Erbschaftsteuer, SPD

Erbschaftsteuer: SPD plant Lebenszeit-Freibetrag von einer Million

31.05.2026 - 03:30:10 | boerse-global.de

SPD schlägt einmaligen Millionen-Freibetrag vor, während CDU niedrigere Pflegekosten-Grenzen fordert. Gerichte prüfen Betriebsvermögen.

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Steigende Immobilienpreise und explodierende Pflegekosten zwingen Politik und Experten zum Handeln.

SPD will Erben mit Lebenszeit-Freibetrag neu regeln

Ein zentraler Vorschlag kommt von der SPD. Ihr Konzept „FairErben" aus einem Diskussionspapier vom 13. Januar 2026 sieht einen grundlegenden Systemwechsel vor: Statt der bisherigen Regelung, bei der Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können, soll ein einmaliger Lebenszeit-Freibetrag von einer Million Euro pro Empfänger eingeführt werden. Familienangehörige bekämen demnach 900.000 Euro steuerfrei, Dritte lediglich 100.000 Euro.

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Das aktuelle System gewährt Ehepartnern 500.000 Euro und Kindern 400.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre. Doch während die Immobilienpreise zwischen 2010 und 2022 um 94 Prozent stiegen, blieben diese Freibeträge seit 2009 unverändert. Aktuelle Daten vom Mai 2026 zeigen: Ein Einfamilienhaus kostet im Schnitt 2.900 Euro pro Quadratmeter, Eigentumswohnungen 3.300 Euro. Der Genossenschaftsverband BVR prognostiziert für dieses Jahr einen weiteren Preisanstieg von 3,1 Prozent.

Bundesverfassungsgericht prüft Betriebsvermögen

Parallel zur politischen Debatte steht die rechtliche Bewertung von Unternehmensvermögen auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22). Eine Entscheidung wird noch 2026 erwartet.

Bereits im Februar 2025 hatte das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 99/23 F) ein wichtiges Urteil zur Bewertung von Kommanditanteilen gefällt. Demnach dürfen Forderungen im Sonderbetriebsvermögen nicht mit Verbindlichkeiten des Gesamthandsvermögens verrechnet werden – ein entscheidender Punkt für die Steuerlast. Übersteigen Gesellschafterdarlehen 15 Prozent des Betriebsvermögens, droht die Einstufung als schädliches Verwaltungsvermögen. Steuerexperten raten daher, Kapitalstrukturen zu überprüfen oder Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln.

Pflegefinanzierung: CDU will Schonvermögen senken

Besonders hitzig ist der Streit um die Finanzierung der Altenpflege. CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann forderte am 30. Mai 2026, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto jährlich zu senken, ab der Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. „Wer über erhebliches Vermögen verfügt, sollte zuerst selbst zahlen, bevor der Staat einspringt", so Stegemann.

SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis konterte am Tag darauf scharf: „Der Staat darf nicht aggressiv auf Ersparnisse und Eigenheime zugreifen. Ein selbstgenutztes Haus ist keine Luxusreserve." Aktuell sind Familienhäuser geschützt, wenn sie angemessen groß sind und vom Ehepartner oder Pflegebedürftigen bewohnt werden. Doch der Druck wächst: Ein Pflegeheimplatz kostet durchschnittlich 3.500 Euro monatlich – rund 126.000 Euro für einen typischen Dreijahresaufenthalt.

Steuerfallen vermeiden: Frühzeitig handeln

Beim Erbrechtforum in Mainz am 29. Mai 2026 warnten Experten vor den Tücken des sogenannten Berliner Testaments, einer gemeinsamen Verfügung von Ehepartnern. Ein Beispiel verdeutlicht die Risiken: Ein überlebender Ehepartner musste auf ein Erbe von 1,5 Millionen Euro rund 200.000 Euro Steuern zahlen. Nach dessen Tod kamen auf die Erben weitere 126.000 Euro zu. Durch vorausschauende Gestaltung und Schenkungen zu Lebzeiten ließe sich diese Gesamtlast von rund 326.000 Euro auf etwa 25.500 Euro drücken.

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Ein wichtiger Hinweis für Immobilienbesitzer: Liegen die steuerlichen Bewertungen des Finanzamts zu hoch, können Eigentümer nach Paragraf 198 Bewertungsgesetz einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen.

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