Elektronische, Verschreibung

Elektronische Verschreibung: Milliarde-Spareffekt durch weniger Fehler

Veröffentlicht am: 12.06.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Schweiz fĂŒhrt die elektronische Verschreibung ein. Das Gesetz soll Medikationsfehler reduzieren und setzt auf private IT-Infrastruktur.
Ein Arzt hÀlt ein Tablet mit einem elektronischen Rezept in einer modernen Arztpraxis. Fokus auf den Bildschirm mit medizinischen Symbolen. Illustration mit AI erstellt.

Juni 2026 mit 33 zu 1 Stimmen die EinfĂŒhrung einer Pflicht zur elektronischen Verschreibung beschlossen. Damit rĂŒckt die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in greifbare NĂ€he. Die Reform des Heilmittelgesetzes soll die Patientensicherheit erhöhen und das Gesundheitssystem effizienter machen.

Digitale Verschreibung statt Zettelwirtschaft

Die kleine Kammer folgt damit im Grundsatz dem Nationalrat, der die Notwendigkeit digitaler Lösungen bereits zuvor befĂŒrwortet hatte. Kern der Vorlage: E-Rezepte und elektronische MedikationsplĂ€ne ersetzen den bisherigen papiergestĂŒtzten Prozess.

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Trotz der digitalen Ausrichtung bleibt die Wahlfreiheit teilweise gewahrt. Patienten können weiterhin auf Wunsch einen physischen Ausdruck ihrer Verschreibung erhalten. FĂŒr SpitĂ€ler bringt die Neuregelung zudem die Verpflichtung mit, kĂŒnftig elektronische Systeme fĂŒr die Dosierungsberechnung einzusetzen.

Milliardenkosten durch Medikationsfehler

Hinter der Neuerung stehen handfeste wirtschaftliche GrĂŒnde. SchĂ€tzungen zufolge verursachen Medikationsfehler in der Schweiz jĂ€hrlich Kosten von rund einer Milliarde Franken. Die elektronische Erfassung soll Fehlbehandlungen und gefĂ€hrliche Wechselwirkungen deutlich reduzieren.

Die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) bewertet die geplante EinfĂŒhrung positiv. Auch Branchenorganisationen wie prio.swiss betonten die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung durch die Leistungserbringer.

Privat statt staatlich

Ein markantes Merkmal der Schweizer Lösung: Der Gesetzgeber verzichtet auf ein zentrales staatliches System. Stattdessen setzt er auf die Infrastruktur privater Anbieter. Voraussetzung ist die KompatibilitĂ€t und Sicherheit der Systeme, damit Ärzte, KrankenhĂ€user und Apotheken reibungslos Daten austauschen können.

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Innerhalb der Ärzteschaft stießen die PlĂ€ne nicht nur auf Zustimmung. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) Ă€ußerte Bedenken hinsichtlich eines möglichen administrativen Mehraufwands. Kritiker befĂŒrchten eine isolierte EinfĂŒhrung, die zu Doppelspurigkeiten fĂŒhren könnte.

Versandhandel und neue Therapien

Die Revision umfasst weitere Anpassungen. So sprach sich der StĂ€nderat dafĂŒr aus, den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten durch Apotheken und Arztpraxen zu ermöglichen. Dieser Schritt bedarf jedoch noch der Zustimmung des Nationalrats – in diesem Punkt bestehen Differenzen zwischen den Kammern.

ZusĂ€tzlich sieht die Vorlage neue Regulierungen fĂŒr Arzneimittel fĂŒr neuartige Therapien (ATMP) sowie eine Harmonisierung mit EU-Richtlinien im Bereich der Tierarzneimittel vor. Die endgĂŒltige Ausgestaltung bleibt nun Gegenstand der kommenden parlamentarischen Verhandlungen.

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