Elektronische, Patientenakte

Elektronische Patientenakte: Bundesweiter Rollout startet trotz geringer Nutzung

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die ePA wird bundesweit eingeführt; geringe Alltagsnutzung und Datenschutzbedenken begleiten den Ausbau und die geplante Forschungsdatennutzung.
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit steriler Einrichtung und natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) eingeleitet. Damit werden digitale Akten künftig zum Standard für gesetzlich Krankenversicherte im deutschen Gesundheitssystem.

Begleitet wird die Einführung von intensiven Diskussionen: Medizinverbände und Krankenkassen debattieren über Datenschutz- und Software-Integrationsbedenken, während der Bund die flächendeckende Implementierung verpflichtender Aktenstrukturen vorantreibt.

Herausforderungen bei der Akzeptanz und neue Funktionen

Trotz des breiten Starts verzeichnet die Nutzung im Alltag bislang noch verhaltene Werte. Laut einer Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena haben bisher lediglich 3,4 Prozent der gesetzlich Versicherten die ePA mehrfach genutzt, obwohl die Anwendung 87 Prozent der Befragten bekannt ist. Rund 24 Prozent der Teilnehmenden äußerten zwar prinzipielles Interesse, brachen den Registrierungs- oder Anmeldeprozess jedoch vorzeitig ab.

Um den praktischen Nutzen zu steigern, wird das System im Oktober 2026 um einen optionalen digitalen Medikationsplan (eMP) erweitert, der die Arzneimittelsicherheit und die Koordination zwischen Leistungserbringern verbessern soll.

Nach Erprobungen in Pilotregionen in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen seit Mitte Juli 2026 sieht die Roadmap der Betreibergesellschaft gematik einen bundesweiten Rollout ab dem vierten Quartal 2026 vor. Eine verbindliche Pflicht für Praxen existiert zum Start jedoch nicht.

Gesetzgebung und Reaktionen der Verbände

Auf politischer Ebene bildet das Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) die rechtliche Grundlage. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 15. Juli 2026. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 7. Oktober 2026 und einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 14. Oktober 2026 stehen die abschließenden Lesungen sowie das Verfahren im Bundesrat noch aus.

Der Verband Pharma Deutschland, der rund 400 Mitgliedsunternehmen mit etwa 80.000 Beschäftigten vertritt, begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung des GeDIG, warnt jedoch vor neuen Zugangshürden, ungleichen Spielregeln und Doppelstrukturen.

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Die Organisation fordert unter anderem klare Zuständigkeiten bei der Nutzung von Kassendaten, faire Wettbewerbsbedingungen, einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards, eine rechtliche Basis für synthetische Datensätze sowie den Abbau von Barrieren bei der Gesundheits-ID zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen.

Praxistaugliche Vernetzung mahnt auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe an, um neue Parallelstrukturen zu verhindern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bezeichnet das Gesetz zwar als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch die unzureichende Berücksichtigung der Pflege bei der digitalen Ersteinschätzung.

Zudem weist der Verband darauf hin, dass ab 2027 rund 250 Einrichtungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation (ARS) Daten elektronisch übermitteln müssen, wofür ein finanzieller Ausgleich gefordert wird.

Datenweitergabe und technischer Fahrplan

Mit der Neuerung rückt auch die wissenschaftliche Datennutzung in den Fokus. Gesetzliche Krankenkassen müssen Versicherte im Oktober 2026 sechs Wochen vorab darüber informieren, wenn ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) ausgeleitet werden sollen.

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Anfang 2027 sollen dort unter anderem Medikationslisten für Forschungszwecke vorliegen. Sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte als auch der Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen bemängeln in diesem Zusammenhang, dass die Forschungsdaten lediglich pseudonymisiert statt anonymisiert verarbeitet werden.

Gleichzeitig verläuft der Aufbau strukturierter Datenformate stufenweise: Die ersten 140 Laborwerte sollen 2028 strukturiert nutzbar sein, während weitere 1.500 Werte bis zum Ende der Frist des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) im Jahr 2031 folgen sollen.

Parallel dazu weiten Gesundheitstechnologie-Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Einsatz digitaler Patientenakten und Biotech-Programme mit Fördergeldern und privaten Mitteln weiter aus, unter anderem in der Region Berlin-Brandenburg.

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