EU-Textilverbot ab 19. Juli: Warenvernichtung für große Firmen verboten
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 07:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Und Nachhaltigkeit? Wird beim Kleidungskauf immer unwichtiger. Zwei aktuelle Studien zeichnen ein klares Bild: Die Deutschen kaufen anders ein als noch vor vier Jahren.
Mode-Desinteresse wächst rasant
40 Prozent der Deutschen informieren sich nicht mehr aktiv über Mode. Das zeigt eine Untersuchung von Innofact im Auftrag von GermanFashion vom April 2026. 2022 waren es noch 29 Prozent. Und die klassische Suche im Laden? Nur noch 29 Prozent nutzen sie – ein Minus von 9 Prozentpunkten.
Der Grund: steigende Lebenshaltungskosten. Eine Kantar-Idealo-Studie vom Juni 2026 belegt: 52 Prozent der Deutschen sparen bei Bekleidung. Die Inflation drückt – während Herrenhemden seit 2020 um 15 Prozent teurer wurden, stiegen die allgemeinen Verbraucherpreise um 24 Prozent. Nahrungsmittel sogar um 37 Prozent.
Die Folge: Käufer achten vor allem auf Passform, Bequemlichkeit und Preis-Leistung. Trends? Zweitrangig.
Nachhaltigkeit verliert an Bedeutung
Parallel zum schwindenden Modeinteresse verliert auch das Thema Nachhaltigkeit an Zugkraft. Noch 71 Prozent der Befragten ist der Verzicht auf Ausbeutung wichtig – ein Minus von 6 Prozentpunkten seit 2022. Bei umweltfreundlicher Herstellung sank die Zustimmung um 11 Punkte auf 60 Prozent.
Das Vertrauen in Nachhaltigkeitssiegel? Liegt bei 42 Prozent und sinkt.
In der Praxis legen nur 10 bis 28 Prozent der Käufer tatsächlich Wert auf ökologische Kriterien. Der stationäre Handel spürt das: Große Filialisten wie H&M, Zara oder C&A kommen zusammen auf 37 Prozent Marktanteil – 8 Prozentpunkte weniger als 2022.
EU verbietet Vernichtung von Neuware
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Während die Verbraucher das Thema Nachhaltigkeit links liegen lassen, verschärft die Politik die Regeln. Ab dem 19. Juli 2026 gilt EU-weit ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien für große Unternehmen. Schätzungen zufolge werden in Europa derzeit bis zu 9 Prozent der neuen Textilien ungetragen vernichtet. Mittlere Unternehmen müssen ab 2030 folgen, Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor Schlupflöchern: Ausnahmen gelten, wenn Aufbereitung zu teuer ist oder Spendenversuche scheitern. Sie fordert ein wirksameres Textilgesetz mit verbindlichen Vermeidungszielen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Der Gesamtverband Textil+Mode, der über 1.300 Unternehmen vertritt, hält die Regelung für bürokratisch. Kreislaufexperte Jonas Stracke betont: Europäische Hersteller vernichten ohnehin keine einwandfreie Neuware. Das Hauptproblem sei die Ultra-Fast-Fashion aus Asien – gegen die das neue Verbot kaum wirke.
Frankreich geht härter vor – und deutsche Unternehmen investieren
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Frankreich hat am 8. Juli 2026 ein Gesetz gegen Ultra-Fast-Fashion verabschiedet. Es sieht eine Strafgebühr pro Produkt vor: von 12 Euro im Jahr 2026 bis zu 20 Euro im Jahr 2030. Ab 1. Januar 2027 gilt zudem ein Werbeverbot – auch für Influencer.
Trotz verhaltener Konsumstimmung investieren einzelne Unternehmen in Kreislauftechnologien. Lululemon beteiligte sich mit 30 Millionen Dollar an einem französischen Startup, das Nylon aus Textilabfällen recycelt. Ziel: weniger Abhängigkeit von schwankenden Rohölpreisen.
In Deutschland empfiehlt ein Konsortium aus Industrie und Forschung die Einführung eines Systems zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bis April 2028. Der Grund: Die Recyclingquote von Alttextilien liegt unter einem Prozent.
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