Frankreich-Reform, Schenkungsfreibetrag

Frankreich-Reform: Schenkungsfreibetrag springt auf 50.000 Euro

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Frankreichs Regierung will Geldübertragungen steuerlich erleichtern. Der Entwurf sieht höhere Freibeträge und niedrigere Sätze ab 2027 vor.

Frankreich plant höhere Schenkungsfreibeträge ab 2027
Ein sonnendurchflutetes, leeres Arbeitszimmer in einer klassischen französischen Wohnung mit Parkettboden und einem antiken Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt.

Die französische Regierung plant eine umfassende Reform zur Erleichterung von Vermögensübertragungen. Mit der am 12. September 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu vorgestellten Initiative „Transmissions 2027“ soll der Generationenwechsel bei privaten Ersparnissen beschleunigt werden. Das erklärte Ziel der Reform ist es, bis zu 30 Milliarden Euro an Ersparnissen für die Altersgruppe der 25- bis 40-Jährigen zu mobilisieren. Die Maßnahmen sollen im Haushaltsgesetz für 2027 verankert werden, um den Kapitalfluss innerhalb von Familien gezielt zu fördern.

Erhöhte Freibeträge für Geldschenkungen

Ein Kernpunkt des Reformvorhabens betrifft die Freibeträge bei reinen Geldschenkungen innerhalb der Familie. Vorgesehen ist, den steuerfreien Betrag von bislang 31.865 Euro auf künftig 50.000 Euro anzuheben. Dies entspricht einem Zuwachs von 18.135 Euro.

Diese steuerliche Erleichterung gilt für Schenkende unter 80 Jahren, die Beträge an volljährige Nachkommen übertragen. Neben den direkten Nachkommen soll die Neuregelung auch Schenkungen im erweiterten Familienkreis umfassen, namentlich Übertragungen zwischen Onkeln beziehungsweise Tanten und ihren Neffen sowie Nichten.

Vereinheitlichung der Steuersätze und Entlastung

Über die reinen Freibeträge hinaus sieht das Konzept der Regierung Matignon eine deutliche Absenkung der Steuersätze vor. Nach Abzug der Freibeträge soll bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Schenker und Empfänger ein einheitlicher Steuersatz von 6 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil greifen.

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Die französische Regierung plant, den steuerfreien Betrag bei Geldschenkungen von 31.865 auf 50.000 Euro anzuheben und den Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil bis 100.000 Euro auf einheitlich 6 Prozent zu senken. Der Gesetzentwurf ist für den 30. September 2026 angekündigt, das Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 — verabschiedet ist er noch nicht. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die geplanten Schwellen ein und zeigt, wie Sie Ihre Übertragung vorbereiten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Diese Anpassung führt zu einer spürbaren Entlastung: Auf ein Schenkungsvolumen von 100.000 Euro sinkt die Steuerlast von derzeit 18.200 Euro auf 6.000 Euro, was einer Ersparnis von 12.200 Euro entspricht. Bei einer Übertragung von 50.000 Euro reduzieren sich die Abgaben von 8.200 Euro auf 3.000 Euro.

Zusätzlich ist ein steuerlicher Anreiz für zivilgesellschaftliches Engagement integriert: Erfolgt parallel zur Schenkung eine Spende an einen Verein, sinkt der anzuwendende Steuersatz weiter auf 5 Prozent. Das Gesamtpaket ergänzt bestehende rechtliche Rahmenwerke im französischen Steuerrecht, darunter den pacte Dutreil und den pacte Papin.

Zeitplan und offene Budgetfragen

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Viele Schenkende kennen die geltenden französischen Freibeträge von 31.865 Euro — doch der Reformentwurf „Transmissions 2027“ könnte die Abgabenlast deutlich verändern. Auf 100.000 Euro würde die Steuer rechnerisch von 18.200 auf 6.000 Euro sinken, sofern die geplanten Regeln wie vorgesehen greifen. Unser Leitfaden zeigt die drei Schwellen (50.000, 100.000 Euro und 6 Prozent) und was sie für Ihre Planung bedeuten. Leitfaden zur Reform jetzt sichern

Premierminister Lecornu kündigte den Plan am 12. September 2026 über die Plattform X an. Das Vorhaben soll im Rahmen des Entwurfs für das Haushaltsgesetz 2027 umgesetzt werden. Das Gesetzgebungsvorhaben ist für den 30. September 2026 angekündigt, die formelle Verkündung des Gesetzes ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Die Neuregelungen sollen schließlich ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Obwohl der zeitliche Fahrplan steht, ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Plan ist bislang noch nicht verabschiedet, und die genauen budgetären Gesamtkosten der Reform für den französischen Staatshaushalt sind derzeit noch unbekannt.

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