Folgeversorgung, Apotheken

Folgeversorgung ab Juli: Apotheken geben Medikamente ohne Rezept ab

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Apotheker dĂĽrfen seit Juli 2026 bestimmte Medikamente ohne Rezept abgeben, doch Finanzierung und Technik bereiten Probleme.

Apotheken-Reform 2026: Neue Regeln fĂĽr chronisch Kranke
Folgeversorgung - Ein Apotheker in einer deutschen Apotheke prĂĽft ein Tablet mit Patientendaten, ein Patient steht daneben. 09.07.2026 - Bild: ĂĽber boerse-global.de

Das Pharmazieversorgungsstärkungsgesetz (ApoVWG) bringt weitreichende Änderungen für Millionen chronisch kranke Patienten in Deutschland. Doch die Umsetzung stockt: Technische Probleme bei E-Rezepten und ungeklärte Finanzierungsfragen trüben den Start.

Neue „Folgeversorgung" für chronisch Kranke

Seit dem 1. Juli 2026 gilt der neue § 48a des Arzneimittelgesetzes (AMG). Er erlaubt Apothekern, verschreibungspflichtige Medikamente an chronisch Kranke auszuhändigen – vorerst ohne aktuelles Rezept. Voraussetzung: Der Patient nimmt das Präparat seit mindestens drei Quartalen durchgehend ein.

Der Apotheker muss die Behandlungshistorie über die elektronische Patientenakte (ePA) prüfen. Ausgegeben werden darf nur die kleinste Packungsgröße. Und: Die Fortsetzung der Therapie muss medizinisch notwendig sein – ein Aufschub darf nicht in Frage kommen.

Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf diese Versorgung besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Apothekers. Bestimmte Medikamente sind strikt ausgeschlossen – darunter Betäubungsmittel und Präparate wie Thalidomid oder Isotretinoin, die eine besondere ärztliche Überwachung erfordern.

Finanzierung noch ungeklärt

Ein Problem bleibt: Die Abrechnung ist noch nicht geregelt. Die „Folgeversorgung" gilt als Selbstzahlerleistung. Die geplante Servicegebühr von bis zu fünf Euro steht noch zur Abstimmung im Bundesrat – am 10. Juli 2026 fällt die Entscheidung. Scheitert die Verordnung, können Apotheken den zusätzlichen Aufwand für die Dokumentation in der ePA nicht abrechnen.

Die ABDA, der Bundesverband der Apotheker, hat bereits klargestellt: Auch wenn später ein Rezept nachgereicht wird, lässt sich die Leistung nicht rückwirkend über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen.

Technische Pannen bei E-Rezepten

Seit Juni 2026 häufen sich die Probleme mit elektronischen Rezepten. Eine wachsende Zahl von E-Rezepten erreicht die Apotheken ohne gültige digitale Signatur. Ursache: Die elektronischen Gesundheitsberufsausweise (eHBA) der ausstellenden Ärzte sind abgelaufen.

Anzeige

Seit Juli 2026 können Apotheker bestimmte Medikamente ohne Rezept abgeben – aber nur unter strengen Auflagen. Unser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie als chronisch Kranker die neue Regelung nutzen. Leitfaden zur Folgeversorgung jetzt sichern

Der GKV-Spitzenverband pocht auf die Pflicht zur gültigen Signatur. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Gematik arbeiten an einer Lösung. Einige Dienstleister raten Apotheken in problematischen Fällen vorübergehend zum Papierrezept – um die Abrechnungssicherheit zu gewährleisten.

Honorare: Streit um die richtige Höhe

Die von Gesundheitsministerin Nina Warken vorangetriebene Reform sieht auch Anpassungen des Apothekenhonorars vor. Geplant ist eine Anhebung der Fixgebühr auf 9,00 Euro, später auf 9,50 Euro. Teile der Koalition fordern jedoch einen sofortigen Sprung auf 9,50 Euro.

Kritik kommt von der ABDA. Präsident Thomas Preis forderte den Bundestag auf, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags an die Krankenkassen abzulehnen. Ab 2027 soll dieser von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Preis warnt: „Das würde die Vorteile der Honoraranhebung zunichtemachen." Die ABDA fordert stattdessen jährliche Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Digitalisierung treibt Umsätze

Trotz regulatorischer Hürden zeigt sich der Markt dynamisch. Die Easy-Apotheke steigerte ihren Umsatz 2025 um 14 Prozent auf 655 Millionen Euro. Der Umsatz mit verschreibungspflichtigen Medikamenten (Rx) legte um 20 Prozent zu – angetrieben durch die Digitalisierung.

Nach der EinfĂĽhrung der CardLink-Technologie verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg der App-Nutzer um 87 Prozent. Die Zahl der ĂĽber die mobile Plattform eingereichten Rezepte schnellte sogar um 138 Prozent nach oben.

Anzeige

Die Finanzierung der Folgeversorgung ist noch ungeklärt – die Servicegebühr steht zur Abstimmung. Wer als Selbstzahler Klarheit über Kosten und Ablauf haben will, findet im Leitfaden eine Übersicht aller wichtigen Regelungen. Kostenlosen Leitfaden anfordern

Ausblick: Akutversorgung ab 2027

Während die Regeln für chronisch Kranke nun in Kraft sind, müssen sich Patienten mit akuten Beschwerden noch gedulden. Die Ausweitung auf die Akutversorgung (§ 48b AMG) ist frühestens für Juli 2027 geplant. Dann sollen per Rechtsverordnung die Medikamente festgelegt werden, die in Notfällen auch ohne vorherige ärztliche Konsultation abgegeben werden dürfen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wissenschaft | 69727275 |