Fahrzeiten sind Arbeitszeit: EuGH-Urteil betrifft zwei Millionen
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Arbeitswelt verĂ€ndert sich rasant â und das Recht zieht nach. Von der Pflicht zur Zeiterfassung ĂŒber Fahrten zum Einsatzort bis hin zu Pausen im Homeoffice: Arbeitgeber und BeschĂ€ftigte mĂŒssen sich auf neue Regeln einstellen. Ein Ăberblick ĂŒber die aktuellen Entwicklungen.
EuGH-Urteil: Fahrzeiten sind Arbeitszeit
Ein wegweisendes Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (Az. C-110/24) vom Oktober 2025 hat klargestellt: Fahrten von einem festen Betriebshof zu wechselnden Einsatzorten in einem Firmenfahrzeug gelten als Arbeitszeit. Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestimmt den Rahmen der Fahrt â etwa Treffpunkt, Fahrzeug oder Abfahrtszeit. Ob der BeschĂ€ftigte selbst fĂ€hrt oder nur mitfĂ€hrt, spielt keine Rolle.
Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. SchĂ€tzungen zufolge sind ĂŒber zwei Millionen BeschĂ€ftigte in Branchen wie Bau, Handwerk, GebĂ€udereinigung, Pflege und Gartenbau betroffen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) können sich monatliche Gehaltsdifferenzen von bis zu 400 Euro ergeben.
Pausen im Homeoffice: Wann ist der Weg versichert?
Das Hessische Landessozialgericht hat im Sommer 2026 zwei wichtige Urteile gefĂ€llt (Az. L 3 U 189/24 und L 3 U 176/25). Demnach kann der Weg zur Beschaffung von Lebensmitteln wĂ€hrend der Mittagspause im Homeoffice als Arbeitsunfall gewertet werden â wenn ein betrieblicher Bezug besteht. Konkret wurde der Sturz einer Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Imbiss anerkannt.
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Anders sieht es aus: Der Weg zu einem gemeinsamen Mittagessen mit Kollegen ohne unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang ist nicht versichert. Da gegen beide Entscheidungen Revisionen beim Bundessozialgericht anhĂ€ngig sind, bleibt die endgĂŒltige KlĂ€rung abzuwarten.
Reformpaket: Mehr FlexibilitÀt, neue Pflichten
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein umfassendes Reformpaket vorgestellt: âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ. Es umfasst 34 MaĂnahmen, die das Arbeitsrecht modernisieren sollen. Die wichtigsten Punkte:
- Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 Monate und sechs VerlĂ€ngerungen möglich sein â befristet bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis fĂŒr Befristungen soll zum Januar 2027 entfallen.
- KĂŒndigungsschutz: FĂŒr Hochverdiener mit einem Jahresgehalt von ĂŒber 177.450 Euro ist ein Auflösungsanspruch gegen Abfindung geplant (voraussichtlich ab Januar 2027).
- Krankmeldung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen wÀre eine ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag Pflicht.
- Steuerliche Anreize: ZuschlĂ€ge fĂŒr Mehrarbeit sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei bleiben. Auch Abfindungen bei schnellem Jobwechsel sollen steuerlich begĂŒnstigt werden.
Achtung: Die Reformen sind noch nicht beschlossen und befinden sich im Gesetzgebungsprozess.
Betriebliche Praxis: Konflikte um Homeoffice und Zeiterfassung
Die Umsetzung in den Unternehmen sorgt fĂŒr Spannungen. Beispiel Airbus: Der Flugzeugbauer plant, die Homeoffice-Tage ab September 2026 auf maximal einen Tag pro Woche zu beschrĂ€nken. Bisher gab es an Standorten wie Bremen keine strikte Obergrenze. Der Betriebsrat will rechtlich dagegen vorgehen, die KonzernfĂŒhrung sucht nach einvernehmlichen Lösungen.
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Auch die korrekte Zeiterfassung bleibt ein heikles Thema. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 13 Sa 1007/22) bestĂ€tigte: Eine ungenehmigte Kaffeepause auĂerhalb des Betriebs wĂ€hrend der dokumentierten Arbeitszeit kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Wird dies zudem geleugnet, droht die fristlose KĂŒndigung. Die Botschaft ist klar: PrĂ€zise und ehrliche Dokumentation ist Pflicht â ob im BĂŒro oder im Homeoffice.
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