Finanzreform: Bund übernimmt 80% der Sozialkosten ab September
26.06.2026 - 03:51:49 | boerse-global.de
Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf eine grundlegende Neuverteilung der Kosten bei Sozialleistungen geeinigt.
Wer bestellt, muss auch zahlen
Das Prinzip klingt einfach: Die Ebene, die ein Gesetz beschließt, soll auch dafür bezahlen. Ab dem 1. September übernimmt der Bund 80 Prozent der Mehrkosten bei neuen Leistungsgesetzen – vorausgesetzt, die Gesamtbelastung für Länder und Kommunen übersteigt 200 Millionen Euro.
Ausgenommen sind Steuergesetze und EU-Vorgaben. Die Reform soll vor allem die Planungssicherheit der Kommunen erhöhen. In den letzten Jahren hatten sich die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss teilweise verdoppelt oder vervierfacht.
Kommunale Haushalte unter Druck
Die Notwendigkeit der Reform zeigt ein Blick auf die Zahlen: Die Kommunen schlossen das zweite Jahr in Folge mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro ab. Für 2027 erwarten Experten eine erste Entlastung von rund 3 Milliarden Euro – mit steigender Tendenz.
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Besonders bei neuen gesetzlichen Standards in der sozialen Daseinsvorsorge greift die 80-Prozent-Quote. Sie soll verhindern, dass Bundesgesetze zu ungedeckten Finanzbedarfen auf lokaler Ebene führen.
450 Millionen für die Justiz
Flankiert wird die Reform durch einen Pakt für den Rechtsstaat. Insgesamt 450 Millionen Euro fließen in die Stärkung der Justiz: 210 Millionen für Digitalisierungsprojekte, 240 Millionen für neue Stellen. Bis 2029 sollen die Länder 2.000 zusätzliche Mitarbeiter einstellen – darunter Richter und Staatsanwälte.
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Verwaltung wird digitaler
Die Einigung umfasst auch Schritte zur Staatsmodernisierung. Geplant sind ein digitaler Personalausweis und die Automatisierung von Verwaltungsakten wie der Kindergeldzahlung. Ziel: effizientere Prozesse und langfristige administrative Entlastung der Kommunen.
