als die Kommission: Nicht eine gerätebasierte Voreinstellung soll wiederholte Abfragen vermeiden, sondern eine Ausweitung der Fälle, in denen keine Zustimmung erforderlich ist.
Leo Notdurfter
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Parlament muss noch zustimmen
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen Vertreter der EU-Staaten und Abgeordnete des Europäischen Parlaments eine Einigung finden. Das Parlament hat sich bislang noch nicht positioniert.
Da neben den Cookie-Bannern weitere Änderungen an Digitalgesetzen beraten werden, könnten die Verhandlungen Wochen oder Monate dauern. Bis zu einem Abschluss bleibt die bisherige Praxis für Nutzer und Webseitenbetreiber bestehen.
Cookie-Abfragen gehören seit Jahren zu den sichtbarsten Folgen der europäischen Datenschutzregeln im Alltag. Webseiten müssen für viele nicht notwendige Zugriffe auf Informationen grundsätzlich eine Einwilligung einholen; dadurch erscheinen beim Aufruf häufig Banner oder sogenannte Consent-Management-Plattformen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielte darauf, die Entscheidung des Nutzers stärker vom einzelnen Webseitenbesuch zu entkoppeln. Eine zentral auf dem Gerät gespeicherte Einstellung könnte wiederholte Eingaben verringern, würde aber zugleich voraussetzen, dass Webseiten, Browser und technische Standards diese Vorgaben einheitlich erkennen und anwenden.
Streit über Reichweite und Kontrolle
Die von den EU-Staaten bevorzugte Lösung setzt stattdessen bei den zulässigen Ausnahmen an. Cookies für die technische Bereitstellung eines Dienstes, Reichweitenmessung oder IT-Sicherheit könnten häufiger ohne vorherige Zustimmung eingesetzt werden. Für Nutzer würde das möglicherweise weniger Banner bedeuten, zugleich bliebe die Abgrenzung zwischen notwendigen und weitergehenden Tracking-Zwecken entscheidend.
Die Position der Mitgliedsländer ist noch kein endgültiges Recht. Das Europäische Parlament muss zunächst eine eigene Haltung festlegen; anschließend müssen beide Seiten einen Kompromiss aushandeln. Bis zu einer Einigung bleiben die bisherigen Anforderungen maßgeblich. Für Nutzer bedeutet das kurzfristig: Cookie-Abfragen werden nicht automatisch verschwinden.

