Erbschaftsteuer, Milliarden

Erbschaftsteuer: 13,3 Milliarden Euro Rekordaufkommen 2024

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Formfehler und das Berliner Testament können Erben teuer zu stehen kommen. Neue Urteile und Gesetze zeigen Wege zur rechtssicheren Vermögensübergabe.

Vermögensweitergabe: Fallstricke bei Testament und Schenkung
Füllfederhalter auf einem notariell beglaubigten juristischen Dokument zur Testamentsgestaltung auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtssichere Weitergabe von Vermögen ist eine knifflige Angelegenheit. Schon kleinste Formfehler oder unklare Regelungen führen zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Aktuelle Urteile und neue Gesetze zeigen, worauf Erblasser und Schenker achten müssen.

Wenn aus einer Unterschrift ein „wolkenähnliches Gebilde“ wird

Das Oberlandesgericht München machte 2025 klar: Eine Unterschrift muss lesbar sein. Ein Erblasser hatte statt seines Namens nur ein wolkenähnliches Gebilde aufs Testament gesetzt – ohne erkennbare Buchstaben. Das Dokument wurde für ungültig erklärt.

Wellenlinien oder Kreuze reichen nicht aus, um die Identität des Verfassers zweifelsfrei zu belegen. Das gilt auch bei gesundheitlichen Einschränkungen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten müssen zwingend beide Ehegatten unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist das gesamte Dokument unwirksam.

Die „Handschellen-Wirkung“ des Berliner Testaments

Gemeinschaftliche Testamente entfalten nach dem Tod eines Partners eine starke Bindungswirkung. Nach § 2270 Abs. 2 BGB sind die Verfügungen oft wechselbezüglich. Der überlebende Ehegatte kann die Erbfolge dann nicht mehr ändern.

Doch es gibt Auswege. Zu Lebzeiten beider Partner ist ein gemeinsamer oder ein einseitiger Widerruf möglich. Letzterer muss notariell beurkundet und dem Partner per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Nach dem Tod kann der Überlebende das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen – gegen eine Abfindung. Auch ein notariell beglaubigter Zuwendungsverzicht der Schlusserben schafft Handlungsfreiheit.

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) stärkte dieses Modell bereits zum 1. Januar 2024. Ein weiterer Schub kam am 12. Juni 2026: Der Bundesrat beschloss mit dem neunten Steuerberatungsänderungsgesetz die Entfristung des § 24 GrEStG. Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen bleiben damit dauerhaft erhalten.

Die Zehn-Jahres-Frist: Ein weitverbreiteter Irrtum

Viele glauben: Wer zehn Jahre vor dem Tod verschenkt, ist fein raus. Falsch. Bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt beginnt die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB in der Regel gar nicht zu laufen.

Der Bundesgerichtshof folgt der sogenannten Genuss-Theorie: Solange der Erblasser den wesentlichen Genuss am verschenkten Gegenstand behält – was beim Nießbrauch der Fall ist –, hat die Schenkung rechtlich noch nicht stattgefunden. Bei einem Wohnrecht ist die Lage differenzierter und braucht eine Einzelfallprüfung. Diese Rechtslage blieb auch nach der Erbrechtsreform von 2010 unverändert.

13,3 Milliarden Euro: Der Staat kassiert kräftig mit

Das Aufkommen an Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2024 einen Rekordwert von 13,3 Milliarden Euro – ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allein das vererbte Grundvermögen belief sich bundesweit auf 27,4 Milliarden Euro. In Hessen wurden Vermögenswerte von 9,6 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20,2 Prozent.

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Viele unterschätzen die Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen: Bei Nießbrauchsvorbehalt beginnt sie nach der Genuss-Theorie des BGH gar nicht zu laufen. Auch das Berliner Testament kann den überlebenden Ehegatten ungewollt binden. Erfahren Sie in diesem Report, wie Sie typische Fehler vermeiden und Ihr Vermögen optimal schützen. Erbschaftsteuer-Report jetzt sichern

Dass Testamente auch unerwartete Begünstigte finden können, zeigt ein Fall aus Auggen in Baden-Württemberg. Die Gemeinde erhielt im Juni 2026 einen Erbschein über ein Barvermögen von 1,8 Millionen Euro sowie ein Baugrundstück im Wert von rund 449.000 Euro. Der 83-jährige Erblasser hatte das Testament handschriftlich verfasst und privat hinterlegt – das Gericht erklärte es für gültig.

Der Bundesrat billigte am 10. Juli 2026 zudem ein Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Es soll Fälle unterbinden, in denen die Anerkennung lediglich zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile dient – ohne sozial-familiäre Beziehung.

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