Familienpflegegeld, Euro

Familienpflegegeld: 1.800 Euro monatlich ohne Einkommensbindung gefordert

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Prien will 2027 ein Pflegegeld-Konzept vorlegen; der PNOG-Entwurf sieht zugleich Änderungen bei Leistungen und Beiträgen vor.
Ein heller, ruhiger Wohnbereich mit einem bequemen Sessel am Fenster, der eine Atmosphäre der häuslichen Pflege vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, im ersten Halbjahr 2027 ein Konzept fĂĽr ein Familienpflegegeld vorzulegen, das sich am Vorbild des Elterngeldes orientiert.

Der Vorstoß zielt auf die finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger ab, fällt jedoch zeitlich mit umfassenden Spar- und Umbauplänen der Bundesregierung in der Pflegeversicherung zusammen. Die Debatte um die künftige Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen offenbart deutliche Differenzen zwischen Politik, Sozialverbänden und Ökonomen.

Kritik an der Koppelung an das Einkommen

Die Orientierung an den Mechanismen des Elterngeldes stößt auf Vorbehalte. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie (ZFF), wies laut einem Bericht darauf hin, dass das Elterngeld-Prinzip soziale Ungerechtigkeiten fortschreibe: Wer wenig verdiene, erhalte am Ende auch weniger Unterstützung.

Statt einer solchen Regelung fordert das ZFF ein einkommensunabhängiges Familienpflegegeld in Höhe von 1800 Euro monatlich, das sich am Vollzeit-Nettoeinkommen auf Mindestlohnniveau ausrichtet.

Schwab kritisierte bisherige politische Schwerpunktsetzungen und verwies auf den Tankrabatt von rund 2,5 Milliarden Euro als Fehlallokation staatlicher Mittel. Zur Gegenfinanzierung sozialer Leistungen forderte sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer oder eine gerechtere Ausgestaltung der Erbschaftsteuer.

Wachsender Druck auf die Pflegeversicherung

Die Diskussion um neue Transferleistungen findet vor dem Hintergrund einer verschärften Schieflage der sozialen Pflegeversicherung statt. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gab es im Jahr 2025 rund sechs Millionen Leistungsempfänger – eine Verdreifachung gegenüber dem Stand von 2005. Zugleich verschlechterte sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsbeziehern drastisch: Kamen 1998 rechnerisch noch 29 Einzahler auf eine Person mit Pflegeleistungen, waren es 2025 lediglich noch zehn.

Etwa 5,1 Millionen der Pflegebedürftigen wurden 2025 in den eigenen vier Wänden durch Angehörige oder Freunde versorgt. Vor diesem Hintergrund bereitet Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) eine Pflegereform vor, die bis zum 1. Juli 2027 greifen soll.

Linnemann beabsichtigt, bei den Pflegeausgaben Einsparungen von rund zehn Prozent zu realisieren, und schließt dabei Leistungskürzungen nicht aus, während Betroffene weiterhin vorrangig im häuslichen Umfeld verbleiben sollen.

Geplante Einschnitte im Pflegeneuordnungsgesetz

Bereits am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Die parlamentarische Beratung sieht unter anderem vor, dass der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro im Pflegegrad 1 entfällt.

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Ab Pflegegrad 2 soll stattdessen ein Sozialraumbudget von 175 Euro pro Monat greifen. Bei Neueinstufungen in die Pflegegrade 2 und 3 ist eine Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten vorgesehen. Zudem sollen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent begrenzt werden.

Der Entwurf sieht ferner strengere Kriterien bei den Begutachtungen vor. Die Mindestpunktzahlen zur Einstufung sollen steigen:
- Pflegegrad 1 auf 15 Punkte (bisher 12,5)
- Pflegegrad 2 auf 30 Punkte (bisher 27)
- Pflegegrad 3 auf 50 Punkte (bisher 47,5)

FĂĽr kinderlose Beitragszahler ist ab Januar 2027 eine Anhebung des Beitragszuschlags von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte vorgesehen, wodurch der Gesamtbeitrag von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen wĂĽrde.

Widersprüchliche Reaktionen von Verbänden und Wirtschaft

Die Pläne stoßen in der Fachwelt auf geteilte Resonanz. DIW-Präsident Marcel Fratzscher bewertete ein Einsparziel von zehn Prozent als sachgerecht und realistisch, warnte jedoch vor Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip.

Vertreter der Wohlfahrts- und Branchenverbände äußerten hingegen fundamentale Bedenken. Thomas Knieling, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), rechnet durch die Neuregelungen nicht mit Entlastungen für Familien.

Knieling kritisierte unter anderem das vorgesehene Entfallen der Verhinderungspflege und des bisherigen Budgets von 3539 Euro. Er forderte stattdessen eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Pflegekosten.

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Die Diakonie Bayern übergab fast 30.000 Unterschriften gegen die Vorhaben an die Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner und Alexander Hoffmann (beide CSU). Berechnungen bayerischer Wohlfahrtsverbände zufolge könnten für betreute Erwachsene der Pflegegrade 2 bis 5 jährlich mindestens 3.011 Euro an bisher nutzbaren Finanzierungswegen wegfallen.

Verena Bentele, Vorsitzende des VdK, mahnte eine unabhängige Arbeit der eingesetzten Expertenkommission an, die bis Ende Januar Vorschläge ausarbeiten soll. Auch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz warnte vor einer Überlastung der häuslichen Pflege, die Pflegebedürftige und deren Familien an den Rand des Zusammenbruchs bringen könne.

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