Kartellamt mahnt Google-Mutter ab
21.06.2023 - 15:02:32Deutschlands oberste WettbewerbshĂŒter verschĂ€rfen ihre Gangart gegen Google. Man beabsichtige, dem Technologieunternehmen bei seinen Google Automotive Services «verschiedene wettbewerbsgefĂ€hrdende Verhaltensweisen» zu untersagen, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. Ein entsprechendes Schreiben habe man an Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet geschickt. Es geht um ein ProduktbĂŒndel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant - diese Produkte werden fĂŒr Infotainmentsysteme fĂŒr Autos genutzt, dies mit dem Android-Betriebssystem von Google.
Das Technologieunternehmen bietet die Dienste Autoherstellern zur Lizenzierung an. «Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste fĂŒr Infotainmentsysteme nur gebĂŒndelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben», sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. Eine Reihe von Google-Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten fĂŒr Infotainmentsysteme in Fahrzeugen seien nach derzeitiger Auffassung nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Die Behörde befĂŒrchtet, dass Google seine Machtposition mit der BĂŒndelung von Diensten weiter ausbaut und der Wettbewerb erheblich in Gefahr gerĂ€t. So bewertet das Kartellamt zum Beispiel eine Vertragsbedingung als problematisch, der zufolge Fahrzeughalter nur Google Assistant als Sprachassistenten installieren dĂŒrfen.
AuĂerdem sind die Lizenznehmer laut Kartellamt mit bestimmten vertraglichen Regelungen dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Bildschirm vor anderen Diensten anzuzeigen - das könnte aus Sicht des Bundeskartellamts den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfĂŒllen. Durch solche Voreinstellungen bestehe die Gefahr, dass Alternativen zu Google kaum wahrgenommen und wenig genutzt werden.
Weiterer Kritikpunkt
Als weiteren Kritikpunkt weisen die WettbewerbshĂŒter darauf hin, dass Google die InteroperabilitĂ€t ihrer Dienste in dem Infotainmentsystem mit anderen Diensten erschweren oder verweigern könnte. Das fĂŒhre dazu, dass zum Beispiel ein alternativer Sprachassistent zur Nutzung von Google Maps nicht oder nur eingeschrĂ€nkt nutzbar sei.
Google hat nun Zeit zur Stellungnahme. Die Firma kĂŒndigte an, weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Bedenken auszurĂ€umen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos «einen enormen Wettbewerb» gebe. «Tausende Anwendungen sind mit Android Auto kompatibel und Autohersteller können aus einer Vielzahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten auswĂ€hlen, um diese in ihren Fahrzeugen anzubieten.» Selbst wenn sich Autohersteller fĂŒr das Betriebssystem Android Automotive OS entschieden, seien sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services fĂŒr ihre Autos zu nutzen.
Im Januar trat die Novelle des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrÀnkungen (GWB) in Kraft. Seither hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen. Damit soll ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt und Schaden vom Verbraucher abgewendet werden. Nicht nur Google, sondern auch Amazon und Facebook nimmt die Bundesbehörde dabei ins Visier.


