Patient, Psychiatrie

Wann wird ein Patient aus der Psychiatrie entlassen?

27.05.2025 - 12:11:50

Eine Frau kommt aus der Psychiatrie und verletzt am Tag darauf mehrere Menschen mit einem Messer. Was lief schief? Bei der Entscheidung ĂŒber die Entlassung von psychisch Kranken gibt es Fallstricke.

  • Laut Polizei wurden 18 Menschen verletzt. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa

    Christian Charisius/dpa

  • Die VerdĂ€chtige rĂ€umte die Tathandlung vor dem Haftrichter ein. (Symbolbild) - Foto: Georg Wendt/dpa

    Georg Wendt/dpa

Laut Polizei wurden 18 Menschen verletzt. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpaDie VerdÀchtige rÀumte die Tathandlung vor dem Haftrichter ein. (Symbolbild) - Foto: Georg Wendt/dpa

Welcher Mensch ist fĂŒr andere gefĂ€hrlich? Die Möglichkeiten der Psychiatrie, dies vorherzusagen, sind begrenzt. Der Zustand eines Menschen könne sich leider von einem auf den anderen Tag Ă€ndern, sagt die PrĂ€sidentin der Deutsche Gesellschaft fĂŒr Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. 

In Hamburg hat vor wenigen Tagen eine 39-jÀhrige Frau einen Tag nach der Entlassung aus der Psychiatrie mehrere Menschen mit Messerstichen verletzt. Nach Auskunft ihrer Klinik gab es zum Zeitpunkt der Entlassung keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hÀtte. 

«Es besteht immer die Möglichkeit, dass es im Rahmen einer Erkrankung von einem Tag auf den anderen eine Verschlechterung gibt», erklĂ€rt Gouzoulis-Mayfrank. NatĂŒrlich könne es aber auch passieren, dass ein Arzt eine Situation als weniger akut einschĂ€tzt, als sie sich dann herausstellt.

Gratwanderung zwischen Sicherheit und Freiheit

«Eine akute FremdgefĂ€hrdung liegt dann vor, wenn ein Patient beispielsweise sagt "Ich kenne jemanden, der mir Böses will und ich werde mich verteidigen" oder "Ich werde mich rĂ€chen"», erklĂ€rt Gouzoulis-Mayfrank. Eine EigengefĂ€hrdung sei akut, wenn klar sei, dass sich ein Patient etwas antun wolle. «In diesen FĂ€llen kann man einen Menschen auch unfreiwillig in der Psychiatrie behalten – sofern ein Gericht die RechtmĂ€ĂŸigkeit der Unterbringung bestĂ€tigt.»

«NatĂŒrlich kann man sagen, ein erfahrener Psychiater muss die akute GefĂ€hrdung erkennen», sagt Gouzoulis-Mayfrank. «Aber die Vorhersagemöglichkeiten sind leider begrenzt. Es gibt immer auch mal FĂ€lle, in denen eine akute GefĂ€hrdung nicht erkannt werden kann.» 

Forensische Psychiatrie hat eine andere Situation

Eine andere Bewertungssituation gebe es bei forensischen Kliniken, wo Menschen untergebracht sind, die eine schwere Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen haben. Dort dauerten die Aufenthalte in der Regel mehrere Jahre und Ärzte mĂŒssten vor der Entlassung einschĂ€tzen, ob der Patient in der Zukunft, nach Monaten oder Jahren eine Straftat begehen werde.

«Wenn jemand aufgrund seiner psychischen Erkrankung eine schwere Gewalttat begangen hat und die Erkrankung nicht behandelt wird, ist die Gefahr der Wiederholung hoch», sagt die Psychiaterin. Wenn jemand jedoch lediglich als gereizt oder aggressiv auffalle, sei die Vorhersage, ob er in der Zukunft eine schwere Gewalttat verĂŒben werde, Ă€ußerst schwierig.

Die meisten Patienten seien freiwillig in einer Klinik. Wenn sie entlassen werden möchten und es keine Hinweise auf eine akute GefÀhrdung gebe, dann könne eine Entlassung erfolgen, sagt die Psychiaterin. 

«Wenn ein Patient richterlich eingewiesen worden ist, mĂŒssen die behandelnden Ärzte dagegen jeden Tag praktisch ĂŒberprĂŒfen, ob die GrĂŒnde fĂŒr die Unterbringung weiterhin bestehen», sagt die Psychiaterin. «In dem Moment, wo die akute GefĂ€hrdung nicht mehr besteht, muss der Patient entlassen werden. »

Unterbringung in zugespitzter Situation

«Das ist ein Problem. Die psychiatrische Unterbringung lĂ€uft, solange die Situation akut und zugespitzt ist. Danach muss der Patient, wenn er sich nicht freiwillig lĂ€nger behandeln lĂ€sst, entlassen werden», sagt Gouzoulis-Mayfrank, die Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln ist. Das Beste sei, wenn der Patient freiwillig lĂ€nger bleibe. «Das passiert ja auch hĂ€ufig.» Ein Problem sei es aber, wenn die Situation nicht mehr so ganz akut sei und der Patient entlassen werden wolle. «Dann haben die Ärzte rechtlich keine Handhabe.»

Die entsprechenden Gesetze der einzelnen BundeslĂ€nder seien «im Großen und Ganzen gut», meint Gouzoulis-Mayfrank. Es gebe im Detail jedoch Unterschiede – vor allem auch in der Vor- und Nachsorge. «Besonders wichtig ist die Nachsorge.» Der behandelnde Arzt mĂŒsse einbezogen werden, «wenn denn bekannt ist, wer der behandelnde Arzt ist und wenn es ihn ĂŒberhaupt gibt». Ein Problem sei dies oft bei Patienten, die nicht sesshaft seien. 

Wichtige Vor- und Nachsorge 

Die nachsorgenden Hilfen sollten intensiver sein. Die sozialpsychiatrischen Dienste sollten in bestimmten FĂ€llen schon vor der Entlassung Kontakt mit den Patienten aufnehmen, sagt Gouzoulis-Mayfrank. Es sei daher sinnvoll, sozialpsychiatrische Dienste zu unterstĂŒtzen oder auch die Polizei. Wenn diese in Kontakt trete mit Menschen, die auffĂ€llig erscheinen, sollte das Team psychiatrisch erfahrene FachkrĂ€fte haben, die die Polizisten beraten.

«Es gibt Formen der zusĂ€tzlichen ambulanten intensiven Betreuung fĂŒr Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen ein Gewaltpotenzial vermutet wird, aber keine akute GefĂ€hrdung vorliegt», sagt Gouzoulis-Mayfrank und verweist auf Projekte in Bayern, Hamburg und Hessen. Dabei gebe es Beratung, Hilfe bei der Wohnungssuche oder im Aufnehmen von Kontakten.

@ dpa.de