Google AI Overviews: Türkei leitet Kartellverfahren wegen Verlagsinhalten ein
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 23:42 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie türkische Wettbewerbsbehörde Rekabet Kurumu hat ein formelles Kartellverfahren gegen die Alphabet-Gruppe eingeleitet. Die Untersuchung richtet sich gegen die Wirtschaftseinheit aus Alphabet Inc., Google Ireland Limited, Google LLC, Google International LLC und der lokalen Google Reklamc?l?k ve Pazarlama Ltd. ?ti.
Gegenstand des Verfahrens sind mutmaßliche ausschließende und ausbeuterische Verhaltensweisen im Zusammenhang mit den KI-Funktionen AI Overviews und AI Mode innerhalb des Suchdienstes.
Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Auf Grundlage von Artikel 41 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs (Gesetz Nr. 4054) prüft die Behörde, ob Google gegen Artikel 6 des Gesetzes verstoßen und eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Anlass sind Bedenken, dass die automatisierten KI-Zusammenfassungen den Webtraffic, die Sichtbarkeit und die Einnahmen von Nachrichtenverlagen sowie weiteren Content-Erstellern beeinträchtigen.
Die vorangegangene Untersuchung war mit einer Entscheidung vom 27. August 2026 (Beschlussnummer 26-31/932-M) aufgenommen worden. Dabei stehen vier zentrale Fragestellungen im Fokus: das veränderte Informationszugangsverhalten der Nutzerschaft und daraus resultierende Traffic-Verluste für Medienschaffende, mögliche unfaire Klauseln in Content-Nutzungsverträgen, Verdrängungseffekte gegenüber Verlagen, Inhalteerstellern und konkurrierenden KI-Chatassistenten sowie eine potenzielle Ungleichbehandlung bei der Quellenauswahl oder Lizenzierung.
Google hatte AI Overviews und AI Mode im Februar 2026 in der Türkei eingeführt; die generative Sucheinstellung steht seit dem 31. August 2026 weltweit für alle Websites zur Verfügung. In der Mitteilung der Behörde wurden weder eine Frist noch mögliche Geldbußen genannt.
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Eine Stellungnahme von Google liegt bislang nicht vor. In früheren Verfahren hatte Rekabet Kurumu bereits Sanktionen gegen Google wegen Verhaltensweisen im Such- und Werbemarkt verhängt.
Einstweilige Maßnahmen zum Schutz der Verlage
Begleitend zum Hauptverfahren erließ die Rekabet Kurumu auf Basis einer Sitzung vom 8. Oktober 2026 eine einstweilige Maßnahme nach Artikel 9 Absatz 4 des Wettbewerbsgesetzes (Beschlussnummer 26-37/1000-423). Diese soll verhindern, dass die Sichtbarkeit von Nachrichtenverlagen davon abhängt, in welchem Umfang sie Google die Verwertung ihrer Inhalte in AI Overviews und AI Mode gestatten.
Der Beschluss untersagt es dem Konzern, Medienunternehmen zur Freigabe ihrer Inhalte für KI-Zusammenfassungen zu zwingen. Verlage müssen nach den Vorgaben der Regulierer frei entscheiden können, ob sie die Nutzung in den KI-Diensten erlauben, ohne dabei ein Risiko für die Indexierung oder Auffindbarkeit in den regulären Suchergebnissen einzugehen.
Zudem verlangt die Behörde ein Diskriminierungsverbot zwischen verschiedenen Verlagen sowie Vertragsbedingungen, die den wirtschaftlichen Wert der Inhalte widerspiegeln und eine faire Vergütung sicherstellen.
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Breiterer regulatorischer Druck auf KI-Modelle
Die Entwicklung in der Türkei reiht sich in eine Serie internationaler Auseinandersetzungen über das Auslesen von Webseiten für KI-Anwendungen ein. Im Vereinigten Königreich eröffnete die Competition and Markets Authority am 30. Oktober 2026 eine Untersuchung nach dem Competition Act 1998 gegen Meta.
Geprüft wird dort, ob aktualisierte Bedingungen für Geschäftskonten, die das Crawlen verknüpfter Verlags-Websites ohne Abmeldemöglichkeit vorsahen, unfaire Handelsklauseln darstellen. Meta hatte die ursprünglich für Ende Oktober geplante Umstellung nach Verbandskritik sowie einer gerichtlichen Blockade in Norwegen vom 28. Oktober 2026 vorerst ausgesetzt.
Parallel dazu kündigten führende Technologieanbieter – darunter Anthropic, OpenAI, Google und Microsoft – am 30. Oktober 2026 die Unterstützung eines gemeinsamen Standards über das robots.txt-Protokoll an, über den Verlage ihre Vorgaben zur Datennutzung gebündelt an mehrere KI-Dienste übermitteln können.
