Elektronische Zeiterfassung: Reform soll 638 Millionen Überstunden bremsen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 22:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Referentenentwurf vom 18. Juni sowie Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen tiefgreifende Änderungen vor – von der elektronischen Zeiterfassung bis zur Krankschreibung ab dem ersten Tag.
13-Stunden-Tag nur mit Tarifvertrag
Der Achtstundentag bleibt gesetzlicher Standard. Tarifgebundene Unternehmen können die tägliche Arbeitszeit künftig auf bis zu 13 Stunden inklusive Pausen ausweiten – vorausgesetzt, sie treffen begleitende Gesundheitsschutzmaßnahmen. Betriebe ohne Tarifbindung müssen sich weiter an die tägliche Höchstarbeitszeit halten.
Für tarifgebundene Firmen sinkt zudem der Ausgleichszeitraum für die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf vier Monate. Die Reform soll teilweise zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Elektronische Zeiterfassung kommt – mit langen Übergangsfristen
Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist eines der Kernstücke der Reform. Der Gesetzgeber räumt den Unternehmen jedoch gestaffelte Übergangsfristen ein:
- Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern: zwei Jahre
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: fünf Jahre
- Kleinstbetriebe mit unter zehn Mitarbeitern: komplett ausgenommen
Der Hintergrund der Maßnahme ist alarmierend: Arbeitnehmer in Deutschland leisteten 2024 rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden. Das entspricht rechnerisch etwa 486.700 Vollzeitstellen mit einem geschätzten Wert von 6,27 Milliarden Euro.
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Sonntagsarbeit für Bäckereien – Bayern bleibt außen vor
Das Lebensmittelhandwerk und kulturelle Einrichtungen profitieren von spezifischen Lockerungen der Sonntagsruhe. Bäckereien sollen ab dem 1. Januar 2027 bundesweit bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen. Bisher waren nur drei Stunden erlaubt.
Ausnahme: Bayern. Dort bleibt die Begrenzung auf drei Stunden voraussichtlich bestehen. Bibliotheken dürfen künftig sechs Stunden an Sonntagen öffnen.
Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag
Ein Koalitionsbeschluss vom 2. Juli sorgt für eine deutliche Verschärfung beim Krankheitsnachweis. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
Unternehmen behalten jedoch einen gewissen Spielraum für abweichende betriebliche Regelungen. Parallel dazu wurden im Rahmen einer Gesundheitsreform vom 10. Juli neue Beiträge für Familienversicherte beschlossen: Sie sollen künftig 2,5 Prozent des Partnereinkommens zahlen.
Minijobs werden teurer – Befristungen werden länger
Die Reform verteuert geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitgeber. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Bei der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro bedeutet das Mehrkosten von rund 18 Euro pro Monat.
Eine Rentenkommission empfiehlt zudem die Einführung einer Vollsozialversicherungspflicht für Minijobber – ein Schritt, der die soziale Absicherung stärken würde.
Bei befristeten Arbeitsverträgen öffnet sich das Tor weiter: Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieses Rahmens.
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Arbeitgeber vs. Gewerkschaften – die Fronten sind klar
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt das Reformpaket als wichtigen Fortschritt. Die Arbeitgeber sehen das anders. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), spricht von einem Bruch mit früheren politischen Zusagen. Seine Kritik: Die Flexibilisierung sei zu stark an Tarifverträge gebunden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Die Gewerkschaften blicken sorgen auf die langfristige Belastung der Beschäftigten. Eine DGB-Umfrage aus dem Zeitraum 2022 bis 2026 zeigt: Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer – im Handwerk, der Pflege oder am Bau sogar über 50 Prozent – rechnen nicht damit, ihre Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi spricht sich daher gegen eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters aus. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer kontert: Er fordert eine Steigerung der Produktivität und bezeichnet Arbeitszeitmodelle wie die 35-Stunden-Woche als nicht mehr zeitgemäß.
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