Erbschaftsteuer: BFH kippt Besteuerung ohne Vermögenszuwachs
28.06.2026 - 07:55:45 | boerse-global.de
Wer erbt, aber keinen Zugriff auf das Vermögen bekommt, kann nun unter UmstÀnden auf eine abweichende Steuerfestsetzung hoffen.
Das entschied der BFH am 18. Juni 2026 (Az. II R 1/22). Konkret ging es um einen Erben, der leer ausging, weil sich andere Miterben den Nachlass unrechtmĂ€Ăig angeeignet hatten. Das Finanzgericht DĂŒsseldorf setzte die Steuer zuvor auf null Euro fest, das Finanzamt legte Revision ein. Der BFH bestĂ€tigte nun: Eine Besteuerung ohne tatsĂ€chlichen Vermögenszuwachs kann unbillig sein.
Rechtsanwaltskosten und Immobilien: Neue SpielrÀume
Auch bei der Nachlassplanung gibt es Fortschritte. Der BFH entschied am 22. Mai 2026: Rechtsanwaltskosten, die bei einer Erbauseinandersetzung anfallen, sind als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abziehbar. Das senkt die Steuerlast fĂŒr Erben â sofern die Kosten direkt mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhĂ€ngen.
Bei geerbten Immobilien sorgte das Finanzgericht DĂŒsseldorf am 9. Mai 2026 fĂŒr Klarheit. Der tatsĂ€chlich erzielte Verkaufserlös hat Vorrang vor einem theoretischen Wertgutachten. Wer also eine geerbte Immobilie zeitnah verkauft, profitiert vom realen Marktpreis als Bemessungsgrundlage.
FreibetrÀge: Keine Anpassung an Inflation
Die wesentlichen FreibetrÀge bleiben 2026 unverÀndert. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Enkelkinder 200.000 Euro. Eine Anpassung an die Inflation ist nicht vorgesehen.
Das BFH-Urteil vom Juni 2026 eröffnet neue SpielrĂ€ume fĂŒr Erben, die leer ausgehen. Wer keine Handhabe auf den Nachlass hat, kann eine abweichende Steuerfestsetzung beantragen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie vorgehen. Leitfaden jetzt anfordern
Kritik gibt es an der steuerlichen Behandlung von Pflegeleistungen durch Angehörige. Das Finanzministerium lehnte laut Berichten vom 26. Juni eine Anpassung der Pflege-SteuerfreibetrĂ€ge ab. Die PauschbetrĂ€ge liegen je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro (Grad 2) und 1.800 Euro (Grad 4 und 5). Experten warnen: Die reale Entlastung fĂŒr pflegende Angehörige sinkt kontinuierlich.
Reform der Witwenrente: Kommt das Aus fĂŒr die lebenslange Zahlung?
Eine von der Regierung eingesetzte Alterssicherungskommission prĂŒft Ănderungen an der Witwenrente. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass die Zahlung kĂŒnftig nicht mehr lebenslang erfolgen soll.
Stattdessen wird ĂŒber eine stĂ€rkere Anrechnung eigener Einkommen und höhere Hinzuverdienstgrenzen diskutiert. Ziel: Die ErwerbstĂ€tigkeit von Hinterbliebenen fördern. Rentenberater Ă€uĂern Bedenken wegen potenziell strengerer Anspruchsvoraussetzungen. Aktuell erhalten rund 5,15 Millionen Menschen Hinterbliebenenleistungen â das belastet das Budget jĂ€hrlich mit ĂŒber fĂŒnf Milliarden Euro. Flexible Arbeitszeitmodelle und Förderprogramme könnten Teil eines neuen Modells werden. Ein verpflichtendes Rentensplitting wird dagegen nicht weiterverfolgt.
Wenn Erbschaftsstreitigkeiten eskalieren
Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung sind ab sofort als Nachlassverbindlichkeit abziehbar â das senkt Ihre Steuerlast. Unser Muster hilft Ihnen, die Kosten korrekt geltend zu machen. Muster zum Abzug sichern
Die Bedeutung einer rechtlich abgesicherten Nachlassregelung zeigt ein Fall aus Gelsenkirchen. Ende Juni 2026 verhandelte das Gericht dort einen Erbschaftsstreit, der in gewalttÀtigen Auseinandersetzungen endete.
Fachleute empfehlen daher eine frĂŒhzeitige und transparente Gestaltung von Testamenten und Schenkungen. Das minimiert Konfliktpotenziale innerhalb der Erbengemeinschaft.
