Gefängnisse, Baden-Württemberg

Gefängnisse in Baden-Württemberg: 311 Handys trotz Verbots sichergestellt

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 12:17 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die meisten Geräte fanden Bedienstete in Arbeits- und Freizeiträumen; weitere wurden über die Gefängnismauer eingeschleust.
Ein düsterer Gefängnishof mit hohen Betonmauern und Stacheldraht unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

In den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg gelangen trotz strikter Verbote weiterhin hunderte Mobiltelefone hinter Gitter. Wie unter anderem n-tv.de und die Süddeutsche Zeitung am 16. Oktober 2026 unter Berufung auf das Justizministerium des Landes berichteten, stellten die Behörden im Jahr 2025 insgesamt 311 Handys in den Gefängnissen des Südwestens sicher. In den Vorjahren schwankten die Sicherstellungszahlen jeweils zwischen rund 450 und 270 Geräten.

Vielfältige Schmuggelwege und Fundorte

Unter die Kategorie der Mobiltelefone fallen nach Angaben des Justizministeriums klassische Smartphones ebenso wie Smartwatches und sogenannte Minihandys. Letztere sind teilweise lediglich fingerklein und können daher auch im menschlichen Körper transportiert werden.

Die Statistik der Fundorte für das Jahr 2025 verdeutlicht die unterschiedlichen Schmuggelwege. Mit 134 Geräten wurde der größte Teil bei Kontrollen in Arbeits- und Freizeiträumen entdeckt, unterstützt durch Mobilfunkdetektoren sowie die Aufmerksamkeit der Bediensteten.

Weitere 117 Telefone gelangten durch Mauerwürfe von außen auf das Anstaltsgelände und wurden abgefangen. In den Hafträumen selbst spürten die Einsatzkräfte 45 Geräte auf. Zudem wurden 13 Handys im Rahmen von Personenkontrollen sichergestellt sowie 2 beim Besuch einer externen Person.

Sicherheitsrisiken und Kontrollmaßnahmen

Der Besitz von Handys ist für Gefangene verboten und zieht Disziplinarmaßnahmen nach sich. Justizminister Moritz Oppelt (CDU) wies darauf hin, dass eingeschmuggelte Telefone die Sicherheit im Vollzug massiv gefährden.

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Über unkontrollierte Mobilfunkverbindungen könnten Häftlinge beispielsweise Zeugen beeinflussen, Fluchtpläne vorbereiten oder weiterhin Kontakte in das kriminelle Milieu aufrechterhalten.

Seit dem Jahr 2021 besitzt der Justizvollzug die rechtliche Befugnis, unerlaubte Datenträger selbst auszulesen und auszuwerten. Eine gesonderte Statistik zu diesen Auswertungen existiert nach Ministeriumsangaben jedoch nicht.

Um den Schmuggel einzudämmen, greifen die Justizvollzugsanstalten auf ein Bündel an Maßnahmen zurück. Dazu gehören systematische Durchsuchungen von Gefangenen und Besuchern sowie ein striktes Mitnahmeverbot für private Mobiltelefone von Bediensteten und externen Personen.

Zudem setzt der Justizvollzug auf den Ausbau der Kameraüberwachung, angepasste Fensterkonstruktionen, anlasslose Kontrollen und mobile Handydetektionsgeräte.

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Zur gezielten Suche ist ein landesweiter Spürhund für Datenträger im Einsatz, während sich ein zweiter Hund derzeit in der Ausbildung befindet. Flankiert werden die Schritte durch eine Kooperation mit der Bundesnetzagentur und den Mobilfunknetzbetreibern.

Für den regulären Austausch mit Angehörigen stehen Gefangenen legale Wege zur Verfügung: Sie können Briefe versenden, herkömmliche Telefonate sowie Videotelefonate führen und Besuche empfangen. Zudem bestehen gegebenenfalls Möglichkeiten für Ausführungen, Ausgänge oder Freistellungen.

Mehr zum Thema bei n-tv: „Baden-Württemberg: Hunderte Handys in Gefängnisse im Südwesten geschmuggelt - n“

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