GKV-Zuzahlungen: 74 Millionen Versicherte zahlen ab 2027 deutlich mehr
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 06:21 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit dem am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stehen den gesetzlich Versicherten spürbare finanzielle Mehrbelastungen bevor. Die Reform, die am 30. Juli 2026 teilweise in Kraft getreten ist, soll die Ausgaben und Beitragssätze ab 2027 stabilisieren.
Für rund 74 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet das Vorhaben jedoch vor allem einen Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent ab dem 1. Januar 2027.
Höhere Eigenanteile bei Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten
Die geplante Erhöhung betrifft ausschließlich den Eigenanteil der Patientinnen und Patienten und nicht die Preise der Arzneimittel selbst. Ab Januar 2027 steigt die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente pro Rezept von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.
Auch bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie müssen Versicherte mehr zahlen: Der Eigenanteil klettert von 10 Euro plus 10 Prozent der Therapiekosten auf 15 Euro zuzüglich 15 Prozent. Anhand einer physiotherapeutischen Behandlung mit sechs Einheiten und Gesamtkosten von rund 150 Euro bedeutet dies einen Anstieg der Zuzahlung von 25 Euro im Jahr 2026 auf 37,50 Euro ab 2027.
Für häusliche Krankenpflege gelten künftig dieselben Zuzahlungssätze von 15 Euro plus 15 Prozent, während Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Heilmitteln sowie häuslicher Pflege weiterhin komplett zuzahlungsfrei bleiben. Im Krankenhaus erhöht sich der Tagessatz von 10 auf 15 Euro für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Auch Hilfsmittel und krankenversicherte Transporte sind von den Anhebungen betroffen.
Schutzmechanismen und Belastungsgrenzen bleiben bestehen
Trotz der Erhöhungen bleibt die geltende Überforderungsklausel erhalten. Die Belastungsgrenze liegt weiterhin bei maximal 2 Prozent des anrechenbaren Jahresbruttoeinkommens der Familie; für chronisch Kranke greift unter bestimmten Voraussetzungen eine Grenze von 1 Prozent. Versicherte müssen entsprechende Belege sammeln und können bei ihrer Krankenkasse nach Erreichen dieser Grenze eine Befreiung beantragen.
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Nachbesserungen bei Vergütungen und Übertragung auf Beamte
Der Bundestag beschloss am 15. Oktober 2026 bereits erste Korrekturen am Gesetz. So wird die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche künftig vollständig extrabudgetär vergütet, ergänzt durch Ausnahmen für schwer psychisch Kranke. Bei dringendem Behandlungsbedarf ist ab Januar 2027 eine extrabudgetäre Vergütung für maximal 600 Minuten Akutbehandlung pro Jahr vorgesehen, sofern eine Vermittlung über die Terminservicestellen erfolgt.
Laut einem Bericht vom 21. Oktober 2026 sollen zudem geplante Degressionen bei Haus- und Kinderärzten gestrichen werden; Kernleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werden ab 2027 unverändert voll vergütet.
Laut Berichten vom 20. Oktober 2026 überträgt das Bundesinnenministerium die Reform wirkungsgleich auf Bundesbeamte, wodurch der Bund bis 2030 jährlich bis zu 300 Millionen Euro bei Klinikbehandlungen und 200 Millionen Euro bei Arzneimitteln einsparen will.
Eugen Brysch vom Patientenschutz kritisierte unter anderem steigende Zuzahlungen und eine Verknappung bei Terminen. Der Sozialverband Deutschland hatte bereits am 7. Oktober 2026 geplante Ausschreibungen für Hilfsmittel beanstandet.
Ausgabenentwicklung im Gesundheitssystem
Der Schätzerkreis prognostiziert für 2027 einen rechnerisch stabilen durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, während das tatsächliche Niveau der 93 Kassen aktuell im Schnitt bei rund 3,1 Prozent liegt.
Die Gesamtausgaben der GKV steigen von 370,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf voraussichtlich 378,1 Milliarden Euro im Jahr 2027. Parallel dazu klettert die Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro auf fast 6.400 Euro monatlich.
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Auch in der privaten Krankenversicherung zeichnen sich Steigerungen ab: Rund 53 Prozent der Privatversicherten müssen sich zur Jahreswende auf Beitragsanpassungen von durchschnittlich 13,4 Prozent einstellen.
