Eurofound-Bericht, EU-Beschäftigten

Eurofound-Bericht: 19 Prozent der EU-Beschäftigten digital überwacht

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 19:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eurofound beziffert digitale Überwachung und Aufgabenvergabe; Beschäftigte berichten von höherer Belastung, Gewerkschaften verlangen mehr Mitbestimmung.
Ein minimalistisch gestaltetes, leeres Bürogebäude bei Dämmerung mit Fokus auf Architektur und Raumstruktur. Illustration mit AI erstellt.

In der Europäischen Union nimmt der Einfluss automatisierter Steuerungssysteme in der Arbeitswelt spürbar zu. Laut einem Bericht der europäischen Agentur Eurofound vom 29. Oktober 2026, der auf Daten der Erhebung über die Arbeitsbedingungen in Europa von 2024 basiert, unterliegen 19 % der Beschäftigten in der EU einer Leistungsüberwachung durch Computerprogramme.

Zudem erhalten 18 % der Arbeitnehmer ihre Aufgaben über Algorithmen zugewiesen, während bei 10 % die Arbeitszeiten durch automatisierte Systeme bestimmt werden.

Das algorithmische Management ist der Erhebung zufolge besonders stark im Finanzwesen, im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie sowie im Transportsektor verbreitet. Überdurchschnittlich betroffen sind zudem Bürokräfte, bei denen 28 % eine algorithmische Aufgabenzuweisung und 25 % eine digitale Leistungsüberwachung verzeichnen.

Deutliche Unterschiede zwischen den EU-Staaten

Der Einsatz dieser Technologien unterscheidet sich innerhalb Europas erheblich. Die höchste Intensität algorithmischen Managements registriert Eurofound in Dänemark, Belgien und Irland. Die niedrigsten Werte weisen hingegen Deutschland, Griechenland, Litauen und Portugal auf.

Bei der automatischen Zuteilung von Arbeitsaufgaben führt Dänemark mit 38 %, während Deutschland, Finnland, Litauen und Ungarn jeweils bei 13 % liegen. In Bezug auf die reine Leistungsüberwachung verzeichnet Belgien mit 31 % den Spitzenwert, gefolgt von Estland mit 28 % und Irland mit 26 %. In Deutschland liegt dieser Wert bei 10 %.

Anzeige

Die zunehmende digitale Überwachung am Arbeitsplatz stellt Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen bei der Einhaltung geltender Vorschriften. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Zeiterfassung rechtssicher und unkompliziert umzusetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Die Erhebung verdeutlicht zugleich die Belastungen für das Personal: Betroffene Beschäftigte berichten von höheren quantitativen, zeitbezogenen und emotionalen Anforderungen sowie einer erhöhten Arbeitsbelastung. Vor allem die softwarebasierte Leistungsüberwachung weist Eurofound zufolge die stärkste Verbindung zu einer schlechteren Gesundheit auf und verstärkt die negativen Begleiterscheinungen von Arbeitsstress.

Rufe nach strengerer Regulierung auf EU-Ebene

Die Befunde reihen sich in frühere Analysen ein. Eine Erhebung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) unter über 70.000 europäischen Arbeitnehmern ergab, dass fast jeder vierte Befragte automatisch zugeteilte Arbeitszeiten hat und 13 % automatisch bewertet und entlohnt werden.

Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) aus Eurofound-Daten legten nahe, dass 42,3 % der EU-Arbeitnehmer algorithmischem Management unterliegen könnten.

Expertinnen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) weisen darauf hin, dass die europäische KI-Verordnung vorrangig Produkte reguliere, Arbeitsbeziehungen aber unvollständig erfasse. Zudem verwische die Technologie das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten. Gewerkschaften fordern daher Mitbestimmungsrechte bei der Softwarebeschaffung sowie Rechte auf Auskunft, Widerspruch und Prüfung.

Anzeige

Wer sich mit der Einführung neuer KI-Systeme und digitaler Überwachung im Betrieb befasst, sollte die weitreichenden Pflichten der neuen europäischen Gesetzgebung kennen. Ein kostenloser Umsetzungsleitfaden bietet hierzu einen kompakten Überblick über alle relevanten Fristen und Risikoklassen. EU AI Act: Leitfaden für Unternehmen kostenlos herunterladen

Auch das Europäische Parlament erhöht den Druck: Nach Besuchen von Standorten des Onlinehändlers Amazon Ende Oktober 2026 in Deutschland und Polen kritisierte eine Delegation des Beschäftigungsausschusses undurchsichtige Leistungsbewertungen und hohe Arbeitsintensität.

Die Ausschussvorsitzende Li Andersson forderte verbindliche EU-Regeln zu algorithmischem Management im Rahmen des geplanten Rechtsakts für hochwertige Arbeitsplätze, dessen Vorlage für Ende 2026 vorgesehen ist.

In Deutschland stärkte unterdessen das Bundesarbeitsgericht Betriebsräten den Rücken und entschied auf ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Einsatz generativer KI, sofern diese Systeme zur individuellen Überwachung genutzt werden können.

Disclaimer...
de | wissenschaft | 70430152 |