EuGH-Urteil zu Phishing: Banken mĂŒssen unautorisierte Zahlungen binnen eines Tages erstatten
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 21:53 Uhr | Redaktion boerse-global.deZahlungsdienstleister mĂŒssen ihren Kunden den Verlust aus nicht autorisierten ZahlungsvorgĂ€ngen unverzĂŒglich zurĂŒckzahlen. Dies hat der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil in der Rechtssache C-70/25 entschieden.
Demnach sind Banken verpflichtet, den entsprechenden Betrag spĂ€testens bis zum Ende des folgenden GeschĂ€ftstags nach Kenntnis oder Anzeige zu erstatten. Voraussetzung dafĂŒr ist, dass der betroffene Kunde das Finanzinstitut unverzĂŒglich ĂŒber den Vorfall unterrichtet.
Grobe FahrlÀssigkeit blockiert Soforterstattung nicht
Nach Auffassung der Richter berechtigt selbst eine grobe FahrlĂ€ssigkeit des Kunden â wie etwa ein unzureichender Schutz personalisierter Zugangsdaten oder Sicherheitsmerkmale â die Bank nicht dazu, die unmittelbare RĂŒckzahlung zu verweigern.
Die einzige rechtliche Ausnahme von dieser Erstattungspflicht besteht, wenn das Kreditinstitut berechtigte GrĂŒnde fĂŒr den Verdacht hegt, dass der Kunde selbst Betrug begangen hat. Ein solcher Betrugsverdacht muss der zustĂ€ndigen nationalen Behörde schriftlich mitgeteilt werden.
Erst in einem zweiten Schritt steht es der Bank offen, das Geld vom Kontoinhaber zurĂŒckzufordern. HierfĂŒr muss das Institut jedoch nachweisen, dass der Kunde seine Pflichten vorsĂ€tzlich oder durch grobe FahrlĂ€ssigkeit verletzt hat. Diese Beweislast verbleibt vollumfĂ€nglich bei der Bank.
Als Rechtsgrundlage des Urteils dient Art. 73 der PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366). Grobe FahrlĂ€ssigkeit liegt laut Art. 69 dieser Richtlinie vor, wenn der Kunde keine zumutbaren SchutzmaĂnahmen fĂŒr personalisierte Sicherheitsmerkmale trifft.
Ausgangsfall an polnischem Gericht verhandelt
Dem Urteil, das Gerichten in der EuropĂ€ischen Union als PrĂ€zedenzfall dient, lag eine Vorlage des polnischen Gerichts S?d Rejonowy w Koszalinie zugrunde. Eine Kundin der PKO Bank Polski war auf einer Verkaufsseite ĂŒber einen Link auf eine gefĂ€lschte Website gelockt worden, die der ihrer Bank Ă€hnelte. Infolgedessen verschwanden rund 700 Euro (ca. 3.000 Zloty) von ihrem Konto. Die Bank hatte die RĂŒckzahlung des Betrags abgelehnt.
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Wie gravierend die finanziellen Folgen von Phishing-Betrug sein können, zeigt auch der Fall von Rudolf Wolter: Der Arzt aus ThĂŒringen verlor ĂŒber 100.000 Euro, nachdem er einen betrĂŒgerischen QR-Code eingescannt hatte. Juristen raten betroffenen Opfern grundsĂ€tzlich dazu, umgehend die Bank zu informieren, das Konto, Karten sowie den Online-Zugang sperren zu lassen, die Erstattung einzufordern und relevante Beweise zu sichern.
Reaktionen von VerbraucherschĂŒtzern und VerbĂ€nden
Die belgische Verbraucherschutzorganisation Testachats begrĂŒĂte das EuGH-Urteil durch ihre Sprecherin Julie FrĂšre. Der belgische Finanzsektor-Verband Febelfin nahm die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis.
Rob Beenders, belgischer Konsumentenminister (Vooruit), Ă€uĂerte, das Urteil beweise, dass die Banken bereits seit zehn Jahren die geltende Rechtslage nicht befolgten. Nach belgischen Angaben belief sich der Gesamtschaden durch Phishing im Jahr 2024 dort auf 49 Millionen Euro; eine rĂŒckwirkende RĂŒckforderung sei juristisch möglich.
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In Polen verzeichnete der Finanzombudsmann Dr. Micha? Ziemiak von 2022 bis 2025 ĂŒber 10.000 InterventionsantrĂ€ge im Zusammenhang mit nicht autorisierten Transaktionen.
Seiner Ansicht nach sollte die sogenannte D+1-Regel zur gĂ€ngigen Praxis werden. Nach Angaben der polnischen Nationalbank (NBP) lag die durchschnittliche Höhe einer betrĂŒgerischen Transaktion im 1. Quartal 2026 bei 2.154,4 Zloty.
Die polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK teilte mit, dass sich vier Institute â Alior Bank, mBank, BNP Paribas und Bank Millennium â dazu verpflichtet haben, ihre Praktiken zu Ă€ndern und FĂ€lle erneut zu prĂŒfen. Zudem laufen zehn weitere Verfahren.
Der polnische Bankenverband ZBP erklĂ€rte, der Richterspruch komme nicht ĂŒberraschend. Der Entwurf der kommenden PSR-Verordnung sehe vor, dass Institute bei einem begrĂŒndeten Verdacht auf grobe FahrlĂ€ssigkeit von der sofortigen Erstattung absehen dĂŒrfen.
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