Frankreich verbietet Social Media für unter 15-Jährige ab September
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 23:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Die Übergangsregelung gilt nun bis April 2028.
Kompromiss mit klaren Grenzen
Der Beschluss erlaubt Technologieunternehmen weiterhin, private Nachrichten auf illegale Inhalte zu scannen – allerdings auf freiwilliger Basis. Entscheidend: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal bleiben ausdrücklich ausgenommen. Auch sogenanntes Client-Side-Scanning, also die Überwachung direkt auf dem Endgerät, ist verboten. Bevor gemeldete Inhalte an Behörden weitergeleitet werden, müssen Anbieter diese manuell überprüfen.
Die formelle schriftliche Zustimmung wird für Donnerstag erwartet. Die Verlängerung schließt eine regulatorische Lücke, die nach dem Auslaufen der vorherigen Ausnahmeregelung im April 2026 entstanden war.
Deutsche Unterstützung – Kritik an Überwachung
Die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt (BKA) befürworteten die Verlängerung als notwendiges Instrument des Kinderschutzes. Kritiker hingegen sehen darin einen weiteren Schritt in Richtung Massenüberwachung. Die Debatte um die Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit bleibt damit hochaktuell.
Die Debatte um die Chatkontrolle zeigt, wie stark neue Regulierungen den digitalen Raum verändern – das gilt auch für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden und was Verantwortliche jetzt konkret tun müssen. Umsetzungsleitfaden zur EU-KI-Verordnung kostenlos anfordern
Während die Übergangsregelung nun in Kraft ist, verhandeln die EU-Gesetzgeber weiter über eine dauerhafte Chatkontroll-Verordnung. Parallel dazu laufen Gespräche mit den USA über eine mögliche Partnerschaft zum Austausch biometrischer Daten – mit Verhandlungsziel bis Ende 2026.
Frankreich geht voran: Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige
Einen Tag vor der EU-Einigung zog Frankreich nach: Das französische Parlament verabschiedete am Dienstag als erstes EU-Land ein Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren. Die Abstimmung fiel deutlich aus: 279 zu 81 Stimmen in der Nationalversammlung, 243 zu 2 im Senat.
Das Gesetz sieht einen gestaffelten Zeitplan vor:
- Ab 1. September 2026: Plattformen müssen eine Altersverifikation für alle neuen Konten einführen.
- Ab 1. Januar 2027: Bestehende Konten von Nutzern unter 15 Jahren müssen geschlossen werden.
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes. Das Gesetz liegt nun dem Verfassungsrat zur abschließenden Prüfung vor.
Nicht nur im Jugendschutz, sondern auch bei der allgemeinen Datensicherheit stehen Unternehmen vor immer komplexeren rechtlichen Anforderungen. Mit diesem kostenlosen E-Book verschaffen Sie sich den nötigen Überblick über Fristen und Pflichten der neuen EU-Gesetzgebung, den Ihre IT-Abteilung jetzt dringend braucht. Kostenlosen AI Act Leitfaden jetzt herunterladen
Europaweiter Trend mit Hürden
Frankreich ist nicht allein: Großbritannien plant ein Verbot für unter 16-Jährige, Dänemark, Griechenland und Spanien erwägen ähnliche Regelungen. Die Erfahrungen aus Australien zeigen jedoch die Herausforderungen: Dort fanden viele Minderjährige trotz Verbots Wege, auf Plattformen zuzugreifen. Die digitale Durchsetzung bleibt eine offene Frage – für die EU und ihre Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
