DSGVO-Urteil: Oberster Gerichtshof verbietet illegale Datensammlung von CRIF
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 14:36 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die Kreditagentur CRIF durch ihre Praxis der Datenerhebung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.
Das Gericht bestätigte, dass die Übernahme von Informationen von Adressverlagen den Zweckbindungsgrundsatz gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO verletzt. Damit bekräftigte die höchste Instanz eine zuvor von der Datenschutzorganisation noyb erwirkte einstweilige Verfügung.
Verletzung der Zweckbindung bei Millionen von Datensätzen
Kern des Verfahrens war die systematische Sammlung von personenbezogenen Daten, die ursprünglich für die Zwecke von Adressverlagen erhoben worden waren.
Der OGH kam zu dem Schluss, dass die Weiterverwendung dieser Daten für die Erstellung von Bonitätsbewertungen durch CRIF nicht mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar sei. Eine solche Zweckänderung ohne entsprechende Rechtsgrundlage stelle einen klaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht dar.
Die Dimensionen des Falls sind erheblich. Den vorliegenden Informationen zufolge betrifft die illegale Datensammlung Millionen von Menschen in Österreich. Durch die Bestätigung der einstweiligen Verfügung wurde der Argumentation der Kläger gefolgt, wonach die Praxis der Kreditagentur die Betroffenen in ihren Grundrechten einschränke.
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Die Organisation noyb, die das Verfahren initiiert hatte, sieht in dem Urteil eine wichtige Bestätigung für den Schutz privater Informationen vor kommerzieller Zweckentfremdung.
Weg frei für Entschädigungen und Sammelklagen
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat unmittelbare Auswirkungen auf mögliche Haftungsansprüche gegen das Unternehmen. Branchenexperten und Juristen gehen davon aus, dass die Entscheidung den Weg für umfassende Sammelklagen ebnet. Da der Verstoß gegen die DSGVO nun höchstrichterlich festgestellt wurde, können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.
Rechtsanwalt Robert Haupt, der die Verfahren gegen CRIF führt, verwies auf die weitreichenden Konsequenzen für die betroffene Personengruppe. Erwartungen zufolge könnte die Entschädigungssumme bei etwa 500 Euro pro betroffener Person liegen. Angesichts der hohen Zahl potenzieller Kläger stellt dies ein erhebliches finanzielles Risiko für die Kreditagentur dar.
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Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen, die die DSGVO an die Weitergabe und Nutzung von Daten zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen und Unternehmen stellt.
Für die Branche der Auskunftsbüros und Datenhändler bedeutet das Urteil eine notwendige Überprüfung ihrer bisherigen Geschäftsmodelle, sofern diese auf der Aggregation von Daten aus Drittquellen ohne explizite neue Zweckbindung basieren. Das Verfahren gilt als wegweisend für den Umgang mit dem Zweckbindungsgrundsatz in der gesamten Europäischen Union.
