Entlastungsbeträge Pflege: Bis 30. Juni 2026 abrufen oder verfallen
15.06.2026 - 23:32:05 | boerse-global.de
Die Frist beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Wer sie verpasst, nimmt das Erbe automatisch an – und haftet dann auch persönlich für Schulden des Verstorbenen.
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Die Gebühren für die Ausschlagung liegen zwischen 30 und 500 Euro. Mit dem Verzicht verliert der Erbe alle Rechte an der Wohnung und am Hausrat. Schlagen alle Erben aus, geht das Erbe an den Staat über (§ 1936 BGB). Der übernimmt dann auch die Räumungspflicht.
Was passiert mit Hausrat und Wohnung?
Der Oberste Gerichtshof hat am 25. März 2026 eine wichtige Abgrenzung vorgenommen (7 Ob 225/25a): Kryptowährungen, die durch Phishing abhandenkommen, sind nicht über die Haushaltsversicherung abgedeckt. Digitale Werte auf einer Blockchain zählen nicht als physischer Wohnungsinhalt.
Mieter in Immobilien des Verstorbenen haben besondere Rechte. Der Bundesgerichtshof bestätigte (VIII ZR 51/14): Werden Vermieter ihrer Mitteilungspflicht über ein Vorkaufsrecht nicht gerecht, können Mieter Schadensersatz verlangen. Das gilt besonders, wenn die Wohnung bereits an Dritte verkauft wurde.
Steuerfallen beim Familienheim
Wer ein geerbtes Haus selbst nutzen will, muss schnell einziehen. Das Finanzgericht München entschied am 7. Januar 2026 (4 K 1677/24): Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG entfällt, wenn der Erbe erst zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall einzieht.
Die Richter sehen einen Einzug innerhalb von sechs Monaten als Richtwert. Verzögerungen durch Renovierung sind nur akzeptiert, wenn sie nicht auf Planungsfehlern oder Geldproblemen beruhen. Die Beweislast liegt beim Erben.
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Soziale Verpflichtungen nicht unterschätzen
Erben von Sozialleistungsempfängern müssen mit Rückforderungen rechnen. Das Sozialgericht Berlin (Az. S 149 AS 21300/08) stellt klar: Die letzten zehn Jahre gezahlte Beträge sind zu erstatten – allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasses. Ausnahme: Wer den Verstorbenen gepflegt hat und dessen Erbteil unter 15.500 Euro liegt.
Bei Bestattungskosten gilt: Sozialhilfeträger müssen nicht pauschal zahlen. Das Bundessozialgericht (Az. B 8 SO 20/10 R) verlangt eine Einzelfallprüfung nach den örtlichen Gegebenheiten.
Pflegende Angehörige: Frist läuft
Bis zum 30. Juni 2026 müssen nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr abgerufen werden. Sonst verfallen sie. Ab 2027 plant der Gesetzgeber eine Umstellung auf ein Sozialraumbudget. Das ändert auch die Anspruchsberechtigung für verschiedene Pflegegrade.
