EUDI-Wallet: Banken mĂŒssen digitale IdentitĂ€t ab Juli 2027 akzeptieren
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 13:34 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie EuropĂ€ische Behörde zur BekĂ€mpfung von GeldwĂ€sche (AMLA) hat am 01.10.2026 die Regulierungsstandards zu den kĂŒnftigen Sorgfaltspflichten bei Kunden finalisiert und den Entwurf an die EuropĂ€ische Kommission ĂŒbermittelt.
Die neuen Vorgaben zur sogenannten Customer Due Diligence sind zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt noch nicht anwendbar, da die offizielle Annahme durch die Kommission noch aussteht, wie Medien am 18.10.2026 berichteten. Das Regelwerk soll die Rahmenbedingungen fĂŒr die IdentitĂ€tsprĂŒfung im europĂ€ischen Bankensektor vereinheitlichen und modernisieren.
Vorrang fĂŒr die digitale IdentitĂ€tsbörse
Im Mittelpunkt des von der EU-Kommission und der AMLA vorgelegten Entwurfs steht die EuropĂ€ische Digitale IdentitĂ€tsbörse (EUDI-Wallet), die kĂŒnftig als bevorzugtes Instrument zur ĂberprĂŒfung der KundenidentitĂ€t im Finanzsektor dienen soll.
Vorgesehen ist dabei der Einsatz auf den hohen Sicherheitsniveaus âSubstantialâ oder âHigh Assuranceâ, ohne dass die Institute zusĂ€tzliche IdentitĂ€tsdaten erheben dĂŒrfen. Nach den derzeitigen Planungen soll die entsprechende Regulierung ab dem 10.07.2027 verbindlich gelten.
FĂŒr bisher weit verbreitete Verfahren bedeutet die Neuregelung erhebliche EinschrĂ€nkungen. Nach Artikel 7 des Entwurfs sind videobasierte PrĂŒfungen oder Authentifizierungen per Selfie kĂŒnftig nur noch ausnahmsweise gestattet.
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Institute, die auf diese Methoden zurĂŒckgreifen wollen, unterliegen einer BegrĂŒndungspflicht gegenĂŒber den zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörden. DarĂŒber hinaus schreibt der Entwurf zwingend vor, dass Aufzeichnungen dieser VorgĂ€nge fĂŒr spĂ€tere PrĂŒfungen nach dem Abschluss des Verfahrens archiviert werden mĂŒssen.
Zeitplan und rechtliche Rahmenbedingungen fĂŒr Mitgliedstaaten
Die Vorbereitungen auf nationaler Ebene sind an bereits beschlossene Fristen gekoppelt. Bis zum 31.12.2026 ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, seinen BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern mindestens eine EUDI-Wallet zur VerfĂŒgung zu stellen.
Die zugrundeliegende EU-Regulierung 2024/1183 legt fest, dass die Nutzung der digitalen Brieftasche fĂŒr Endkunden freiwillig bleibt. FĂŒr die Kreditinstitute gilt diese Wahlfreiheit hingegen nicht: Sobald sich Kundinnen oder Kunden dafĂŒr entscheiden, die EUDI-Wallet zur IdentitĂ€tsprĂŒfung zu verwenden, sind die Banken rechtlich zur Akzeptanz verpflichtet.
Gegen die geplante Ausgestaltung regt sich jedoch Widerspruch. Kritiker des AMLA-Entwurfs bemÀngeln, dass eine echte Wahlfreiheit in der Praxis kaum gegeben sei.
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Da fĂŒr die Einrichtung und Freischaltung der EUDI-Wallet in der Regel bereits ein funktionierendes Bankkonto vorausgesetzt werde, ergĂ€ben sich zirkulĂ€re AbhĂ€ngigkeiten. Zudem sehen Beobachter und Branchenkritiker weiterhin offene Fragen in Bezug auf den Datenschutz sowie die tatsĂ€chliche Freiwilligkeit im Alltag.
Begrenzte Wirkung auf Drittstaaten
FĂŒr Finanzinstitute in LĂ€ndern auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union hat die Vorlage keine automatische Bindungswirkung. Wie am Beispiel des Nicht-EU-Landes Nordmazedonien berichtet wurde, greifen die Bestimmungen dort nicht unmittelbar kraft Unionsrechts.
Relevanz erlangen die Vorschriften fĂŒr Marktteilnehmer aus Drittstaaten ausschlieĂlich dann, wenn diese grenzĂŒberschreitende GeschĂ€fte im europĂ€ischen Binnenmarkt abwickeln oder eigene Filialen innerhalb der EU betreiben.
