Digitale, Kluft

Digitale Kluft im Alter: 10% der 65- bis 74-Jährigen offline

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seniorenvertretung, Verbraucherzentrale und „Aktiv ab 50“ erklären in Zwickau den Umgang mit Online-Konten und digitalen Nachlässen.

Zwickau informiert erstmals ĂĽber Vorsorge fĂĽr digitales Erbe
Ein leerer, ruhiger Schreibtisch mit einem Notizbuch in einem sonnendurchfluteten Raum, der eine Atmosphäre von Nachlass und Vorsorge vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Was passiert mit Online-Konten, Fotos und digitalen Verträgen, wenn ein Mensch stirbt oder nicht mehr selbst entscheiden kann? Diese Frage rückt zunehmend in den Fokus der Seniorenarbeit. In Zwickau greift die dortige Seniorenvertretung das Thema nun erstmals in einer eigenen Veranstaltung auf – ein Anlass, der einen Blick auf die wachsende Bedeutung digitaler Vorsorge im Alter erlaubt.

Erster Vortrag zum digitalen Erbe in Zwickau

Die Seniorenvertretung Zwickau veranstaltet gemeinsam mit dem Verein „Aktiv ab 50“ und der Verbraucherzentrale erstmals einen Vortrag zum digitalen Erbe. Er findet am 1. Oktober um 14 Uhr in der Kopernikusstraße 7 statt.

Im Mittelpunkt stehen praktische Fragen: Wie geht man mit Internet-Konten und gespeicherten Daten um, wenn ein Angehöriger verstirbt oder pflegebedürftig wird? Und welche rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten gibt es, um digitale Angelegenheiten frühzeitig zu regeln? Als Anlass für die Veranstaltung dient der Internationale Tag der älteren Menschen.

Die Themensetzung trifft einen Nerv: Immer mehr Alltag spielt sich online ab – von Bankgeschäften über soziale Netzwerke bis zu Streaming-Abonnements. Ohne klare Regelungen bleibt für Angehörige oft unklar, welche Konten überhaupt existieren, wie Zugänge zu sichern sind und welche vertraglichen Verpflichtungen weiterlaufen.

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Digitale Teilhabe als Voraussetzung

Damit ältere Menschen digitale Vorsorge überhaupt aktiv gestalten können, müssen sie zunächst online sein. Hier zeigt sich laut Statistischem Bundesamt für 2025 noch eine Lücke: Rund 10 Prozent der 65- bis 74-Jährigen waren offline, verglichen mit 3 Prozent in der Gesamtbevölkerung der 16- bis 74-Jährigen.

Diese Differenz verdeutlicht, warum Aufklärungsangebote wie der Zwickauer Vortrag eine doppelte Funktion erfüllen: Sie vermitteln nicht nur rechtliches Wissen, sondern tragen auch dazu bei, digitale Berührungsängste abzubauen.

Unterstützung bei der technischen Ausstattung gibt es mancherorts bereits konkret: Die Stadt Frankfurt zahlt einen Zuschuss von 250 Euro für Smartphone, Tablet oder Laptop an über 65-Jährige, die Grundsicherung, Wohngeld oder einen Frankfurt-Pass erhalten.

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Der entsprechende Antrag soll ab dem vierten Quartal 2026 in jedem Sozialrathaus möglich sein. Solche Programme zeigen, dass digitale Teilhabe im Alter zunehmend auch kommunalpolitisch adressiert wird – als Voraussetzung dafür, dass Vorsorgethemen wie das digitale Erbe überhaupt praktisch umsetzbar werden.

Rechtliche Vorsorge bleibt zentrales Anliegen

Der Zwickauer Vortrag reiht sich in eine Reihe von Initiativen ein, die die rechtliche Absicherung im Alter thematisieren. Die Verbraucherzentrale als Kooperationspartner bringt dabei ihre Expertise zu Verbraucherrechten und Vertragsfragen ein, während „Aktiv ab 50“ als Seniorenorganisation die Zielgruppe direkt ansprechen kann.

Gerade beim digitalen Nachlass zeigt sich in der Praxis häufig Unsicherheit: Welche Zugangsdaten sollten dokumentiert werden? Wie lässt sich festlegen, wer im Todesfall oder bei eingeschränkter Handlungsfähigkeit auf welche Konten zugreifen darf? Und welche Vollmachten sind dafür notwendig?

Der Vortrag in der Kopernikusstraße 7 soll hierzu praxisnahe Antworten liefern und Teilnehmenden helfen, die eigene digitale Vorsorge konkret anzugehen – ein Schritt, der angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Alltags für immer mehr ältere Menschen relevant wird.

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