Familienheim-Steuerfalle, Finanzgericht

Familienheim-Steuerfalle: Finanzgericht setzt 6-Monats-Frist

30.05.2026 - 14:06:11 | boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Pflichtteilsverjährung, Steuerfallen beim Familienheim und Europäischem Nachlasszeugnis.

Familienheim-Steuerfalle: Finanzgericht setzt 6-Monats-Frist - Foto: über boerse-global.de
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Der Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte haben in den vergangenen Monaten wichtige Entscheidungen getroffen, die das Erbrecht und die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen betreffen. Die Urteile schaffen Klarheit – aber auch neue Fallstricke für Erben.

Pflichtteilsanspruch: Wann beginnt die Verjährung?

In einem richtungsweisenden Urteil vom 12. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verjährungsfristen für Pflichtteilsansprüche nichtehelicher Kinder präzisiert. Konkret ging es um einen Erbfall vom 5. August 2017 – die Vaterschaft wurde jedoch erst 2022 gerichtlich festgestellt.

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Die Karlsruher Richter stellten klar: Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall, nicht erst mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft. Zwar beginnt die Verjährungsfrist grundsätzlich mit Kenntnis der rechtlichen Vaterschaft. Doch Vorsicht: Grob fahrlässige Unkenntnis kann den Fristbeginn vorverlegen. Weil die Umstände des konkreten Falls unklar blieben, verwiesen die BGH-Richter die Sache zurück ans Oberlandesgericht Köln.

Europäisches Nachlasszeugnis: Ein Einspruch genügt

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Dezember 2025 über die Hürden bei der Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die Botschaft ist eindeutig: Schon der Einspruch eines Beteiligten kann die Ausstellung verhindern. Selbst wenn ein nationales Erbschein bereits vorliegt, darf das Gericht das europäische Pendant nicht erteilen, solange ein Einwand – etwa gegen die Testierfähigkeit des Erblassers – nicht durch einfache Ermittlungen oder rechtskräftige Entscheidung geklärt ist.

Steuerfalle Familienheim: Wer zu spät einzieht, zahlt

Eine weitere wichtige Entscheidung traf der Finanzgericht München im Januar 2026. Es verweigerte die Steuerbefreiung für ein Familienheim, weil der Erbe nicht rechtzeitig einzog. Der Erbfall lag im August 2021, der Einzug erfolgte erst im April 2024. Die Richter sahen in der 32-monatigen Verzögerung keine „unverzügliche" Nutzung – üblich sind maximal sechs Monate.

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Die Lehre für Erben: Wer die Steuerbefreiung sichern will, muss den Einzug genau dokumentieren und Verzögerungen durch Renovierungen oder andere Hindernisse detailliert begründen. Nur so lässt sich die Absicht zur Selbstnutzung nachweisen.

Finanzielle Verantwortung: Kooperation ist Pflicht

Nicht nur im Erbrecht, auch bei laufenden Finanzverpflichtungen pochen die Gerichte auf wirtschaftliche Vernunft. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte bereits Anfang 2024 eine Frau zu rund 4.000 Euro Schadensersatz. Ihr Fehler: Sie verweigerte die Zustimmung zu einem günstigeren Anschlussfinanzierungsplan, der die monatlichen Raten deutlich gesenkt hätte. Das Gericht urteilte: Ex-Partner sind verpflichtet, an wirtschaftlich sinnvollen Lösungen mitzuwirken.

Schmerzensgeld: Verjährung erst nach Jahrzehnten

Das Landgericht Koblenz stellte in einem Verfahren zu Schmerzensgeldansprüchen nach dem Tod eines Minderjährigen klar: Solche Forderungen unterliegen einer langen Verjährungsfrist – frühestens 2053 endet sie. Und ein entscheidender Zusatz: Selbst eine Insolvenz löscht diese Verbindlichkeiten nicht.

Photovoltaik: Vergütung erst zum Jahresende

Eine eher technische, aber für Betreiber relevante Entscheidung traf der BGH am 10. Februar 2026. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist demnach erst zum Ende des Kalenderjahres fällig – nicht monatlich. Zwar müssen Betreiber niedrige monatliche Abschläge nicht ablehnen, sie haben aber das Recht, eine Anpassung der Abschläge an die tatsächliche Einspeiseleistung zu verlangen.

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