Einkommensteuer-Reform: 10 Milliarden Euro Entlastung bis 2028
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform der Einkommensteuer auf den Weg gebracht, die bis zum Jahr 2028 jährliche Entlastungen in Höhe von 10 Milliarden Euro vorsieht.
Die Maßnahmen zielen auf eine schrittweise Anpassung steuerlicher Eckwerte ab, um die Inflationsfolgen abzumildern und Familien sowie Arbeitnehmer finanziell zu stützen. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen sowie Anpassungen bei Pauschalbeträgen und Abgabesätzen vor.
Sukzessive Anhebung der Grundfreibeträge und neue Steuertarife
Ein zentrales Element der Reform ist die schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro und soll im darauffolgenden Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen. Für das Jahr 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen. Durch diese Maßnahmen bleibt ein größerer Teil des Einkommens für alle Steuerpflichtigen steuerfrei.
Parallel dazu werden die Grenzen für die Anwendung der höheren Steuersätze angepasst. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.
Bei sehr hohen Einkommen sieht die Reform eine differenzierte Staffelung vor: Die sogenannte Reichensteuer von 45 % wird ab 250.000 Euro erhoben. Darüber hinaus wird eine neue Stufe für besonders hohe Einkommen eingeführt. Diese Superreichensteuer sieht einen Steuersatz von 47 % ab einem Einkommen von 280.000 Euro vor.
Entlastungseffekte für Familien und Arbeitnehmer
Die Reform beinhaltet spezifische Anpassungen für Familien. Das Kindergeld soll im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro steigen. Flankierend dazu ist eine Anhebung des Kinderfreibetrags geplant, der im Jahr 2027 einen Wert von 10.056 Euro erreichen soll, gefolgt von 10.236 Euro im Jahr 2028.
Für Arbeitnehmer wird zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro angehoben. Bei den Sonntagszuschlägen ist eine Anrechnung auf den Grundlohn von 75 Euro vorgesehen.
Modellrechnungen für das Jahr 2028 verdeutlichen die geplanten Auswirkungen:
- Ein Paar mit zwei Einkommen von jeweils 2.800 Euro brutto kann mit einer Entlastung von 632 Euro rechnen.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro wird um circa 600 Euro entlastet.
- Für eine Einzelperson mit einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro ergibt sich eine Ersparnis von 192 Euro.
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SPD-Chef Klingbeil signalisierte bereits Offenheit für mögliche weitere Entlastungsschritte im Zuge der parlamentarischen Beratungen.
Kritik aus der Agrar- und Gartenbaubranche
Trotz der allgemeinen Entlastungssignale formiert sich Widerstand bei Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) und dem Fachverband Landwirtschaftliche Fachbildung (FABLF). Die Organisationen kritisieren insbesondere die geplanten höheren Steuersätze für Personenunternehmen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die beabsichtigte Anhebung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von derzeit 2 % auf künftig 5 %. Die Verbände fordern einen Ausgleich für diese Steuererhöhungen und setzen sich zudem für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ein, die insbesondere im Gartenbau zur Absicherung dienen soll.
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Veränderungen bei Pauschalen und Absetzbarkeit
Mit Blick auf den Jahreswechsel 2027 treten zudem signifikante Änderungen bei den Werbungskosten und Pauschalen in Kraft. Laut gesetzlichen Vorgaben fällt die Telearbeitspauschale, die bislang mit bis zu 3 Euro pro Tag (maximal 300 Euro jährlich) angesetzt werden konnte, zum 1. Januar 2027 weg. Auch die kleine und große Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige in Höhe von 300 beziehungsweise 1.200 Euro entfallen zu diesem Zeitpunkt.
Erhalten bleiben hingegen die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers unter bestimmten Bedingungen sowie die Möglichkeit, ergonomische Möbel bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr steuerlich geltend zu machen.
Zum Vergleich: Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021 zeigten eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.172 Euro bei einer damals geltenden Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Zu den weiterhin absetzbaren Posten gehören unter anderem die Pendlerpauschale, Kosten für Weiterbildungen sowie Umzugskosten-Pauschalen für Partner und Kinder.
