Erbschaftsteuer: Fünf Länder fordern Ende von Steuerschlupflöchern
22.06.2026 - 16:04:01 | boerse-global.de
Sie wollen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen massiv einschränken.
Millionengeschenke an Erben?
Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ziehen gemeinsam gegen Steuerschlupflöcher bei großen Erbschaften zu Felde. In einem Papier vom 22. Juni fordern sie eine verfassungsfeste und aufkommensstabile Neuregelung.
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Ihr Hauptangriffspunkt: die aktuellen Verschonungsregeln für betriebliche Vermögenswerte. Die Minister verweisen auf Daten aus dem Jahr 2024. Damals wurde in 45 Fällen bei großen Betriebsvermögen ein Steuererlass von 95 Prozent gewährt. Insgesamt reduzierten sich die Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro.
Als Alternative prüfen die Länder einen sogenannten Lebensfreibetrag. Dieser könnte das bisherige Modell ersetzen, bei dem Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen.
BFH-Urteil: Anwaltskosten absetzbar
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. März 2026 sorgt für Klarheit bei der steuerlichen Bewertung von Nachlässen. Die Richter entschieden: Anwaltskosten, die bei einer Erbauseinandersetzung anfallen, sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.
Konkret ging es um Kosten einer Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Erbengemeinschaft. Im verhandelten Fall erkannte das Gericht Rechtsanwaltskosten von 95.200 Euro an. Wichtig: Der BFH zog eine klare Grenze. Kosten für die laufende Verwaltung des Erbes – etwa die Aufteilung von Mietkonten – bleiben steuerlich außen vor.
Grundsätzlich gilt: Ohne Einzelnachweis ist ein pauschaler Abzug von 15.000 Euro für Nachlassverbindlichkeiten möglich.
Lebensversicherungen als Liquiditätspuffer
Ein zentrales Problem der Nachlassplanung: Pflichtteilsansprüche müssen oft aus Sachwerten bedient werden. Immobilien oder Unternehmen lassen sich aber nicht schnell zu Geld machen.
Experten wie Aron Veress, CEO von Liechtenstein Life, sehen hier einen Trend zu rückkaufsfähigen Lebensversicherungen. Diese ermöglichen eine direkte Begünstigung von Hinterbliebenen. Bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen zählt in der Regel der Rückkaufswert zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Auch Eheverträge gewinnen an Bedeutung. Fachleute empfehlen sie besonders bei internationalen Bezügen oder ungleicher Verteilung der Sorgearbeit. Darin lassen sich Ausgleichszahlungen oder gezielte Vermögensübertragungen für den Todesfall vereinbaren.
Deutschland hinkt bei der Vorsorge hinterher
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Trotz aller rechtlichen Möglichkeiten klafft eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis. Eine Studie der Versicherungskammer und des WIP vom 22. Juni zeigt: Deutschland ist auf die alternde Gesellschaft nur unzureichend vorbereitet.
Die Befragten investieren im Schnitt 200 Euro pro Monat in die Vorsorge. 47 Prozent geben Geldmangel als Hürde an. Besonders bei Vorsorgevollmachten und konkreten Nachlassregelungen tun sich massive Defizite auf.
Die Folge: Ohne Testament oder eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht kommt es regelmäßig zu Verzögerungen. Banken verlangen dann einen Erbschein. Bei begründeten Zweifeln an der Erbenlegitimation dürfen Kreditinstitute Auszahlungen sogar verweigern. Für Hinterbliebene bedeutet das oft monatelange Liquiditätsengpässe.
