Diwali-Betrug, Gefälschte

Diwali-Betrug: Gefälschte Grußkarten über WhatsApp gefährden Bankdaten

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 05:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Cyberstellen warnen vor gefälschten Links, betrügerischen Shops und irreführenden Rabatten im internationalen Online-Handel.
Dunkle, nächtliche Stadtstraße mit unscharfen, festlichen Lichterketten und Laternen im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Im indischen Ahmedabad nutzen Cyberkriminelle die Feierlichkeiten rund um das Lichterfest Diwali aus, um über WhatsApp und soziale Netzwerke schädliche Phishing-Verknüpfungen zu verbreiten. Die manipulierten Links werden als digitale Grußkarten, Glückwunschvideos, Einladungen zu Feiern oder angebliche Sonderrabatte getarnt.

Das Öffnen dieser Verweise oder das Herunterladen übermittelter Dateien gefährdet auf Smartphones gespeicherte Daten sowie vertrauliche Bankinformationen, wie aus einem Bericht vom 31. Oktober 2026 hervorgeht.

DCP Lavina Singh von der Cyber Crime Branch Ahmedabad warnte vor gefälschten Internetseiten und mobilen Anwendungen, die den Auftritt bekannter Marken nachahmen, sowie vor Lockangeboten mit vermeintlich kostenlosen Zusatzartikeln.

Die Ermittlerin empfahl, Anwendungen ausschließlich über den Google Play Store oder den Apple iOS App Store zu beziehen und Einkäufe nur direkt auf den offiziellen Plattformen der Händler zu tätigen.

Nutzer, die verdächtige Links bereits aufgerufen haben, sollten umgehend ihre Kontobewegungen prüfen und Zahlungskarten sowie verdächtige Transaktionen sperren lassen. Für Betrugsfälle steht in Indien die Cyber-Helpline unter der Nummer 1930 sowie die örtliche Polizei zur Verfügung.

Maschen zu Feiertagen häufen sich international

Das Ausnutzen emotionaler Feiertagsstimmung beschränkt sich nicht auf Südasien. Vor dem Tag der Volkseinheit am 4. November registrieren Experten in Russland vergleichbare Vorgehensweisen.

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Kriminelle versenden über Messenger und soziale Plattformen Verweise auf fingierte Verlosungen mit dem Versprechen, eine Bank oder ein Geschäft verlose 100 Preise, wie ein Finanzexperte der Finanzuniversität der Regierung der Russischen Föderation laut einem Bericht vom 30. Oktober 2026 mitteilte.

Nutzer werden dabei zur Eingabe ihrer Zahlungskartendaten verleitet. Neben betrügerischen Spendenaufrufen, bei denen Gelder auf Privatkonten fließen, treten gefälschte Ticket-Websites auf, deren QR-Codes bei Einlasskontrollen nicht funktionieren.

In Rumänien veröffentlichten die Nationale Cybersicherheitsdirektion DNSC, die Polizei und der Rumänische Bankenverband zeitgleich Warnhinweise für den Online-Einkauf. Die Behörden rieten dazu, vor Bestellungen die Webadresse, Händlerangaben, Lieferbedingungen und Rückgaberichtlinien sorgfältig zu kontrollieren.

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Da Messenger-Dienste wie WhatsApp zunehmend für die Verbreitung schädlicher Links genutzt werden, empfehlen IT-Experten spezielle Sicherheitsvorkehrungen für jedes Mobilgerät. Laden Sie sich hier die bebilderte Anleitung gratis herunter, um Ihre privaten Daten und Konten proaktiv zu schützen. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber herunterladen

Nachrichten über angeblich blockierte Lieferungen oder fehlende Empfängerangaben sollten ausschließlich direkt über den jeweiligen Paketdienst überprüft werden. Meldungen über Zwischenfälle nimmt die DNSC unter der Telefonnummer 1911 sowie über eine zentrale Online-Plattform entgegen.

Technische Infrastruktur und Unregelmäßigkeiten im Online-Handel

Cyberkriminelle setzen für derartige Angriffe hochgradig automatisierte Strukturen auf. Der Netzwerksicherheitsanbieter Akamai berichtete im Rahmen seines Fraud and Abuse Report 2026 über eine Einzelhandels-Betrugskampagne, die mehr als 1.200 täuschend ähnliche Webadressen mit der Endung .shop auf einer einzigen IP-Adresse vereinte.

Identische Programmbausteine und Bezahlmasken fingen dabei Kreditkartennummern, Gültigkeitsdaten und Sicherheitscodes ab. Eine vergleichbare Vorgehensweise zeigte sich laut dem Bericht auch bei nachgeahmten Plattformen für den Ticketverkauf.

Parallel dazu wiesen europäische Stellen auf unzulässige Geschäftspraktiken hin. Vor dem am 27. November stattfindenden Black Friday 2026 und dem Cyber Monday am 30. November stellten die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden fest, dass bei 30 Prozent der kontrollierten Händler die Preissenkungen nicht den Vorgaben entsprachen; bei weiteren 30 Prozent fehlten erforderliche Begleitangaben.

Gemäß EU-Recht und Paragraf 11 der deutschen Preisangabenverordnung muss sich ein ausgewiesener Preisnachlass stets auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion beziehen. Zudem legten 36 Prozent der geprüften Shops ungefragt optionale Waren in den virtuellen Einkaufswagen, 40 Prozent davon ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden.

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