Erbfolge: Digitale Hinterlassenschaften sind rechtlich gleichgestellt
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die eigene Erbfolge rechtzeitig zu regeln, wird in der juristischen Beratung immer wichtiger. Dabei geht es lĂ€ngst nicht mehr nur um klassische Vermögenswerte â auch der Umgang mit digitalen Hinterlassenschaften rĂŒckt in den Fokus. Das deutsche Erbrecht (Paragrafen 1922 bis 2385 BGB) bildet den Rahmen fĂŒr die gesetzliche und die gewillkĂŒrte Erbfolge.
Gesetzliche Erbfolge: Wer bekommt was?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt Verwandte in verschiedene Ordnungen ein. FĂŒr Ehegatten gelten spezifische Quoten: Bei vorhandenen Kindern steht dem Partner ein Viertel des Erbes zu. Bei Kinderlosigkeit erhöht sich dieser Anspruch auf die HĂ€lfte. Lebt das Paar in der in Deutschland ĂŒblichen Zugewinngemeinschaft, kommt noch ein weiteres Viertel hinzu.
Bei NachlĂ€ssen mit Auslandsbezug ist seit einigen Jahren EU-Recht maĂgeblich. Angewendet wird das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Dichte an spezialisierten Beratern ist in deutschen GroĂstĂ€dten hoch: In Berlin waren im Juli 2026 48 FachanwĂ€lte fĂŒr Erbrecht registriert, in Stuttgart 19 und in DĂŒsseldorf 16. Auch in kleineren Kommunen wie Haar bei MĂŒnchen oder Ostfildern stehen FachanwĂ€lte bereit.
Erbengemeinschaft: Wenn mehrere gemeinsam erben
Ein hĂ€ufiger Streitpunkt in der Praxis ist die Erbengemeinschaft. Sie entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Als Gesamthandsgemeinschaft sind die Erben zur gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Experten beobachten dabei oft Konflikte â besonders wenn Immobilien zum Erbe gehören.
Beendet wird die Erbengemeinschaft formal durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Dabei wird das Vermögen unter den Beteiligten aufgeteilt. FachanwĂ€lte raten zu einer frĂŒhzeitigen Strukturierung, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Digitales Erbe: Was passiert mit Ihren Online-Konten?
Das BGH-Urteil von 2018 stellt Ihren digitalen Nachlass dem physischen Erbe gleich. Damit Erben Zugriff auf E-Mail-Konten und Profile erhalten, empfehlen Fachleute konkrete VorsorgemaĂnahmen. In dieser kostenlosen Checkliste erfahren Sie, wie Sie Vollmacht, Passwortliste und Plattform-Optionen richtig nutzen. Jetzt Checkliste digitales Erbe anfordern
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 hat klargestellt: Der digitale Nachlass ist dem physischen Erbe rechtlich gleichgestellt. Erben haben damit grundsÀtzlich das Recht, auf E-Mail-Konten und Profile in sozialen Netzwerken des Verstorbenen zuzugreifen.
Um Hinterbliebenen den Zugang zu erleichtern, empfehlen Fachleute konkrete VorsorgemaĂnahmen:
- Eine ĂŒber den Tod hinaus gĂŒltige Vollmacht erstellen
- Eine sicher verwahrte Passwortliste anlegen
- Nachlassoptionen von Plattformbetreibern wie Google, Apple oder Facebook nutzen
So können Konten im Sinne des Verstorbenen gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden â ohne langwierige rechtliche Schritte.
Testament, VermÀchtnis und Testamentsvollstreckung
Konflikte in der Erbengemeinschaft entstehen oft, wenn der Zugang zu Online-Konten ungeklĂ€rt ist. Mit einer frĂŒhzeitigen digitalen Vorsorge vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen. Die Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtssicher regeln. Digitale Vorsorge-Anleitung jetzt sichern
Das BGB bietet verschiedene Instrumente, um den Nachlass individuell zu steuern. Testament und Erbvertrag erlauben es, von der gesetzlichen Abfolge abzuweichen und etwa VermĂ€chtnisse auszusetzen. Ein VermĂ€chtnis gibt einer Person den Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag â ohne dass sie Teil der Erbengemeinschaft wird.
Die Testamentsvollstreckung ist ein weiteres Instrument, das sicherstellen soll, dass der Wille des Erblassers prĂ€zise umgesetzt wird. Angesichts der komplexen Paragrafenstruktur und der steuerlichen Implikationen wird fĂŒr die Erstellung solcher Dokumente die Konsultation von FachanwĂ€lten empfohlen.
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