BMG, Opt-Out

ePA-Zugriff: BMG plant Opt-Out für Betriebsärzte – Datenschutz umstritten

25.06.2026 - 15:38:37 | boerse-global.de

Samsung integriert Galaxy-Watch-Daten in Studien, während das BMG den ePA-Zugriff für Betriebsärzte ausweiten will.

Wearables und ePA: Neue Regeln treiben Gesundheits-Digitalisierung
BMG - Eine Nahaufnahme einer Smartwatch, die Gesundheitsdaten anzeigt, im Hintergrund verschwommen eine Hand, die einen Tablet-PC bedient. 25.06.2026 - Bild: ĂĽber boerse-global.de

Die Integration von Gesundheitsdaten aus Wearables in klinische Prozesse und der geplante erweiterte Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) treiben die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Während präzisere Diagnosen und effizientere Forschung locken, wachsen gleichzeitig die datenschutzrechtlichen Bedenken.

Samsung bringt Galaxy-Watch-Daten in klinische Studien

Ein zentraler Trend: Daten aus kommerziellen Wearables wandern in die medizinische Forschung. Samsung kooperiert dafür mit dem Dienstleister Alcedis und will Gesundheitsdaten der Galaxy Watch in klinische Studien einbinden. Die verbauten Biosensoren erfassen digitale Biomarker wie die bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) oder die elektrodermale Aktivität (EDA).

Die Software der Geräte ermöglicht zudem das Monitoring von Indikatoren für Schlafapnoe oder Vorhofflimmern. Alcedis übernimmt den operativen Ablauf der Studien. Konkrete Pharmaunternehmen oder spezifische Studien wurden bislang nicht genannt. Die Entwicklung zeigt aber: Die Lücke zwischen privater Gesundheitsvorsorge und klinischer Prüfung schließt sich zunehmend.

Streit um den Zugriff auf die ePA

Parallel dazu plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regulatorische Änderungen beim Zugriff auf die ePA. Ein Referentenentwurf zum Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) sieht vor, dass Betriebsärzte künftig automatisch Zugriff auf die Patientenakten erhalten sollen – nach dem Opt-Out-Prinzip. Eine explizite Einwilligung der Versicherten wäre dann nicht mehr nötig.

Dagegen regt sich Widerstand. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) bewertet den Entwurf kritisch und verweist auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Bislang ist der Zugriff nur mit aktiver Zustimmung (Opt-In) möglich. Die Debatte zeigt das Spannungsfeld zwischen sektorenübergreifender Vernetzung und dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung am Arbeitsplatz.

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KI im Krankenhaus: Mensch bleibt am Steuer

Die technologische Entwicklung erfasst auch neue Hardware-Kategorien. Meta stellte kürzlich neue Modelle seiner Smart Glasses vor – mit KI-gestützter Sprachsteuerung und Navigation. Trotz besserer Akkulaufzeit bleiben Datenschutzbedenken bei Geräten, die kontinuierlich Daten aus der Umgebung erfassen.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont in einem aktuellen Positionspapier das Potenzial von agentischer KI im Klinikalltag. Sie könne wissensbasierte Prozesse automatisieren und die Verwaltung entlasten. Die Kontrolle über therapeutische und diagnostische Entscheidungen müsse aber zwingend beim Menschen bleiben. Die Leopoldina empfiehlt regionale Kompetenzzentren und rechtssichere Erprobungsräume für die verantwortungsvolle Integration der Technologie.

Wearables: 28 Prozent der Deutschen nutzen sie

Die Bereitschaft der Bevölkerung für digitale Gesundheitslösungen ist vorhanden, aber differenziert. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) auf Basis einer Befragung von 3.000 Personen zeigt: Rund 28 Prozent nutzen Wearables. Die Mehrheit sieht Bewegung und Vorsorge als essenziell für ein langes Leben. Die Nutzung wirkt sich unterschiedlich aus: 16 Prozent der Nutzer suchen häufiger einen Arzt auf, 21 Prozent seltener.

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Die wachsende Bedeutung des Segments zeigt sich auch in der Messewirtschaft. Die Wearable Technologies Conference Europe findet im Herbst erstmals in Düsseldorf statt – integriert in die Fachmesse MEDICA. Themen sind Smart Patches und Hospital-at-Home-Lösungen, unter Beteiligung von Samsung Healthcare und Verily.

Für Unternehmen mit KI-Lösungen verschärfen sich zudem die regulatorischen Anforderungen. Ab dem Spätsommer greifen erste Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des EU AI Acts. Sie fordern unter anderem den Nachweis von KI-Kompetenz bei Mitarbeitern für einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit den Systemen.

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