Betriebsärzte, Datenzugriff

ePA-Zugriff: Betriebsärzte erhalten ab Juli automatischen Datenzugriff

01.07.2026 - 00:01:25 | boerse-global.de

Der GeDIG-Entwurf plant einen vereinfachten Zugriff für Arbeitsmediziner auf die Patientenakte. Datenschützer warnen vor gravierenden Risiken.

GeDIG-Entwurf: Betriebsärzte erhalten ePA-Zugriff per Opt-out
Betriebsärzte - Eine digitale Benutzeroberfläche einer elektronischen Patientenakte mit Datenströmen, überlagert von stilisierten Silhouetten von Arzt und Patient. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kern der Debatte: der Zugriff von Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Opt-out statt Opt-in für Arbeitsmediziner

Bislang brauchten Betriebsärzte eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten, um in deren ePA zu schauen. Das soll sich ändern. Der GeDIG-Entwurf sieht ein Opt-out-Modell vor: Arbeitsmediziner erhalten grundsätzlich Zugriff – es sei denn, der Patient widerspricht aktiv.

Die rund 9.000 Betriebsärzte in Deutschland würden damit anderen Arztgruppen gleichgestellt. Drei Fachverbände – der Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) – begrüßen die Neuregelung. Sie kritisieren, dass die bisherige Trennung von kurativer und präventiver Medizin den Informationsfluss behindere.

Die Verbände fordern zudem eine Zugriffsdauer von 90 Tagen und die Aufnahme arbeitsmedizinischer Vorsorgedaten in die ePA. Ein im Entwurf enthaltenes Festhalten an Opt-in-Regelungen bezeichnen sie als redaktionelles Versehen.

Datenschutz vs. Versorgungsqualität

Die geplanten Änderungen spalten die Fachwelt. Befürworter wie die DGAUM argumentieren: Die ärztliche Schweigepflicht gelte auch in der Betriebsmedizin. Ein vollständiges Bild der Patientenhistorie sei für hochwertige Prävention und Beratung unerlässlich.

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Ganz anders sieht das der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Er spricht von einer „datenschutzrechtlichen Katastrophe“. Die Sorge: Arbeitgeber könnten über den Betriebsarzt indirekt Einblick in sensible Gesundheitsdaten erhalten. Das würde das Vertrauensverhältnis im betrieblichen Kontext massiv gefährden.

Technische Hürden ab Juli

Neben der gesetzlichen Neuregelung gibt es auch technische Änderungen. Ab Juli 2026 verschärfen sich die Hardware-Anforderungen für die ePA-Apps. Grund ist die Umstellung auf ECC-Verschlüsselung. Apps großer Kassen wie AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer und Knappschaft laufen dann nur noch auf Geräten mit Android 14 oder iOS 18.

Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Information durch die Krankenkassen. Als Alternative sollen Apotheken ab Juli assistierte Telemedizin anbieten. Patienten können dort ohne eigene Technik Videosprechstunden nutzen.

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Wie geht es weiter?

Die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium fand am 18. Mai statt. Die Verabschiedung des GeDIG im Bundeskabinett ist für Mitte Juli geplant. Parallel wird über Maßnahmen zur Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung beraten – das könnte auch die Finanzierung digitaler Gesundheitsinfrastrukturen betreffen.

Für Ärzte bleibt vorerst die Abrechnung der ePA-Erstbefüllung über die EBM-Ziffer 01648 möglich. Ab Anfang Juli kommen zudem neue Ziffern für die Verlaufskontrolle digitaler Gesundheitsanwendungen hinzu.

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