Einkommensteuer-Reform: 10 Mrd. Euro Entlastung ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 2. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf fĂŒr das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Das Gesetzesvorhaben sieht einen gestuften Start zum 1. Januar 2027 vor, wĂ€hrend die volle Wirkung fĂŒr das Jahr 2028 angestrebt wird. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums belĂ€uft sich das anvisierte Entlastungsvolumen auf rund 10 Mrd. Euro pro Jahr.
Da der Regierungsentwurf dem Bundesrat am 4. September 2026 zugeleitet wurde und die Stellungnahmefrist bis zum 16. Oktober 2026 lĂ€uft, ist die Reform zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgĂŒltig verabschiedet.
Anpassungen bei FreibetrÀgen, Tarif und Familienleistungen
Kerngedanke des Entwurfs ist eine Verschiebung der steuerlichen Eckwerte. Der Grundfreibetrag, der aktuell bei 12.348 Euro liegt, soll fĂŒr 2027 auf 12.564 Euro angehoben werden (ein Plus von 216 Euro) und 2028 schlieĂlich 12.900 Euro erreichen.
Die steuerliche Nullzone endet damit kĂŒnftig bei 12.564 Euro des zu versteuernden Einkommens. Diese Werte stehen allerdings unter dem Vorbehalt des 16. Existenzminimumberichts, der im Herbst 2026 erwartet wird.
Im TarifgefĂŒge reicht die erste Progressionszone kĂŒnftig bis 17.799 Euro. Zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen soll der Steuertarif abgeflacht werden; der 42-Prozent-Tarif greift ab 70.601 Euro. ErgĂ€nzend ist geplant, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemÀà § 9a EStG von 1.230 auf 1.430 Euro zu erhöhen.
FĂŒr Familien sieht der Entwurf Erhöhungen vor:
- Das Kindergeld, das derzeit 259 Euro betrÀgt, soll 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen.
- Die KinderfreibetrÀge sollen 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro angehoben werden.
Pro Kind entfallen dabei 3.564 Euro je Elternteil auf das sÀchliche Existenzminimum sowie 1.464 Euro je Elternteil auf Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
FĂŒr eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro stellt die Bundesregierung ab 2028 eine Entlastung von mehr als 600 Euro im Jahr in Aussicht.
Einschnitte bei Spitzenverdienern, Handwerkerleistungen und Minijobs
Gleichzeitig beinhaltet das Reformpaket steuerliche VerschÀrfungen. Bei der sogenannten Reichensteuer soll der Satz von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen (bisher ab 277.826 Euro). Ab 280.000 Euro ist eine neue zweite Stufe mit 47 Prozent vorgesehen.
Bei den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG soll die SteuerermĂ€Ăigung ab 2027 von bisher 20 auf 15 Prozent der begĂŒnstigten Kosten reduziert werden, wobei der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr sinkt.
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Der maximale Verlust liegt bei 300 Euro jĂ€hrlich ab einem Arbeitskostenvolumen von 6.000 Euro. Die ErmĂ€Ăigung gilt unverĂ€ndert nur fĂŒr Arbeits-, Fahrt- und Lohnkosten, nicht fĂŒr Material, und wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.
Entscheidend ist das Zahlungsjahr per unbarer Ăberweisung; auch Mieter ĂŒber Betriebskostenabrechnungen können betroffen sein. Zudem soll der Minijob-Pauschalsteuersatz nach § 40a Abs. 2 EStG fĂŒr Arbeitgeber von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts angehoben werden.
PlÀne zur Krypto-Besteuerung und Netto-Auswirkungen
Flankierend bestĂ€tigte das Bundesfinanzministerium PlĂ€ne fĂŒr eine Neuregelung bei Kryptowerten: Gewinne daraus sollen ab dem 1. Januar 2027 wie Aktiengewinne mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden, anstatt nach einer einjĂ€hrigen Haltedauer steuerfrei zu bleiben. Dies soll fĂŒr Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2026 gelten, AltbestĂ€nde bleiben frei.
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Ein automatischer Steuerabzug durch Anbieter ist ab dem 1. Januar 2028 anvisiert. Das Ministerium erwartet hieraus Mehreinnahmen von rund 160 Mio. Euro im Jahr 2028 und bis zu 350 Mio. Euro jÀhrlich ab 2031. Dieser Entwurf befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung.
Vertreter von BranchenverbĂ€nden wie Matthias Steger vom Bitcoin Bundesverband sowie der frĂŒhere FDP-Abgeordnete Frank SchĂ€ffler Ă€uĂerten bereits deutliche Vorbehalte; auch aus der CDU/CSU-Fraktion kamen kritische Signale.
Hinsichtlich der Gesamtwirkung beziffert das Ministerium die Steuermindereinnahmen auf 1,55 Mrd. Euro im Jahr 2027 und 5,6 Mrd. Euro im Jahr 2028. Nach EinschÀtzung des Instituts der deutschen Wirtschaft gleicht der Entwurf die kalte Progression nicht vollstÀndig aus.
Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der FAU Erlangen-NĂŒrnberg fĂŒr die FAZ verdeutlichen zudem, dass steigende Sozialabgaben â wie der laut Rentenversicherung bis 2028 auf 19,9 Prozent steigende Rentenbeitragssatz sowie angehobene Beitragsbemessungsgrenzen â die steuerlichen Entlastungen bei manchen Einkommensgruppen ĂŒbersteigen können.
