ePA-Zugriff: HausÀrzteverband warnt vor Krankenkassen-Auswertung
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer HausĂ€rztinnen- und HausĂ€rzteverband warnt vor den geplanten Zugriffsrechten der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA). Hintergrund ist der Entwurf fĂŒr das Gesetz fĂŒr Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieser sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen die ePA-Daten von Versicherten mit deren Einwilligung auswerten dĂŒrfen, um Risiken bei seltenen Erkrankungen, Krebs, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einer drohenden PflegebedĂŒrftigkeit frĂŒhzeitig zu erkennen.
Markus Blumenthal-Beier, Co-Vorsitzender des HausĂ€rztinnen- und HausĂ€rzteverbandes, bezeichnete dieses Vorhaben gegenĂŒber dem Nachrichtenmagazin âDer Spiegelâ als Dammbruch. Er bezweifelt, dass die Versicherten vorab in ausreichendem MaĂe ĂŒber die Tragweite einer solchen Einwilligung aufgeklĂ€rt werden.
Der Verband sieht zudem handfeste Risiken fĂŒr die Behandlungsdokumentation: Aus Sorge vor einer Kasseneinsicht könnten Patienten veranlasst sein, sensible Informationen â etwa zu psychischen Leiden, Suchterkrankungen oder sexuell ĂŒbertragbaren Infektionen â gar nicht erst in der ePA speichern zu lassen. DarĂŒber hinaus bestehe ein struktureller Interessenkonflikt, da die Krankenkassen zugleich als KostentrĂ€ger im Gesundheitssystem agieren.
Zeitplan fĂŒr weitere Funktionen steht
Parallel zu den politischen Diskussionen um Datensicherheit und Software-Integration schreitet der Ausbau der Funktionen voran. Der elektronische Medikationsplan soll ab Anfang 2027 bundesweit zur VerfĂŒgung stehen. Die schrittweise EinfĂŒhrung einer Volltextsuche innerhalb der Patientenakte ist fĂŒr Januar 2027 vorgesehen.
Im Rahmen der parlamentarischen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages Ă€uĂerten sich auch weitere Akteure des Gesundheitswesens zum GeDIG-Entwurf. Die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV) bezeichnete die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung, mahnte jedoch Nachbesserungen an.
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Zahnarztpraxen dĂŒrften nicht fĂŒr fehlende Software-Zertifizierungen der Hersteller sanktioniert werden, weshalb die Frage des Verschuldens stĂ€rker berĂŒcksichtigt werden mĂŒsse. Statt eines strikten Abrechnungsverbots bei fehlender Praxisverwaltungssystem-Zertifizierung plĂ€diert die KZBV fĂŒr eine gestaffelte VergĂŒtungskĂŒrzung.
Zudem dĂŒrfe die Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner nicht durch gesetzliche Vertragsvorgaben beschnitten werden. Dass Praxen bei der Digitalisierung mitziehen, zeige das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren der zahnĂ€rztlichen Selbstverwaltung, ĂŒber das seit 2023 mehr als 36 Millionen AntrĂ€ge abgewickelt wurden.
Forderungen der pharmazeutischen Industrie
Aus der Industrie kommen differenzierte RĂŒckmeldungen zum Entwurf. Pharma Deutschland bewertete den Entwurf am 14. Oktober 2026 als ersten Schritt. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Dorothee Brakmann forderte, neue ZugangshĂŒrden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen zu vermeiden.
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Ărztliche Therapieentscheidungen dĂŒrften durch die Datennutzung der Krankenkassen nicht unterlaufen werden. Bei der Einlösung Digitaler Gesundheitsanwendungen dĂŒrfe die Gesundheits-ID kein Hindernis darstellen. Zudem verlangt der rund 400 Mitgliedsunternehmen und 80.000 Mitarbeiter vertretende Verband eine Rechtsgrundlage fĂŒr qualitĂ€tsgesicherte synthetische DatensĂ€tze.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) drĂ€ngt ebenfalls auf verlĂ€ssliche Zugangsverfahren und eine eigenstĂ€ndige Zugangsstelle fĂŒr die industrielle Gesundheitswirtschaft. Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub im vfa, unterstrich, dass die rechtlichen Vorgaben passgenau an ForschungsablĂ€ufe anknĂŒpfen mĂŒssten.
Der Verband spricht sich zudem fĂŒr eine erweiterte, pseudonymisierte Forschungskennziffer als festem Bestandteil der Krankenversichertennummer aus, die auch Daten bereits abgeschlossener Studien umfasst.
