Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht verhandelt ab 12. Oktober
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 21:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht steht vor einer umfassenden verfassungsrechtlichen Überprüfung. Für den 12. Oktober 2026 sowie den darauf folgenden Tag hat das Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlungen angesetzt, um grundlegende Aspekte der aktuellen Gesetzgebung zu bewerten. Im Zentrum der Verfahren stehen sowohl die Gesetzgebungskompetenzen als auch die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, die seit Jahren Gegenstand politischer und juristischer Debatten sind.
Die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern
Am ersten Verhandlungstag, dem 12. Oktober 2026, befasst sich das Gericht mit der Normenkontrollklage des Freistaats Bayern. Die bayerische Staatsregierung wendet sich mit dem Verfahren (Az. 1 BvF 1/23) gegen zentrale Pfeiler des geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Konkret kritisiert das Land die geltenden Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, die Höhe der Freibeträge sowie die Ausgestaltung der Steuersätze.
Nach Auffassung der Klägerseite sind die derzeitigen Bestimmungen sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig. Ein wesentlicher Kritikpunkt Bayerns liegt in der mangelnden Anpassung der Freibeträge an die allgemeine Preissteigerung. Zudem wird angeführt, dass die regional stark variierenden Immobilienpreise in der aktuellen Systematik nicht ausreichend berücksichtigt würden. Dies führe zu einer ungleichen Belastung der Steuerpflichtigen, je nachdem, in welcher Region sich das geerbte Wohneigentum befinde.
Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in der Kritik
Der zweite Verhandlungstag am 13. Oktober 2026 widmet sich einer Verfassungsbeschwerde, die die steuerliche Behandlung von Unternehmensnachfolgen thematisiert. In dem Verfahren (Az. 1 BvR 804/22) wehrt sich ein Erbe gegen die geltende Praxis, nach der Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von der Steuer befreit werden kann.
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Der Beschwerdeführer sieht sich durch diese Privilegien für Betriebe gegenüber Erben von Privatvermögen benachteiligt. Die Verhandlung wird sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzen. Es geht dabei um die Abwägung zwischen dem Ziel, Arbeitsplätze und die Fortführung von Unternehmen zu sichern, und dem verfassungsrechtlichen Gebot einer gerechten Lastenverteilung bei der Erbschaftsteuer.
Verfahrensablauf und weitere Erwartungen
Die Verhandlungen in Karlsruhe markieren einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Einordnung der Erbschaftsteuer. Während am 12. Oktober 2026 vorrangig die Gesetzgebungskompetenzen und die Bewertung des Grundbesitzes im Fokus stehen, bildet die Prüfung der betrieblichen Begünstigungen am 13. Oktober 2026 den zweiten Schwerpunkt der gerichtlichen Analyse.
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Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach den Verhandlungsterminen im Oktober nicht unmittelbar zu rechnen. Urteile in diesen Verfahren werden üblicherweise erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet. Sollte das Gericht die geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklären, könnte dies den Gesetzgeber zu einer erneuten Reform der Erbschaftsteuer zwingen, was erhebliche Auswirkungen auf die künftige Besteuerung von Immobilien und Unternehmen hätte.
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