Erbrecht, Bundesfinanzhof

Erbrecht: Bundesfinanzhof kippt Steuervorteil beim Nießbrauch

Veröffentlicht am: 17.06.2026 um 12:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ohne individuelle Regelung drohen Erben finanzielle Belastungen. Der Artikel zeigt typische Fallstricke bei Testamenten und Immobilienvererbung auf.
Ein handschriftliches Testament liegt offen auf einem Schreibtisch neben einem FĂŒllfederhalter, symbolisierend Nachlassplanung und rechtliche Dokumente. Illustration mit AI erstellt.

Die fĂŒhrt oft nicht zu den WĂŒnschen der Erblasser – und bringt finanzielle Belastungen fĂŒr Hinterbliebene. Besonders komplex wird es bei Patchwork-Familien und hohen Immobilienwerten.

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Formfehler machen Testamente unwirksam

Ein wesentliches Hindernis sind formale Fehler. Nach Paragraph 2247 BGB muss ein eigenhÀndiges Testament vollstÀndig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein am Computer erstellter Ausdruck ist selbst mit Unterschrift unwirksam.

Auch nachtrĂ€gliche Änderungen am Rand eines Dokuments können die Wirksamkeit gefĂ€hrden. Experten weisen darauf hin, dass die gesetzliche Erbfolge fĂŒr Unverheiratete und Patchwork-Familien oft unzureichend ist.

Ohne Testament gehen Lebenspartner leer aus. Stiefkinder haben kein automatisches Erbrecht. Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Annahme, dass Ehepartner automatisch den gesamten Nachlass erben. TatsÀchlich bilden sie oft Erbengemeinschaften mit Kindern oder anderen Verwandten.

Berliner Testament: Segen und Risiko zugleich

Das Berliner Testament setzt Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Es dient der Absicherung des Überlebenden – birgt aber ein Risiko: Kinder können bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern.

Dieser Anspruch lautet auf die HĂ€lfte des gesetzlichen Erbteils und ist sofort in bar fĂ€llig. Das kann die LiquiditĂ€t des ĂŒberlebenden Partners massiv gefĂ€hrden.

In der Schweiz wurde dieses Problem durch eine Erbrechtsrevision entschÀrft. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Pflichtteil der Kinder von drei Vierteln auf die HÀlfte des gesetzlichen Anspruchs reduziert.

FĂŒr Deutschland empfehlen Fachleute in komplexen FĂ€llen oft einen notariell beurkundeten Erbvertrag. Dieser bietet eine höhere Bindungswirkung und Planungssicherheit – etwa wenn Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtungen vereinbart werden.

Steuerfallen bei Immobilien vermeiden

Die steuerliche Planung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassvorsorge. Die FreibetrĂ€ge fĂŒr Kinder liegen bei 400.000 Euro pro Elternteil – seit ĂŒber einem Jahrzehnt unverĂ€ndert. Anfang 2026 wurden politische VorschlĂ€ge diskutiert, einen einmaligen Lebensfreibetrag von etwa einer Million Euro einzufĂŒhren.

Ein bewĂ€hrtes Instrument zur Steuerreduzierung bei Immobilien ist der Nießbrauch. Die Immobilie wird bereits zu Lebzeiten ĂŒbertragen, wĂ€hrend sich der Schenkende das Nutzungs- oder Ertragsrecht vorbehĂ€lt. Das mindert den steuerpflichtigen Kapitalwert erheblich.

Zu beachten ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 2025 (Az. IX R 4/24): Ein spĂ€terer entgeltlicher Verzicht auf diesen Nießbrauch wird als steuerpflichtige Einkunft gewertet. Bisher war das oft steuerfrei möglich.

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Betriebsvermögen und WaldflÀchen: Besondere Fallstricke

Besonders komplex sind ErbfĂ€lle im unternehmerischen Bereich sowie bei land- und forstwirtschaftlichen FlĂ€chen. Mitte Juni 2026 betonten Wirtschaftsvertreter die Notwendigkeit, Verschonungsregelungen fĂŒr Betriebsvermögen zu erhalten. Sonst gefĂ€hrden hohe Erbschaftsteuerforderungen ArbeitsplĂ€tze.

Kritik gibt es am aktuellen Kapitalisierungsfaktor von 13,75, der als realitÀtsfern gilt. Gefordert werden Werte zwischen 6 und 8.

Dass ungeklĂ€rte ErbverhĂ€ltnisse strukturelle Probleme verursachen, zeigt ThĂŒringen: Rund 40.000 Hektar Privatwald sind aufgrund fehlender Grundbuchberichtigungen rechtlich blockiert. Oft ĂŒbersteigen die Kosten fĂŒr einen Erbschein den Wert kleinerer WaldgrundstĂŒcke.

Die Justizministerkonferenz plant daher einen vergĂŒnstigten Erbschein, der ausschließlich zur Vorlage beim Grundbuchamt dient. Das soll die Rechtssicherheit und Bewirtschaftung dieser FlĂ€chen wiederherstellen.

Testamentsvollstreckung: Wer darf das ĂŒberhaupt?

Um den letzten Willen umzusetzen, wird hĂ€ufig eine Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 113/10) hat klargestellt: Die Bezeichnung als „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ ist zulĂ€ssig, wenn entsprechende LehrgĂ€nge absolviert wurden und praktische Erfahrung vorliegt.

FĂŒr RechtsanwĂ€lte reicht eine lediglich zweimalige TĂ€tigkeit nicht aus, um mit diesem Titel werben zu dĂŒrfen. Eine sorgfĂ€ltige Auswahl der Personen, die den Nachlass verwalten, gilt als wesentlicher Faktor – sonst drohen langwierige Auseinandersetzungen zwischen den Erben.

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