GKV-Defizit: Krankenkassen erwarten 15 Milliarden Euro Minus fĂŒr 2027
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 04:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Auf dem Kassengipfel in Berlin hat StaatssekretĂ€rin Christiane Schenderlein aus dem Bundesgesundheitsministerium die anstehenden Spar- und Reformvorhaben fĂŒr das Gesundheitssystem skizziert. Die seit Juli 2026 amtierende CDU-Politikerin bezeichnete das Jahr 2026 als das Jahr der Entscheidungen.
Das Ministerium arbeitet parallel an mehreren Vorhaben, darunter einer Pflegereform, Digitalisierungsschritten und der Neuordnung eines PrimÀrversorgungssystems. Zugleich werden im parlamentarischen Verfahren nachtrÀgliche Anpassungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erörtert, um die BeitragssÀtze verlÀsslich zu stabilisieren.
Weichenstellungen fĂŒr ein neues PrimĂ€rversorgungssystem
Ein zentraler Baustein der Reformagenda ist ein Referentenentwurf zur EinfĂŒhrung eines PrimĂ€rversorgungssystems, der im November 2026 erwartet wird. Nach dem parlamentarischen Verfahren im Jahr 2027 soll das System zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Ziel ist es, die Patientensteuerung zu optimieren und Wartezeiten auf Facharzttermine fĂŒr gesetzlich Versicherte zu verkĂŒrzen. Als Vorbild dient dem Ministerium das Konzept des HausĂ€rztlichen PrimĂ€rversorgungszentrums (HĂPPI), wobei Fragen zu Verbindlichkeit, Ausnahmen und der VergĂŒtung fĂŒr die Koordination noch offen sind.
Das Ministerium beabsichtigt, die PrimÀrversorgung sowohl in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als auch im Kollektivvertrag zu verankern. Vorgesehene Zugangswege sind die Hausarztpraxis, die Rufnummer 116117 sowie eine digitale ErsteinschÀtzung. Nach Angaben des HausÀrztinnen- und HausÀrzteverbands nehmen bundesweit rund 11 Millionen Versicherte an der HZV teil.
Vorgesehene HonorarabschlĂ€ge fĂŒr neu eingeschriebene HZV-Versicherte will die Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren nach aktuellem Stand wieder streichen. Begleitend dazu wurde am 8. Oktober 2026 ein Digitalgesetz erstmals im Bundestag beraten, das unter anderem vorsieht, die elektronische Ăberweisung schrittweise bis September 2029 einzufĂŒhren.
Zur personellen Basis der PrimĂ€rversorgung liegen Auswertungen vor: Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Grundlage von AOK-Abrechnungsdaten fĂŒr den Zeitraum von 2015 bis 2024 zeigt, dass die Zahl der Hausarztpraxen mit NichtĂ€rztlichen Praxisassistenten (NĂ€PA) oder Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) von rund 7.000 im Jahr 2015 auf ĂŒber 11.000 im Jahr 2024 angestiegen ist. Dies entspricht einem Zuwachs von 60 Prozent in zehn Jahren, wenngleich 63 Prozent der Hausarztpraxen noch kein solches Personal beschĂ€ftigen.
Die Verbreitung liegt in lĂ€ndlichen Regionen bei 47 Prozent gegenĂŒber 27 Prozent im stĂ€dtischen Raum. Praxen mit NĂ€PA oder VERAH boten zu 84 Prozent Hausbesuche durch qualifizierte Fachberufe an, verglichen mit 36 Prozent in Praxen ohne dieses Personal.
Wer sich mit den Auswirkungen der Gesundheitsreformen auf die Personalkosten befasst, sollte die aktuellen Grenzwerte fĂŒr die Sozialabgaben genau kennen. Diese kostenlose Ăbersicht hilft Arbeitgebern, ab welchem Gehalt keine weiteren BeitrĂ€ge mehr anfallen. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen kostenlos herunterladen
WIdO-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. David Scheller-Kreinsen betonte daher das Ausbaupotenzial und forderte, gröĂere Praxen und HausbesuchskapazitĂ€ten in der Reform zu berĂŒcksichtigen. AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann unterstrich, die Reform mĂŒsse nicht bei null anfangen, benötige jedoch klare Definitionen von Rollen und eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung.
Finanzielle Defizite und langfristige Projektionen
Hintergrund der ReformbemĂŒhungen ist die angespannte Haushaltslage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im ersten Quartal 2026 stiegen die Ausgaben laut Ministerium um 7,6 Prozent, wĂ€hrend die Beitragseinnahmen lediglich um 4,1 Prozent zulegten; der Ăberschuss von 1,3 Milliarden Euro diente vor allem der AuffĂŒllung gesetzlicher Mindestreserven.
FĂŒr das Jahr 2027 wird ein Kassen-Defizit von rund 15 Milliarden Euro prognostiziert. Von einem durch die Finanzkommission Gesundheit ermittelten Einsparpotenzial von 42 Milliarden Euro sind nach aktuellen Berechnungen lediglich rund 16 Milliarden Euro verblieben, womit die Entlastungswirkung spĂ€testens 2029 erschöpft sein dĂŒrfte.
Zum Jahresende 2026 soll die Finanzkommission ihren zweiten Bericht vorlegen, der sich schwerpunktmĂ€Ăig dem ambulanten Sektor, der Notfallversorgung und der Digitalisierung widmet.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Inkrafttreten fĂŒr den 1. Januar 2027 vorgesehen ist, soll den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabilisieren. Derzeit liegt der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz bei etwa 17,7 Prozent nach 15,3 Prozent im Jahr 2015. Gleichzeitig wird fĂŒr 2027 durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro eine Mehrbelastung von Betrieben und BeschĂ€ftigten mit bis zu 4,5 Milliarden Euro erwartet.
Die steigenden BeitragssĂ€tze und die Anhebung der Grenzwerte stellen Personalabteilungen vor neue Herausforderungen bei der sicheren Gehaltsabrechnung. Dieser bewĂ€hrte Gratis-Report liefert alle wichtigen Grenzwerte und Rechenbeispiele kompakt auf einen Blick. Kostenlosen Ăberblick ĂŒber Sozialabgaben sichern
Langfristige Szenarien zeichnet die Deloitte-Studie »Gesundheitsfinanzen am Scheideweg« mit Datenstand September 2026. Ohne strukturelle Reformen projiziert die Untersuchung einen Anstieg des GKV-Defizits von erwarteten 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf rund 117 Milliarden Euro im Jahr 2035. Unter Einbezug medizinischer Innovationen wie Gen- und Zelltherapien könnte das Defizit bis 2035 auf 142 Milliarden Euro und bis 2050 auf knapp 554 Milliarden Euro steigen. Dr. Gregor-Konstantin Elbel von Deloitte verwies darauf, dass die dÀmpfenden Effekte des Beitragsstabilisierungsgesetzes bis 2030 ausliefen.
Konflikte um Notfallreform und ambulante Strukturen
Im parlamentarischen Raum sorgen begleitende Regelungen fĂŒr Diskussionen. Ein Ănderungsantrag der Koalition zum Notfallreform-Gesetz sieht vor, dass VertragsĂ€rzte 2027 mehr Termine an Terminservicestellen melden mĂŒssen, deren Umfang die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen bis zum 1. MĂ€rz 2027 im Einvernehmen mit den Kassen festlegen sollen.
Spifa-Chef Dirk Heinrich Ă€uĂerte daran deutliche Kritik. Weitere Vorgaben des Antrags umfassen eine Erhöhung der Zuzahlung fĂŒr die medizinische Notfallrettung von 10 auf 15 Euro sowie EinschrĂ€nkungen bei der Arzneimittelabgabe in Integrierten Notfallzentren auĂerhalb regulĂ€rer Apothekenöffnungszeiten.
Gleichzeitig fordern KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, eingeleitete Schritte zur Ambulantisierung nicht zurĂŒckzudrehen. Hintergrund sind ĂnderungsantrĂ€ge von CDU/CSU und SPD zum Beitragsstabilisierungsgesetz, welche die Abschaffung der 2024 eingefĂŒhrten Hybrid-DRG vorsehen.
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen forderte, das Instrument beizubehalten, da das Einsparpotenzial durch ambulantes Operieren auf jĂ€hrlich acht Milliarden Euro beziffert wird. Die stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis sprach sich dafĂŒr aus, ĂŒberhöhte VergĂŒtungen zu korrigieren, anstatt die sektorenĂŒbergreifende Versorgung auszubremsen.
