Ethikrat, Mindestalter

Ethikrat gegen Mindestalter: 13-Punkte-Plan für sicheres Netzwerk

12.06.2026 - 03:57:22 | boerse-global.de

Der Deutsche Ethikrat fordert ein gestaffeltes Schutzsystem für Minderjährige im Netz statt eines generellen Verbots sozialer Medien.

Ethikrat lehnt pauschales Mindestalter für soziale Netzwerke ab
Ethikrat - Jugendliche nutzen digitale Geräte, mit abstrakten Schnittstellen, die ihre Online-Interaktionen darstellen. Fokus auf ihre Gesichter. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Stattdessen fordert das Gremium ein abgestuftes Schutzsystem, das Kinder nicht von der digitalen Welt ausschließt, sondern sie sicher darin begleitet.

In einer heute veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme präsentiert der Ethikrat ein 13-Punkte-Konzept, das Risiken minimieren soll, ohne die Teilhabe junger Menschen an der digitalen Gesellschaft zu gefährden. Die Kernforderung: kein Verbot, sondern ein differenzierter Schutzansatz.

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Drei-Stufen-Modell für mehr Sicherheit

Das Konzept sieht ein gestaffeltes Schutzsystem vor. Auf der ersten Ebene setzt der Rat auf elterliche Verantwortung – unterstützt durch einfachere technische Werkzeuge. Die zweite Stufe verlagert die Altersverifikation direkt auf die Endgeräte der Nutzer, nicht auf die Plattformen selbst. So soll die Privatsphäre geschützt werden, indem keine zentrale Datensammlung bei Anbietern erfolgt. Die dritte und strengste Stufe betrifft besonders sensible oder illegale Inhalte wie Pornografie oder extremistisches Material – hier sind spezielle Verifikationsverfahren vorgesehen.

Helmut Frister, Mitglied des Ethikrats, begründet die Ablehnung eines einheitlichen Mindestalters: Die Reife von Jugendlichen variiere zu stark. Zudem warnt das Gremium vor einem Verdrängungseffekt: Ein striktes Verbot klassischer sozialer Medien könnte junge Nutzer in unregulierte KI-Chatbots und andere neue Technologien treiben, wo Schutzmaßnahmen oft fehlen.

EU-Regeln als Rahmen – nationale Nachbesserungen nötig

Der Ethikrat sieht den EU Digital Services Act (DSA) als zentralen Hebel, um Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen. Die bestehenden Regeln müssten jedoch wirksamer umgesetzt werden. Konkret fordert das Gremium verbindliche Leitlinien zum Schutz Minderjähriger für alle Anbieter.

Judith Simon, ebenfalls Mitglied des Rates, betont die Verantwortung der Plattformen für Risiken wie „Endlos-Feeds" und algorithmische Verstärkung. Die Stellungnahme verlangt zudem eine Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, um der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz gerecht zu werden.

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Digitale Grenzen im Schulalltag

Über technische und rechtliche Regelungen hinaus empfiehlt der Ethikrat konkrete Maßnahmen für den Alltag. Schulen sollten die private Smartphone-Nutzung während des Unterrichts einschränken, um soziale Interaktion und Konzentration zu fördern. Ebenso wichtig seien „analoge Freiräume", damit die Entwicklung von Kindern nicht ausschließlich durch digitale Konsumgewohnheiten geprägt werde.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die die Stellungnahme im Oktober 2025 in Auftrag gegeben hatte, sieht weiterhin Handlungsbedarf beim Jugendmedienschutz.

Internationale Debatte und nationale Parallelprozesse

Die Stellungnahme fällt in eine Zeit globaler Diskussionen über die Sicherheit von Kindern im Netz. Der Ethikrat verweist auf ein Verbot in Australien vom Dezember 2025, das er als wahrscheinlich wirkungslos einschätzt. Auch die Europäische Parlament hatte sich im November 2025 für EU-weite Regeln ausgesprochen.

In Deutschland arbeitet parallel eine von Familienministerin Prien eingesetzte Kommission an eigenen Empfehlungen. Diese werden für Ende Juni 2026 erwartet.

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