EU-KI-Gesetz: Fristen bis Dezember 2027 verlÀngert, erste Regeln ab August
26.06.2026 - 23:29:39 | boerse-global.de
Das EuropĂ€ische Parlament hat die umstrittenen Fristen fĂŒr Hochrisiko-KI-Systeme verlĂ€ngert â ein ZugestĂ€ndnis an die Industrie.
In einer Abstimmung am 16. Juni 2026 stimmten 423 Abgeordnete fĂŒr die Verschiebung, 57 dagegen, 174 enthielten sich. Die Entscheidung folgt einer vorlĂ€ufigen Einigung vom 7. Mai zum sogenannten âDigital Omnibus on AIâ, mit dem die EU auf massive Bedenken der Wirtschaft reagiert. Die ursprĂŒnglichen ZeitplĂ€ne galten vielerorts als kaum umsetzbar.
Gestaffelte Fristen fĂŒr verschiedene Systeme
Die neuen Fristen unterscheiden klar zwischen zwei Kategorien. FĂŒr eigenstĂ€ndige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung verschiebt sich die Frist vom Sommer 2026 auf den 2. Dezember 2027. Noch mehr Zeit bekommen eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I: Sie mĂŒssen erst bis zum 2. August 2028 vollstĂ€ndig konform sein.
Doch nicht alles wird aufgeschoben. Die Transparenzpflichten und die grundlegenden Vorschriften des Gesetzes treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Die Kennzeichnungspflicht fĂŒr KI-generierte Inhalte â oft als âWasserzeichenâ bezeichnet â folgt am 2. Dezember 2026. Ebenfalls im Dezember greift das Verbot bestimmter Anwendungen, etwa sogenannter âNudifierâ-Apps.
Börse reagiert verhalten
Die FristverlĂ€ngerung konnte die MĂ€rkte nicht beruhigen. Der deutsche DAX schloss am heutigen Freitag 1,2 Prozent im Minus. Beobachter fĂŒhren die Verluste auf anhaltende Sorgen ĂŒber Compliance-Kosten und die hohen Strafen zurĂŒck. Besonders betroffen: Die SAP-Aktie verlor 2,1 Prozent.
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Hintergrund ist das drakonische StrafmaĂ des Gesetzes. Bei VerstöĂen drohen Unternehmen BuĂgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. âDie Fristen sind verlĂ€ngert, aber die KomplexitĂ€t der KonformitĂ€tsprĂŒfungen bleibt enormâ, warnt ein Berliner Rechtsexperte. Unternehmen mĂŒssten sofort mit den Vorbereitungen beginnen.
BrĂŒssel liefert Leitplanken
Die EU-Kommission hat bereits nachgelegt. Am 10. Juni veröffentlichte sie einen finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Zwar ist der Kodex technisch freiwillig, doch er gilt als entscheidende Orientierungshilfe fĂŒr Unternehmen, die bis August 2026 die Transparenzregeln des Artikels 50 erfĂŒllen wollen. Gefordert werden mehrschichtige, maschinenlesbare Markierungen wie Metadaten und digitale Wasserzeichen.
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Das regulatorische Umfeld bleibt komplex. WĂ€hrend die NIS2-Meldefrist bereits am 6. MĂ€rz dieses Jahres ablief, steht mit dem Cyber Resilience Act (CRA) bereits die nĂ€chste groĂe HĂŒrde an â vollstĂ€ndige Compliance wird hier bis Ende 2027 erwartet.
Die finalen technischen Verhandlungen zum KI-Gesetz sollen bis September 2026 abgeschlossen sein. Danach folgt die formelle Annahme durch den EuropĂ€ischen Rat â rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der ersten Regelungen im August.
