EU AI Act: Rechtsausschuss stimmt am 15. Juli über Kernregeln ab
27.06.2026 - 15:18:59 | boerse-global.de
Der DAX schloss am Freitag 1,2 Prozent im Minus, nachdem bereits asiatische Märkte aufgrund der neuen Regulierungvorschläge nachgegeben hatten.
Besonders hart traf es den Softwarekonzern SAP: Die Aktie verlor 2,1 Prozent. Das Unternehmen hatte zuvor auf die anhaltende regulatorische Unsicherheit hingewiesen. Marktexperten warnen, dass die Compliance-Kosten des Gesetzes die Gewinnmargen deutscher Industrie- und Technologiefirmen spürbar belasten könnten. Der nächste entscheidende Termin steht bereits fest: Am 15. Juli 2026 stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über zentrale Regelungen ab.
Neue Regeln für KI-Inhalte und Hochrisikosysteme
Die EU-Kommission hat ihre Bemühungen um mehr Klarheit bei den Transparenzanforderungen beschleunigt. Bereits am 10. Juni veröffentlichten die Beamten den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Obwohl freiwillig, gilt er als maßgebliche Referenz für Artikel 50 des AI Act, der am 2. August 2026 in Kraft tritt.
Der Kodex sieht einen mehrschichtigen Ansatz vor: KI-generierte Medien müssen mindestens zwei maschinenlesbare Markierungen enthalten – etwa Metadaten oder Wasserzeichen. Anbieter sind verpflichtet, Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Interessen zu kennzeichnen. Ausnahmen gelten lediglich für redaktionell kontrollierte Inhalte.
Parallel dazu wurden Entwürfe für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen vorgelegt. Ursprünglich sollte die Compliance-Frist für eigenständige Hochrisikosysteme im August 2026 enden. Eine geplante Omnibus-Anpassung könnte diese Frist jedoch auf den 2. Dezember 2027 verschieben. Juristen betonen: Die Aufrechterhaltung menschlicher Aufsicht senkt nicht automatisch die Risikoeinstufung eines Systems. Auch Split-Architektur-Designs können nicht genutzt werden, um die Regeln zu umgehen.
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Industrie mischt sich ein – Versicherungen im Wandel
Die Privatwirtschaft drängt auf eine aktivere Rolle bei der Gestaltung der Vorschriften. EcoVadis wurde kürzlich in das EU AI Act Advisory Forum berufen – einem Gremium mit 174 Mitgliedern, das aus über 700 Bewerbern ausgewählt wurde. Das Unternehmen wird für zwei Jahre die Interessen nachhaltiger Lieferkettentransparenz vertreten und sich auf die Entwicklung ethischer und erklärbarer Technologien konzentrieren.
Die Versicherungsbranche durchläuft ebenfalls einen rapiden Wandel. Branchenumfragen zufolge setzen bereits rund 40 Prozent der Versicherer KI in der Risikoprüfung ein. Etwa 20 Prozent der gewerblichen Versicherer nutzen die Technologie zur Vorauswahl von Anträgen. Haftpflichtversicherer fügen ihren Verlängerungsanträgen zunehmend KI-spezifische Fragen hinzu – etwa, ob Unternehmen schriftliche KI-Richtlinien haben und Protokolle über KI-gestützte Arbeiten führen. Dokumentierte Governance-Rahmenwerke gelten zunehmend als Möglichkeit, Versicherungsprämien zu senken und Haftungsrisiken für Vorstände zu mindern.
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Fragmentierte Regulierung weltweit – hohe Strafen drohen
Die EU-Vorstöße fallen in eine Zeit intensiver Gesetzesaktivität in den USA und Großbritannien. In den Vereinigten Staaten wurden bis März 2026 mehr als 1.500 KI-bezogene Gesetzesentwürfe in 45 Bundesstaaten eingebracht. Colorados Gesetz gegen algorithmische Diskriminierung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft, Missouri verbietet Ende August KI-Therapie-Chatbots.
Die Durchsetzung bleibt eine enorme Herausforderung für globale Unternehmen. Seit 2022 haben KI-bezogene Firmen mehr als 3,5 Milliarden Euro an Strafen und Vergleichen gezahlt. Zu den bemerkenswertesten Fällen zählen 1,4 Milliarden Euro gegen Meta und Google wegen biometrischer Daten in Texas sowie 250 Millionen Euro gegen Apple wegen irreführender KI-Marketingaussagen. Unter dem EU AI Act könnten Strafen bei Verstößen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
In Großbritannien, wo kein spezifisches KI-Gesetz verabschiedet wurde, greifen die Aufsichtsbehörden auf bestehende Datenschutzgesetze zurück. Die zuständige Behörde verhängte 2025 insgesamt 15 Geldbußen in Höhe von rund 27 Millionen Euro – eine Verachtfachung der Durchsetzungsmaßnahmen. Der Fokus liegt dabei auf automatisierten Entscheidungsprozessen und Datentransparenz.
