Familienminister von NRW wirft Franziska Giffey beim Gute-Kita-Gesetz TĂ€uschung vor
Veröffentlicht am: 08.12.2020 um 08:22 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Joachim Stamp sagte gegenĂŒber dem "Handelsblatt", dass die mehrfach öffentlich erteilte Zusage der Familienministerin des Bundes in Bezug auf die Verstetigung der Mittel des Gesetzes Gute-Kita ĂŒber das Jahr 2022 offenbar nicht der Wahrheit entsprechen wĂŒrden.
Nach dem Jahr 2022 sei in der Finanzplanung "kein Cent" fĂŒr das Versprechen vorgesehen, so der Familienminister von NRW. Damit verliere Franziska Giffey ihre GlaubwĂŒrdigkeit endgĂŒltig. Mit der Wiederholung der festen Zusagen zu einer weiteren Finanzierung, auch in mehreren Videokonferenzen, habe sie die LĂ€nder getĂ€uscht. Die BeschĂ€ftigten in der Tagesbetreuung von Kindern wĂŒrden eine "sensationelle Arbeit" leisteten und brĂ€uchten verlĂ€ssliche Partner und sei deshalb umso bitterer. Joachim Stamp hat beklagt, dass die LĂ€nder in einer Kostenfalle sitzen und hat von einer "Giffey-Falle" gesprochen.
Bis Ende des Jahres 2022 flieĂen durch das Anfang des Jahres 2019 in Kraft getretene Gesetz vom Bund an die LĂ€nder insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Die LĂ€nder können mit den Mitteln entweder die QualitĂ€t der Betreuung verbessern, beispielsweise bei der StĂ€rkung zur Förderung der Sprache oder die Investition fĂŒr mehr UnterstĂŒtzung bei Kitaleitungen sowie die Entlastung fĂŒr die Eltern von GebĂŒhren der Kita.
Zum Fortbestehen des Ausgleichs bei den Finanzen in Bezug auf die frĂŒhkindliche Bildung finden sich im Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 keine Angaben ĂŒber das Jahr 2022 hinaus. Auf eine Anfrage des "Handelsblatts" hat das Familienministerium des Bundes auf mehrere BeschlĂŒsse verwiesen, in welchen vom Bundeskabinett deutlich gemacht worden sei, dass vonseiten des Bundes auch nach dem Jahr 2022 eine finanzielle Beteiligung gewollt sei. Sowohl der Beschluss des Kabinetts zum Haushaltsentwurf fĂŒr das Jahr 2021 als auch die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige LebensverhĂ€ltnisse" haben entsprechende Aussagen enthalten. Unter dem Blick auf die Kommission ist festgehalten worden, dass der Bund seine Verantwortung zur Teilhabe in der Tagesbetreuung von Kindern und zur Weiterentwicklung der QualitĂ€t ĂŒber das Jahr 2022 wahrnehmen wird.
Die Grundlage fĂŒr die Chancen zur Bildung der Kinder sei die Bildung in der frĂŒhen Kindheit, was nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie sowie den SchlieĂungen bundesweit von Kitas nochmals dramatisch deutlich geworden sei, mahnte der Familienminister von NRW.
Nach dem Jahr 2022 sei in der Finanzplanung "kein Cent" fĂŒr das Versprechen vorgesehen, so der Familienminister von NRW. Damit verliere Franziska Giffey ihre GlaubwĂŒrdigkeit endgĂŒltig. Mit der Wiederholung der festen Zusagen zu einer weiteren Finanzierung, auch in mehreren Videokonferenzen, habe sie die LĂ€nder getĂ€uscht. Die BeschĂ€ftigten in der Tagesbetreuung von Kindern wĂŒrden eine "sensationelle Arbeit" leisteten und brĂ€uchten verlĂ€ssliche Partner und sei deshalb umso bitterer. Joachim Stamp hat beklagt, dass die LĂ€nder in einer Kostenfalle sitzen und hat von einer "Giffey-Falle" gesprochen.
Bis Ende des Jahres 2022 flieĂen durch das Anfang des Jahres 2019 in Kraft getretene Gesetz vom Bund an die LĂ€nder insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Die LĂ€nder können mit den Mitteln entweder die QualitĂ€t der Betreuung verbessern, beispielsweise bei der StĂ€rkung zur Förderung der Sprache oder die Investition fĂŒr mehr UnterstĂŒtzung bei Kitaleitungen sowie die Entlastung fĂŒr die Eltern von GebĂŒhren der Kita.
Zum Fortbestehen des Ausgleichs bei den Finanzen in Bezug auf die frĂŒhkindliche Bildung finden sich im Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 keine Angaben ĂŒber das Jahr 2022 hinaus. Auf eine Anfrage des "Handelsblatts" hat das Familienministerium des Bundes auf mehrere BeschlĂŒsse verwiesen, in welchen vom Bundeskabinett deutlich gemacht worden sei, dass vonseiten des Bundes auch nach dem Jahr 2022 eine finanzielle Beteiligung gewollt sei. Sowohl der Beschluss des Kabinetts zum Haushaltsentwurf fĂŒr das Jahr 2021 als auch die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige LebensverhĂ€ltnisse" haben entsprechende Aussagen enthalten. Unter dem Blick auf die Kommission ist festgehalten worden, dass der Bund seine Verantwortung zur Teilhabe in der Tagesbetreuung von Kindern und zur Weiterentwicklung der QualitĂ€t ĂŒber das Jahr 2022 wahrnehmen wird.
Die Grundlage fĂŒr die Chancen zur Bildung der Kinder sei die Bildung in der frĂŒhen Kindheit, was nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie sowie den SchlieĂungen bundesweit von Kitas nochmals dramatisch deutlich geworden sei, mahnte der Familienminister von NRW.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile
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